
Zurück zum Thema:
ich habe einen halben Tag herum telefoniert, um vielleicht etwas relevantes zu diesem Thema aussagen zu können.
Offensichtlich ist mir dies nicht gelungen.
Sorry, aber das wird mir nicht erneut passieren

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Grüsse, Michael
genau und was steht da genau drinn das es Selbst bei euch verboten ist und nur in Füllstationen gefüllt werden darf.Jubel hat geschrieben:Hier habe ich die Flaschen gekauft hier steht einiges bezüglich Bestimmungen und TüV etc. http://www.gastankflasche.ch/shop/richt199936eg.php
In der Schweiz verwenden diese Alutankflaschen (komemn übrigens aus Deutschland mit schweizer Adapter) schon etliche Wohnmobilkollegen, alle ohne Probleme sowohl beim Tanken auch als durch den Betrieb. Das Problem mit den Schweizer Tauschflaschen ist die sind nur in der Schweiz tauschbar also in einem extrem kleine Teil der WeltNachtanken kann ich aber wohl an 1000 von LPG Tankstellen in Europa. Ich bleibe dabei und habe ein gutes Gewissen. Die 5 Minuten "illegalität" beim Tanken nehme ich in Kauf.
Interessiert hier in der Schweiz offensichtlich kein Betreiber einer LPG Tankstelle und laut x Kollegen auch im Ausland (ist für uns sehr schnell erreicht
) auch kaum ernsthaft jemanden. ich bin also froh nachtanken zu können.
almare hat geschrieben:
Nach dem Regelwerk: ECE R67.01 und ergänzenden Regeln bitte ich um folgende Bestätigung:
- Ist die von Ihnen vertriebene Tankanlage insgesamt, also mit allen dazu benötigten Anlagenteilen, zugelassen?
- Bekomme ich im Zusammenhang eine Betriebserlaubnis/Betriebsanleitung/Einbauanleitung?
- Ist mein/jeder Gaskasten für die Montage des Tanks/der Tankanlage geeignet?
- Ist, auch im Zusammenhang, die Ladungssicherung = vorgeschriebener Befestigung gewährleistet
oder kann es z.B. bei einer Polizeikontrolle, Schwierigkeiten geben?
- Bauen Sie eine solche Anlage ein und sind Sie dazu berechtigt, oder wer ist berechtigt?
- Kann es Schwierigkeiten zur alle 2 Jahre benötigten Abnahme durch einen Sachkundigen geben?
- Wie ist die Gewährleistung ev. Garantie im Schadensfalle durch Sie bzw. den Hersteller, geregelt?
- Bin ich als Käufer, im Zusammenhang" auch automatisch "Errichter/Inverkehrbringer"?
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