Angeln und Recht ???

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fr33rid3r
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Angeln und Recht ???

#1 Beitrag von fr33rid3r » 20. Mär 2015, 12:51

Hallo liebe Womo-Freunde,

wir stehen kurz vor unserer nächsten Fahrt. Zusammen mit 2 Kindern geht es über Ostern los. Ziel entweder Italien oder Frankreich. Wir sind da noch nicht festgelegt, auch wenn es schon so kurz bevor steht ;)

Die Kinder würden gerne Angeln. Die Idee finde ich nicht schlecht, allerdings ist mir die Rechtslage nicht klar!

Hat hier jemand Erfahrung / Wissen und kann mich auf Stand bringen? Was ist zu beachten und was müsste man z.B. tun, damit die Kinder (beide 11 Jahre alt) die Möglichkeit bekommen können, für 2 Wochen die Rute zu schwingen? (ggf. Berechtigungserwerb auf Zeit)

Über Hilfe, Infos und Tipps würden wir uns sehr freuen!

Danke im Voraus


Grüsse
addi
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oldpitter
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#2 Beitrag von oldpitter » 23. Mär 2015, 13:01

am Gardasee dürfen die Kleinen ohne Dokumente den Wurm baden.
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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fr33rid3r
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#3 Beitrag von fr33rid3r » 23. Mär 2015, 13:19

Vielen Dank für Eure Antworten.


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xplay
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#4 Beitrag von xplay » 23. Mär 2015, 21:16

Angeln am Gardasee

Zum Angeln auf dem Gardasee benötigt man einen Angelschein für Urlauber, den man bei den Gemeindeverwaltungen
erhält.
Für diesen muss man sich dann im Tabakladen oder auf dem Postamt zwei Stempelmarken kaufen, die auf den Schein
aufgeklebt werden. Der Angelschein ist für alle nationalen Gewässer gültig und sollte immer mitgeführt werden.

Das Angeln vom Boot aus ist auf allen für den Gardasee zugelassenen Booten möglich.
Der Gardasee ist an den Flusszu- und –abläufen ganz besonders fischreich.
Gruß Doris & Ernst
liebe Grüße aus dem Zentrum von Baden Württemberg - dem Schwungrad Europas und dem Nabel der Welt
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Breckman

#5 Beitrag von Breckman » 23. Mär 2015, 21:24

Na Pit, hast Du etwas gewildert? :mrgreen:

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oldpitter
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#6 Beitrag von oldpitter » 23. Mär 2015, 22:15

:''>
LG Peter

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aldie
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#7 Beitrag von aldie » 25. Mär 2015, 17:52

Was ist ein Angler ?

Eine Stange.

an einem Ende hängt ein Wurm und am anderen Ende ein Faulpelz !
Gruß //- aldie -//

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xplay
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#8 Beitrag von xplay » 25. Mär 2015, 19:24

Hallo Aldie,
aus deiner Erklärung entnehme ich das du wohl noch nie geangelt hat - ich kann dir aber aus Erfahrung sagen
das angeln sehr wohl in Arbeit ausarten kann - in manchen Fällen sammeln sich Zuschauer um den Angler - die
könnten in dein Raster passen.
Probier es einfach mal - macht wirklich Spass :D
Gruß Doris & Ernst
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Anglerscherz !

#9 Beitrag von aldie » 26. Mär 2015, 09:56

Hallo nach Stuttgart.

Es ist Dir doch sicherlich nicht entgangen das es sich hier um einen Spruch handelt.

Zur Information,

ich angele seit 1950, war von 1975 bis 2000 geschäftsführendes Vorstandsmitglied in dem damals größten Fischereiverein in NRW.

Petri Heil :D
Gruß //- aldie -//

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Noch ein Scherz

#10 Beitrag von aldie » 26. Mär 2015, 10:12

Ein Angler sitzt an einem großen Weiher ( Karpfenwasser ),

ein Kurgast kommt vorbei und wartet das einer anbeißt.

Nach zwei Stunden hat sich noch nichts getan und der Kurgast sagt zu dem Angler : Ist Ihnen das nicht zu langweilig so lange hier zu sitzen und kein Fisch beißt ?

