wolfworldwide hat geschrieben:...
Ich gebe mir redlich Mühe, hab es aber noch immer noch nicht verstanden. Hätte er, siehe oben, mit seinem Vito nun auf einem Wohnmobilparkplatz parken dürfen oder nicht. Denn der ist vermutlich ja nicht als Wohnmobil zugelassen gewesen, wurde aber als solcher genutzt.
Es geht mir rein um die rechtlich exakte Bewertung.
Mit fröhlichen Grüßen
Wolf
Ist doch gaaaanz einfachfreetec598 hat geschrieben:Hallo,
auch ich habe die Antwort nicht verstanden und gehe auch weiterhin davon aus:
Ein PKW darf nicht auf einem Wohnmobilparkplatz stehen,
(ausdrücklich für WOMOs) so Dieser so gekennzeichnet ist
und ein WOMO über 3,5 t darf nicht auf einem für PKWs und so gekennzeichneten Parkplatz stehen.
1) Prüfen, als "WAS" das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen wurde (siehe Fahrzeugpapiere) ?
2) Zulassung mit den jeweiligen Verkehrszeichen abgleichen
- PKW = jegliche Parkplätze ohne Beschränkungen sowie Parkplätze die mit Zusatzschild "PKW" freigegeben sind
- "WoMo" = jegliche Parkplätze ohne Beschränkungen sowie Parkplätze die mit Zusatzschild "WoMo" freigegeben sind
- Sonderfall "WoMo >3,5 to" = jegliche Parkplätze ohne Beschränkungen sowie Parkplätze die mit Zusatzschild "WoMo" oder "LKW" freigegeben sind
3) Parken oder weiterfahren
Soweit in obigem Bsp. der Vito als PKW zugelassen war, wovon bei der Beschreibung auszugehen ist, hätte er rein rechtlich nicht auf einen für WoMo vorbehaltenen Parkplatz parken dürfen.