Einbau einer Truma Duo Control
Einbau einer Truma Duo Control
Hallo,
ein Bekannter möchte auch ein Duo Control einbauen in seinem WoWa. Sein Gasgestänge verläuft allerdings waagerecht! Bei mir sind die Gasleitungen jeweils senkrecht. Deshalb meine Frage: Kann mann die Duo Control auch waagerecht einbauen?
Das nach dem Einbau, eine Dichtigkeitsprüfung vom Fachmann notwendig ist, ist uns bewusst.
Danke im voraus
lG Braunbaer
ein Bekannter möchte auch ein Duo Control einbauen in seinem WoWa. Sein Gasgestänge verläuft allerdings waagerecht! Bei mir sind die Gasleitungen jeweils senkrecht. Deshalb meine Frage: Kann mann die Duo Control auch waagerecht einbauen?
Das nach dem Einbau, eine Dichtigkeitsprüfung vom Fachmann notwendig ist, ist uns bewusst.
Danke im voraus
lG Braunbaer
sei immer nett und freundlich zu allen
hallo!
es gibt sie für horizontal und vertikal.
einbauanleitung download hier:
http://www.truma.com/de/de/gasversorgung/downloads.php
lg
es gibt sie für horizontal und vertikal.
einbauanleitung download hier:
http://www.truma.com/de/de/gasversorgung/downloads.php
lg
Hallo Braunbaer,
der Link von soul2000 war doch schon ganz gut. Wenn du nun die Anleitung für die DuoControl nimmst, kannst du auf Seite 9 lesen, dass es nicht funktioniert.
der Link von soul2000 war doch schon ganz gut. Wenn du nun die Anleitung für die DuoControl nimmst, kannst du auf Seite 9 lesen, dass es nicht funktioniert.
(at ) Braunbaer,
ich versuche nett und freundlich zu bleiben aber aufgrund der Fragestellung, nehme ich an, dass Dein
Bekannter keine Ahnung hat. Beim Einbau kann man mindestestens 2 gewichtige Fehler machen. Das ist
auf der Seite von Truma auch prima beschrieben.
Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann Grüsse
ich versuche nett und freundlich zu bleiben aber aufgrund der Fragestellung, nehme ich an, dass Dein
Bekannter keine Ahnung hat. Beim Einbau kann man mindestestens 2 gewichtige Fehler machen. Das ist
auf der Seite von Truma auch prima beschrieben.
Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann Grüsse
Wobei man sich hierüber sicherlich streiten könnte. M.E. spricht absolut nichts dagegen, wenn ein totaler Laie die Anlage einbaut. Entscheidend ist m.E. viel mehr, dass die Anlage nicht ohne vorherige Durchführung einer Dichtigkeitsprüfung mit entsprechender Bescheinigung in Betrieb genommen wird. Und für diese Prüfung ist dann der Fachmann zuständig.almare hat geschrieben:(at ) Braunbaer,
...
Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann Grüsse
Leider kann der Laie auch genügend Fehler beim Zuammenbau machen, die der Prüfer nicht erkennen kann, da die Verschraubungen zusammengeschraubt sind. Gerade bei diesen Verschraubungen fangen oft die Probleme an.
Deswegen doch besser den Fachmann zu rate ziehen - es geht schließlich um das eigene Lebeun und das der Nachbarn.
Deswegen doch besser den Fachmann zu rate ziehen - es geht schließlich um das eigene Lebeun und das der Nachbarn.
ich kann mich in diesem, meiner Meinung nach, schönen Forum nicht daran erinnern, dass z.B. ein
Kollege nachgefragt hat, wie man eine, nehmen wir mal an "Bremsleitung" verändern könnte.
Warum hier Gasanlagen nun ein Thema von "begnadeten Laien" werden sollen
(at ) snoopy,
Deine Ausführungen entbehren offensichtlich jeder fachlichen wie gesetzlichen Grundlage.
Über die möglichen Konsequenzen solltest Du Dir klar sein, oder
Kollege nachgefragt hat, wie man eine, nehmen wir mal an "Bremsleitung" verändern könnte.