Nach einem kurzen Moment antwortet der Angler :

Nein mir ist es nicht langweilig, aber dass Sie hier zwei Stunden stehen und zuschauen, das muss doch langweilig sein !? ! :)
Gruß //- aldie -//

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Oricos
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#11 Beitrag von Oricos » 26. Mär 2015, 11:48

Na, dann will ich nach den sicher hilfreichen Anekdoten versuchen, eine brauchbare Information zu geben:

Ich zitiere aus der Offiziellen Webseite für Tourismus in Frankreich "rendezvousenfrance.com":

"Die Regelungen zum Angeln in Frankreich unterscheiden sich nach den Gewässern, in denen Sie angeln möchten. Wir sprechen im Folgenden nur von den Regelungen für Freizeitangler.

Angeln im Meer

Allseits beliebt ist die sogenannte "Pêche à Pied" im Meer. Besonders an Tagen, wo der Tidenhub hohe Koeffizienten aufweist - und so bei Ebbe mehr Land als gewöhnlich freigibt - pilgern Heerscharen von Hobbyfischern in die Wattgebiete. Mit Schaufeln, Harken und Keschern rückt man Mollusken und Schalentieren zu Leibe. Wer Glück hat, zieht unter einer Klippe einen Hummer hervor.

An offenen Küsten ist das Angeln mit einer Rute und maximal zwei Haken gestattet. Außerdem das Fischen mit kleinen Netzen und das Muschelgraben. Es sind jedoch einige Einschränkungen zu beachten bezüglich der Größe der Fische oder Muscheln, der Zonen, wo z.B. Unterwasser-Fischen verboten ist.

Viele Office de Tourisme an der Küste halten Faltblätter bereit, denen man die essbaren Arten entnehmen kann und die eingerichtete Schutzgebiete nennen. Diese Art des Fischens ist ohne Angelschein zugänglich. Sie wird aber manchmal zum Schutz der Arten zeitweise ausgesetzt. Es wird empfohlen, sich vor Ort – beim Rathaus, beim Fremdenverkehrsamt - darüber zu informieren, was erlaubt oder verboten ist. Es gibt manchmal zeitliche Einschränkungen im Laufe des Jahres und lokale Bestimmungen, die zu beachten sind. Bußgelder können hoch ausfallen.

In vielen Häfen werden Törns zum Hochsee-Angeln angeboten. Auch vom selbst gemieteten oder mitgeführten Boot aus kann man Leinen zu Wasser lassen. Dabei ist der Fang für Privatleute im Volumen beschränkt, was auch häufig von Küstenschutz und Hafenbehörden kontrolliert wird.

Das Fischen vom Strand aus ist ohne besondere Erlaubnis gestattet.

Angeln in Seen, Flüssen und Bächen

Für alle Binnengewässer - außer den zahlreichen kommerziellen Teich-Anlagen - ist der Erwerb eines Angelscheins erforderlich. Die "Carte de Pêche" wird hauptsächlich von Geschäften für Anglerbedarf vertrieben. Feriengäste, die nicht zum französischen Angelverband gehören, können zwischen einer Tageskarte und einer Wochenkarte wählen. Häufig sind an Flüssen und Bächen Parcours ausgewiesen, an denen das Fliegen-Fischen im Wasser zu bestimmten Zeiten erlaubt ist.

Beim Kauf des Angelscheins vor Ort, erhalten Sie normalerweise eine Karte der Gewässer und Informationen zu den lokalen Bestimmungen (guide de pêche).

Alle Erklärungen (leider auf Französisch) finden Sie auf der Internetseite des französischen Angler-Verbands (Fédération pour la pêche). Als Beispiel können Sie sich die Informationen zu den Bestimmungen im Département Haut-Rhin auf Deutsch herunterladen.

Angelerlaubnis online kaufen

Auf der Webseite „Carte de pêche“ können Sie Ihre Angelerlaubnis online kaufen und einige Erklärungen zum Angeln in Frankreich jetzt auch auf Deutsch finden: http://de.cartedepeche.fr/

Somit ist das Angeln in Frankreich recht problemlos legal zu gestalten.

