Manchmal hat man mit einem Wohnmobil auf einem Parkplatz das Problem, dass man ausserhalb der Markierungen steht. Das könnte unter Umständen zu Problemen führen. Welche rechtlichen Folgen kann so etwas haben, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen?
** Edit by Administrator: Link entfernt **
Kleiner Parkplatz für Wohnmobile
Hallo RogerS zunächst:
im Forum
Zu deiner Frage:
Es kommt nicht darauf an, ob sich sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen!
Es ist schlicht und ergreifend gem StVO verboten.
§ 12 (2) 2. "...wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert".
§ 41 (3) 7. ...Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (nach § 12 Abs. 2). Sind Parkflächen auf Str. durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Das heißt, wenn jemand von der "Rennleitung" kommt und dies bemängelt, hilft keine Ausrede
Es ist unwahrscheinlich, dass dies auf dem Parkplatz eines Supermarktes geschied. Es ist deutlich wahrscheinlicher, dass es eine "Knolle" in einer parkplatzarmen Großstadt gibt. (Die brauchen auch immer Einnahmen). Es wird mit Sicherheit teuer, wenn dich ein "Mitbürger" anzeigt, weil er sich event. behindert fühlt.
Zu den "rechtlichen Folgen" - die du so nett verlinkt hast
Es kommt auf den jeweiligen Ordnungshüter an.
Der hat ein Ermessen, angefangen mit einer (kostenlosen) mündlichen Verwarnung über kostenpflichtige Verwarnung bis hin zur Bußgeldanzeige gem Bußgeldkatalog.
Zusatz: Jedes "falsche Parken" ist automatisch auch "Verkehrsbehindernd"
im Forum
Zu deiner Frage:
Es kommt nicht darauf an, ob sich sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert fühlen!
Es ist schlicht und ergreifend gem StVO verboten.
§ 12 (2) 2. "...wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert".
§ 41 (3) 7. ...Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (nach § 12 Abs. 2). Sind Parkflächen auf Str. durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Das heißt, wenn jemand von der "Rennleitung" kommt und dies bemängelt, hilft keine Ausrede
Es ist unwahrscheinlich, dass dies auf dem Parkplatz eines Supermarktes geschied. Es ist deutlich wahrscheinlicher, dass es eine "Knolle" in einer parkplatzarmen Großstadt gibt. (Die brauchen auch immer Einnahmen). Es wird mit Sicherheit teuer, wenn dich ein "Mitbürger" anzeigt, weil er sich event. behindert fühlt.
Zu den "rechtlichen Folgen" - die du so nett verlinkt hast
Es kommt auf den jeweiligen Ordnungshüter an.
Der hat ein Ermessen, angefangen mit einer (kostenlosen) mündlichen Verwarnung über kostenpflichtige Verwarnung bis hin zur Bußgeldanzeige gem Bußgeldkatalog.
Zusatz: Jedes "falsche Parken" ist automatisch auch "Verkehrsbehindernd"
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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