Hallo Uwe,
ich war gestern mit meinem neuen Womo erstmals zur Gasprüfung. Auch ich hatte kein gelbes Prüfheft. Der Händler verlangte die Original-Prüfbescheinigung der Gasabnahme im Werk. Es ist ein DIN-A 4-Blatt. Hiernach hat der Händler das gelbes Prüfheft erstellt. Gerätenummern oder Bezeichnungen sind darin nicht enthalten. Auch wurden keine Geräte ausgebaut. Die Ausstellung des Prüfheftes war kostenfrei.
Gruß
Horst
Gasprüfung
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ich War letzte Woche zur Gasprüfung,
es ist die Erste nach Ablauf der 2 Jahres Garantie, der Händler fragte
nach dem Gelben Doppelblatt (es ist kein Heft) und ich hatte auch keines,
Müssen wir halt eines machen, das Prüfblatt fand ich bei den Unterlagen zum Mobil.
Das Prüfblatt war Gratis, so ein Blatt findet sich zum Beispiel bei Hymer meist innen an der Schranktüre, habe jetzt mein neues Gelbes auch im Kleiderschrank!
Es bescheinigt ja nur dass alles in Ordnung ist, und das mit der Plakette hinten am WomoLG Elly-SG
es ist die Erste nach Ablauf der 2 Jahres Garantie, der Händler fragte
nach dem Gelben Doppelblatt (es ist kein Heft) und ich hatte auch keines,
Müssen wir halt eines machen, das Prüfblatt fand ich bei den Unterlagen zum Mobil.
Das Prüfblatt war Gratis, so ein Blatt findet sich zum Beispiel bei Hymer meist innen an der Schranktüre, habe jetzt mein neues Gelbes auch im Kleiderschrank!
Es bescheinigt ja nur dass alles in Ordnung ist, und das mit der Plakette hinten am WomoLG Elly-SG
Ausdauer wird früher oder später belohnt- meistens aber später!
Hallo zusammen,
für dieses leidige Thema, welches in Netzforen tw. unnötig kontrovers geführt wird, nehme ich mein eigenes Womo mal als Beispiel.
Neu gekauft vor knapp 4 Jahren. In die Hand bekommt man eine dicke Mappe und eine mehr oder weniger schlechte Einweisung dazu ...
In dieser Mappe befindet sich ein Formblatt:
Neuinstallation/Erstabnahme für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607
Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949 (also gültig und vorgeschrieben für ganz Europa)
Dieses Formblatt muss vom "Eigner" unterschrieben werden. Ein wichtiger Satz des HERSTELLERS:
Als Eigentümer des vorgenannten Fahrzeuges bin ich in die Flüssiggasanlage eingewiesen und darüber informiert worden,
dass die Prüfung der Flüssiggasanlage alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen an der Anlage zu wiederholen ist.
Hier mal ein Bild der ERSTABNAHME mit allen Daten:
Nach Ablauf von 2 Jahren ist also die nächste Gasprüfung fällig und erst dann bekommt man die gelbe Prüfbescheinigung.
Ob die nun wie ein Blatt oder Doppelblatt oder Heft oder Buch aussieht ist Geschmacksache
Diese Prüfbescheinigung lässt Platz für 3 "normale" Prüfungen und aus gutem Grund muss dann eine neue ausgestellt werden.
Nach 10 Jahren müssen Regler und Schläuche erneuert werden und das wird in der neuen ...
Hier mal ein Bild von einer noch leeren Prüfbescheinigung, die ich z.B. für Uwe ausfüllen werde:
Hinweis: Hierfür werdet Ihr mich gerne in den Hintern treten wollen, aber lest Euch mal das Kleingedruckte auf der Rückseite
durch, da steht was gefordert und geprüft wird. Und das für lächerliche rund 30,00 EUR alle 2 Jahre ...
Wenn alles in Ordnung ist, gibt's noch die Plakette (auf die wird mehr geachtet, als manch' Einer glaubt). Derzeit 2015 monatsgenau:
Ich bin zwar Sachkundiger, aber nicht amtsschimmelig und entschuldige mich für den langweiligen Beitrag
--------------------
Grösseren Blödsinn finde ich übrigens hin und wieder an selbstgestrickten Grillanschlüssen (Gassteckdosen).
Hier aber mal eine sichere und schöne Dose in Wagenfarbe (vom Rüdiger ) ... bis nächste Woche
LG Michael
für dieses leidige Thema, welches in Netzforen tw. unnötig kontrovers geführt wird, nehme ich mein eigenes Womo mal als Beispiel.
Neu gekauft vor knapp 4 Jahren. In die Hand bekommt man eine dicke Mappe und eine mehr oder weniger schlechte Einweisung dazu ...
In dieser Mappe befindet sich ein Formblatt:
Neuinstallation/Erstabnahme für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607
Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949 (also gültig und vorgeschrieben für ganz Europa)
Dieses Formblatt muss vom "Eigner" unterschrieben werden. Ein wichtiger Satz des HERSTELLERS:
Als Eigentümer des vorgenannten Fahrzeuges bin ich in die Flüssiggasanlage eingewiesen und darüber informiert worden,
dass die Prüfung der Flüssiggasanlage alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen an der Anlage zu wiederholen ist.
Hier mal ein Bild der ERSTABNAHME mit allen Daten:
Nach Ablauf von 2 Jahren ist also die nächste Gasprüfung fällig und erst dann bekommt man die gelbe Prüfbescheinigung.
Ob die nun wie ein Blatt oder Doppelblatt oder Heft oder Buch aussieht ist Geschmacksache
Diese Prüfbescheinigung lässt Platz für 3 "normale" Prüfungen und aus gutem Grund muss dann eine neue ausgestellt werden.
Nach 10 Jahren müssen Regler und Schläuche erneuert werden und das wird in der neuen ...
Hier mal ein Bild von einer noch leeren Prüfbescheinigung, die ich z.B. für Uwe ausfüllen werde:
Hinweis: Hierfür werdet Ihr mich gerne in den Hintern treten wollen, aber lest Euch mal das Kleingedruckte auf der Rückseite
durch, da steht was gefordert und geprüft wird. Und das für lächerliche rund 30,00 EUR alle 2 Jahre ...
Wenn alles in Ordnung ist, gibt's noch die Plakette (auf die wird mehr geachtet, als manch' Einer glaubt). Derzeit 2015 monatsgenau:
Ich bin zwar Sachkundiger, aber nicht amtsschimmelig und entschuldige mich für den langweiligen Beitrag
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Grösseren Blödsinn finde ich übrigens hin und wieder an selbstgestrickten Grillanschlüssen (Gassteckdosen).
Hier aber mal eine sichere und schöne Dose in Wagenfarbe (vom Rüdiger ) ... bis nächste Woche
LG Michael
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