Über Italien ist ja schon Einiges gesagt worden, am Beispiel Gardasee:

"Ein Angelschein Italien kann in Angelgeschäften und Tabakläden erworben werden. Zu diesem Angelschein werden zwei Stempelmarken ausgehändigt, die in das Formular geklebt werden müssen. Zusätzlich muss der Urlauber auf einem Postamt eine Gebühr einzahlen. Die genaue Prozedur sollte auf alle Fälle vorher beim zuständigen Fremdenverkehrszentrum erfragt werden, oftmals sind die dort gegebenen Tipp mit einer großen Zeitersparnis verbunden.

Ohne einen gültigen Angelschein kann das Angeln sehr teuer werden, denn es werden ständige Kontrollen durchgeführt. Die Höhe der dann fällig werdenden Strafen ist verhältnismäßig hoch. Durch diese sehr harten Regeln ist es für alle Angelplätze von Vorteil, bei dem ortsansässigen Fremdenverkehrsbüro anzufragen, ob es besondere Regeln oder Verbote gibt.

Das Fremdenverkehrsbüro am Urlaubsort kann auch oftmals bei vielen Gewässern oder Küstenabschnitten helfen um die erforderlichen Erlaubnisscheine zu bekommen. Unter Vorlage des Fischereischein kann man aber auch in vielen Angelläden, Tabakläden, Hotels oder an Tankstellen die Erlaubnisscheine erwerben. Wichtig – erkundigt euch immer erst über den Angelplatz!"

Generell muss man in Italien aufpassen, dass man nicht auf Privatgrund angelt, die Italiener haben es nicht so mit Zäunen. Besonders viele Forellenweiher gibt es dort.

Der Schein kostet in Italien ca 35 bis 40 Euro!

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Re: Anglerscherz !

#12 Beitrag von xplay » 27. Mär 2015, 20:28

aldie hat geschrieben:Hallo nach Stuttgart.

Es ist Dir doch sicherlich nicht entgangen das es sich hier um einen Spruch handelt.

Zur Information,

ich angele seit 1950, war von 1975 bis 2000 geschäftsführendes Vorstandsmitglied in dem damals größten Fischereiverein in NRW.

Petri Heil :D
Hi Aldie,
in der Tat ich habe den "Spruch" bislang noch nicht gekannt - jetzt geht mir's wieder gut :-)
......übrigens angelst du schon 10 Jahre länger wie ich
petri
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Hallo nach Stuttgart

#13 Beitrag von aldie » 28. Mär 2015, 09:03

Alles klar ! :glasses7:
Gruß //- aldie -//

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#14 Beitrag von fr33rid3r » 12. Apr 2015, 16:27

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Die Info für Frankreich wird im Sommer für uns sehr interessant :)

Ein kleiner Nachtrag für alle, die ggf. in Italien (Region Gardasee) angeln möchten.

Wir haben uns bei der Touristeninformation eine Angelerlaubnis für Touristen gekauft. Es ist rechtlich so, dass JEDER, der angeln will, einen eigenen Angelschein benötigt. Will z.B. in einer Familie der Sohn und der Vater angeln, dann benötigt man zwei Angelscheine!!! Jeder Angler einen eigenen, der auf die Personalien ausgestellt wird!

Möchte nur ein Minderjähriger angeln, so ist er von einem Erwachsenen zu beaufsichtigen.

Angelscheine kann man für einzelnde Tage erhalten (15,- € je Tag) oder z.B. für eine ganze Woche (57,- €)

Wir haben den für eine Woche genommen und durften damit am nördlichen Teil des Gardasees (ist in 3 Zonen aufgeteilt) und an fliessenden und stehenden Gewässern im Bereich Gardasee angeln.

Unbedingt die Anleitung lesen, die mitgegeben wird!!! (Schonzeiten)

Grüsse
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#15 Beitrag von goldmund46 » 12. Apr 2015, 17:28

Ja, dann noch'n Gedicht (wie bei Heinz Erhardt),

zwei Angler sitzen am See und warten auf "Biss". Nach Stunden wechselt der jüngere ein Bein, worauf ihn der Ältere anschnauzt: "Wass iss'n denn - sind wir hier beim Angeln oder beim Ballett?"

Petri Heil!
beste Grüße - Eckart

Der kluge Forist lässt andere an seinen Erfahrungen teilhaben - ansonsten hält er sich vornehm zurück...

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