Einbau einer Truma Duo Control

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Braunbaer
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Einbau einer Truma Duo Control

#1 Beitrag von Braunbaer » 17. Jan 2012, 18:44

Hallo,
ein Bekannter möchte auch ein Duo Control einbauen in seinem WoWa. Sein Gasgestänge verläuft allerdings waagerecht! Bei mir sind die Gasleitungen jeweils senkrecht. Deshalb meine Frage: Kann mann die Duo Control auch waagerecht einbauen?
Das nach dem Einbau, eine Dichtigkeitsprüfung vom Fachmann notwendig ist, ist uns bewusst.

Danke im voraus

lG Braunbaer
sei immer nett und freundlich zu allen

soul2000
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#2 Beitrag von soul2000 » 17. Jan 2012, 23:24

hallo!

es gibt sie für horizontal und vertikal.
einbauanleitung download hier:

http://www.truma.com/de/de/gasversorgung/downloads.php

lg

Braunbaer
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#3 Beitrag von Braunbaer » 18. Jan 2012, 18:45

Danke für die schnelle Antwort.
Aber dabei handelt es sich um die CS Variante, die mit einem Chrashsensor ausgestattet ist. Diese meine ich nicht, sondern es geht um die normale Truma Duo Control.

Lg Braunbaer
sei immer nett und freundlich zu allen

snoopy
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#4 Beitrag von snoopy » 18. Jan 2012, 19:29

Hallo Braunbaer,

der Link von soul2000 war doch schon ganz gut. Wenn du nun die Anleitung für die DuoControl nimmst, kannst du auf Seite 9 lesen, dass es nicht funktioniert.

Meerblick
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#5 Beitrag von Meerblick » 18. Jan 2012, 19:38

(at ) Braunbaer,

ich versuche nett und freundlich zu bleiben :wink: aber aufgrund der Fragestellung, nehme ich an, dass Dein
Bekannter keine Ahnung hat. Beim Einbau kann man mindestestens 2 gewichtige Fehler machen. Das ist
auf der Seite von Truma auch prima beschrieben.

Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann :!: Grüsse

ydna
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#6 Beitrag von ydna » 19. Jan 2012, 06:03

almare hat geschrieben: Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann :!: Grüsse
Und das hat auch gute Gründe.

An so einem Ende würde ich einem Laien raten, erst gar nicht über Sparen an der Stelle nachzudenken, vor allem, weil das an der Stelle kein großer Kostenfaktor ist.

Braunbaer
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#7 Beitrag von Braunbaer » 24. Jan 2012, 18:58

Hallo und Danke für Eure Antworten. Das Problem ist gelöst, : an die Gasleitung, kommt ein Winkelstück drauf und schon ist das Problem gelöst!
( Hätte ich eigentlich auch von selbst drauf kommen können :? )
LG Braunbaer
sei immer nett und freundlich zu allen

snoopy
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#8 Beitrag von snoopy » 25. Jan 2012, 19:02

almare hat geschrieben:(at ) Braunbaer,

...

Ganz fett oben drüber steht übrigens: Einbau nur durch einen Fachmann :!: Grüsse
Wobei man sich hierüber sicherlich streiten könnte. M.E. spricht absolut nichts dagegen, wenn ein totaler Laie die Anlage einbaut. Entscheidend ist m.E. viel mehr, dass die Anlage nicht ohne vorherige Durchführung einer Dichtigkeitsprüfung mit entsprechender Bescheinigung in Betrieb genommen wird. Und für diese Prüfung ist dann der Fachmann zuständig.

ydna
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#9 Beitrag von ydna » 25. Jan 2012, 19:33

Leider kann der Laie auch genügend Fehler beim Zuammenbau machen, die der Prüfer nicht erkennen kann, da die Verschraubungen zusammengeschraubt sind. Gerade bei diesen Verschraubungen fangen oft die Probleme an.

Deswegen doch besser den Fachmann zu rate ziehen - es geht schließlich um das eigene Lebeun und das der Nachbarn.

Meerblick
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#10 Beitrag von Meerblick » 26. Jan 2012, 20:40

ich kann mich in diesem, meiner Meinung nach, schönen Forum nicht daran erinnern, dass z.B. ein
Kollege nachgefragt hat, wie man eine, nehmen wir mal an "Bremsleitung" verändern könnte.