Warum hier Gasanlagen nun ein Thema von "begnadeten Laien" werden sollen
(at ) snoopy,
Deine Ausführungen entbehren offensichtlich jeder fachlichen wie gesetzlichen Grundlage.
Über die möglichen Konsequenzen solltest Du Dir klar sein, oder
Hallo Alamare,almare hat geschrieben:...
(at ) snoopy,
Deine Ausführungen entbehren offensichtlich jeder fachlichen wie gesetzlichen Grundlage.
Über die möglichen Konsequenzen solltest Du Dir klar sein, oder
ich will wirklich niemanden zum Basteln an seiner Gasanlage anstiften. Aber das mir bekannte DVGV Arbeitsblatt 607 trifft klare Regelungen, wer welche Prüfungen nach Änderungen an der Gasanlage durchführen darf und muß. Regelungen, wer die Veränderungen an der Gasanlage durchführen darf - oder eben nicht darf - finden sich dort nicht. Vor diesem Hintergrund wäre ich dir dankbar, wenn du die von dir angesprochenen "fachlichen wie gesetzlichen Grundlagen" näher benennen könntest.
- bfb
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- Beiträge: 3563
- Registriert: 7. Dez 2007, 12:28
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Springt einer mit dem Fallschirm ab und zieht die Reissleine; nichts passiert.
Während er so runter fliegt, kommt ihm einer im Blaumann von unten entgegen.
Er fragt: "Reparierst du Fallschirme"?
Antwort: "Nee, Gasleitungen"!!!!
Soviel dazu
Während er so runter fliegt, kommt ihm einer im Blaumann von unten entgegen.
Er fragt: "Reparierst du Fallschirme"?
Antwort: "Nee, Gasleitungen"!!!!
Soviel dazu
Gruß
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
http://www.womotech.de
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
http://www.womotech.de
(at ) Bernd, wen's denn juckt
(at ) snoopy,
- wer ein Gewerbe angemeldet hat
- über eine ausreichende Schadens-Deckung über eine Versicherung verfügt
- über eine, den Ansprüchen gerechten, Betriebsausstattung verfügt
- eine Prüfung als Sachkundiger abgelegt hat, oder über einen Meistertitel im Gasfach...
Klartext: G607 kann jeder lesen. Ich darf allerdings etwas, was Du vermutlich nicht darfst.
Egal wie oft Du ...m.E. schreibst
(at ) snoopy,
- wer ein Gewerbe angemeldet hat
- über eine ausreichende Schadens-Deckung über eine Versicherung verfügt
- über eine, den Ansprüchen gerechten, Betriebsausstattung verfügt
- eine Prüfung als Sachkundiger abgelegt hat, oder über einen Meistertitel im Gasfach...
Klartext: G607 kann jeder lesen. Ich darf allerdings etwas, was Du vermutlich nicht darfst.
Egal wie oft Du ...m.E. schreibst
Alamare,almare hat geschrieben:(at ) Bernd, wen's denn juckt
(at ) snoopy,
- wer ein Gewerbe angemeldet hat
- über eine ausreichende Schadens-Deckung über eine Versicherung verfügt
- über eine, den Ansprüchen gerechten, Betriebsausstattung verfügt
- eine Prüfung als Sachkundiger abgelegt hat, oder über einen Meistertitel im Gasfach...
Klartext: G607 kann jeder lesen. Ich darf allerdings etwas, was Du vermutlich nicht darfst.
Egal wie oft Du ...m.E. schreibst
auch wenn du mich jetzt vielleicht für kleinlich hälst, aber du hast immer noch nicht verraten, auf welche rechtlichen Vorschriften du dich beziehst.
Und mit verlaub, ich kann nun überhaupt nicht nachvollziehen, warum jemand der an seinem eingenem Fahrzeug bastelt, ein Gewerbe angemeldet haben muss. Dann müsste ja das jährliche SAT (Selbstausbauertreffen) in der Lüneburger Heide eine Versammlung Gewerbetreibender sein.
Das der Sachkundige über entsprechende Qualifikationen verfügen muss, habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Dies gilt übrigends auch dafür, dass du mit Sicherheit, wie viele andere Menschen auch, Dinge darfst die ich nicht darf !
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