Warum hier Gasanlagen nun ein Thema von "begnadeten Laien" werden sollen :?:

(at ) snoopy,

Deine Ausführungen entbehren offensichtlich jeder fachlichen wie gesetzlichen Grundlage.
Über die möglichen Konsequenzen solltest Du Dir klar sein, oder :?:

Meerblick
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#11 Beitrag von Meerblick » 26. Jan 2012, 21:33

...habe ich noch vergessen:

(at ) Braunbär, wäre schön , wenn Du mal ein Bildchen von vorher/nachher und wie
so einfach das Problem zu lösen war,

hier einstellen könntest. Nur für mich :wink:

Ich denke, da kommt nix..., oder?

snoopy
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#12 Beitrag von snoopy » 26. Jan 2012, 21:39

almare hat geschrieben:...

(at ) snoopy,

Deine Ausführungen entbehren offensichtlich jeder fachlichen wie gesetzlichen Grundlage.
Über die möglichen Konsequenzen solltest Du Dir klar sein, oder :?:
Hallo Alamare,

ich will wirklich niemanden zum Basteln an seiner Gasanlage anstiften. Aber das mir bekannte DVGV Arbeitsblatt 607 trifft klare Regelungen, wer welche Prüfungen nach Änderungen an der Gasanlage durchführen darf und muß. Regelungen, wer die Veränderungen an der Gasanlage durchführen darf - oder eben nicht darf - finden sich dort nicht. Vor diesem Hintergrund wäre ich dir dankbar, wenn du die von dir angesprochenen "fachlichen wie gesetzlichen Grundlagen" näher benennen könntest.

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#13 Beitrag von bfb » 26. Jan 2012, 21:44

Springt einer mit dem Fallschirm ab und zieht die Reissleine; nichts passiert.
Während er so runter fliegt, kommt ihm einer im Blaumann von unten entgegen.
Er fragt: "Reparierst du Fallschirme"?
Antwort: "Nee, Gasleitungen"!!!!

Soviel dazu :wink:
Gruß
Bernd


Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht, :nixversteh:
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht. :cry:

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#14 Beitrag von Meerblick » 26. Jan 2012, 21:58

(at ) Bernd, wen's denn juckt 8)

(at ) snoopy,

- wer ein Gewerbe angemeldet hat
- über eine ausreichende Schadens-Deckung über eine Versicherung verfügt
- über eine, den Ansprüchen gerechten, Betriebsausstattung verfügt
- eine Prüfung als Sachkundiger abgelegt hat, oder über einen Meistertitel im Gasfach...

Klartext: G607 kann jeder lesen. Ich darf allerdings etwas, was Du vermutlich nicht darfst.
Egal wie oft Du ...m.E. schreibst :wink:

snoopy
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#15 Beitrag von snoopy » 26. Jan 2012, 22:25

almare hat geschrieben:(at ) Bernd, wen's denn juckt 8)

(at ) snoopy,

- wer ein Gewerbe angemeldet hat
- über eine ausreichende Schadens-Deckung über eine Versicherung verfügt
- über eine, den Ansprüchen gerechten, Betriebsausstattung verfügt
- eine Prüfung als Sachkundiger abgelegt hat, oder über einen Meistertitel im Gasfach...

Klartext: G607 kann jeder lesen. Ich darf allerdings etwas, was Du vermutlich nicht darfst.
Egal wie oft Du ...m.E. schreibst :wink:
Alamare,
auch wenn du mich jetzt vielleicht für kleinlich hälst, aber du hast immer noch nicht verraten, auf welche rechtlichen Vorschriften du dich beziehst.

Und mit verlaub, ich kann nun überhaupt nicht nachvollziehen, warum jemand der an seinem eingenem Fahrzeug bastelt, ein Gewerbe angemeldet haben muss. Dann müsste ja das jährliche SAT (Selbstausbauertreffen) in der Lüneburger Heide eine Versammlung Gewerbetreibender sein.

Das der Sachkundige über entsprechende Qualifikationen verfügen muss, habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Dies gilt übrigends auch dafür, dass du mit Sicherheit, wie viele andere Menschen auch, Dinge darfst die ich nicht darf !

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