Gasprüfung
Gasprüfung
Hallo zusammen,
das Thema verrät meine Frage...
wer darf eine Gasprüfung durchführen bzw. eine Gasanlage abnehmen
Selbstverständlich habe ich erst einmal gegurgelt, und die Antworten, respektive der
Durchführung des Procederes, sind teilweise haarsträubend.
Das Arbeitsblatt G 607 ist mir, als gelerntem Gas/Wassermeister bekannt.
Wie man dies, rechtssicher, auf ein z.B. Wohnmobil überträgt, allerdings nicht.
Offensichtlich ist ein X-beliebiger Mitarbeiter nach Ableistung einiger "Lernstunden" in der Lage,
eine hochbrisante Anlage, abzunehmen. Woher bekommt selbiger dann noch die Plakette
und das Prüfbuch
Würde das bedeuten, dass ich mich als GW-Meister von einem (hoffentlich) GW-Meister
noch prüfen lassen müsste...?
-------
nachdenkliche Grüsse, Michael
das Thema verrät meine Frage...
wer darf eine Gasprüfung durchführen bzw. eine Gasanlage abnehmen
Selbstverständlich habe ich erst einmal gegurgelt, und die Antworten, respektive der
Durchführung des Procederes, sind teilweise haarsträubend.
Das Arbeitsblatt G 607 ist mir, als gelerntem Gas/Wassermeister bekannt.
Wie man dies, rechtssicher, auf ein z.B. Wohnmobil überträgt, allerdings nicht.
Offensichtlich ist ein X-beliebiger Mitarbeiter nach Ableistung einiger "Lernstunden" in der Lage,
eine hochbrisante Anlage, abzunehmen. Woher bekommt selbiger dann noch die Plakette
und das Prüfbuch
Würde das bedeuten, dass ich mich als GW-Meister von einem (hoffentlich) GW-Meister
noch prüfen lassen müsste...?
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nachdenkliche Grüsse, Michael
Hallo Klaus,
danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:
Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.
Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.
Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.
Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...
- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung
Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.
Was man hat, das hat man, oder
-----------
Grüsse, Michael
danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:
Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.
Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.
Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.
Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...
- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung
Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.
Was man hat, das hat man, oder
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Grüsse, Michael
schön, dass ihr diesem pulvertrockenem Thema, noch eine Wende gebt...
Die DIN-EN 1949 besagt auch, das gasführende Anlagenteile, älter als 30 Jahre, nicht mehr geprüft,
sondern ausgetauscht werden müssen.
Diese Vorraussetzungen, erfüllt ihr ja wohl beide.
Selbstverständlich würde ich diese Änderungen, natürlich kostenlos, an Euch vornehmen ...
Es kann auch sein, dass ich mich DIN-mässig, verlesen habe...
Die DIN-EN 1949 besagt auch, das gasführende Anlagenteile, älter als 30 Jahre, nicht mehr geprüft,
sondern ausgetauscht werden müssen.
Diese Vorraussetzungen, erfüllt ihr ja wohl beide.
Selbstverständlich würde ich diese Änderungen, natürlich kostenlos, an Euch vornehmen ...
Es kann auch sein, dass ich mich DIN-mässig, verlesen habe...
- freetec598
- Senior Member
- Beiträge: 1708
- Registriert: 2. Sep 2009, 10:57
- Wohnort: Lkr. Kelheim
Hallo zusammen,
ich habe den Tröt mal kurz hoch geholt.
Inzwischen bin ich als Sachkundiger zugelassen. Ab 2011 werde ich nach Absprache,
Prüfungen an "Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen" durchführen. Dann gibt es die
Plakette (oder auch nicht) und die erforderlichen Eintragungen.
Wer Teile, wie Regler und Schläuche auswechseln will oder muss, der sollte die Teile
selbst im Fachhandel besorgen. Bei'm Einbau bin ich behilflich.
Ich biete ausserdem noch einen Stellplatz mit kompl. Ver.-Entsorgung, Duschbad
und ab etwa April, einer Grillecke usw. an. Beschreibung/Bilder folgen noch.
In eigener Sache möchte ich noch bemerken, dass ich keinerlei spezifische Fragen
beantworten werde, ohne die Anlage gesehen zu haben. Ich habe in einem anderen Forum
mitbekommen, wie ein Kollege, der wirklich Ahnung hatte, von Besserwissern noch
angegriffen wurde. Nix für ungut.
Ich hoffe, dass diese "Eigenwerbung" erlaubt ist. Ansonsten hat unser Chef ja ein Radiergummi
-------------
Grüsse, Michael
ich habe den Tröt mal kurz hoch geholt.
Inzwischen bin ich als Sachkundiger zugelassen. Ab 2011 werde ich nach Absprache,
Prüfungen an "Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen" durchführen. Dann gibt es die
Plakette (oder auch nicht) und die erforderlichen Eintragungen.
Wer Teile, wie Regler und Schläuche auswechseln will oder muss, der sollte die Teile
selbst im Fachhandel besorgen. Bei'm Einbau bin ich behilflich.
Ich biete ausserdem noch einen Stellplatz mit kompl. Ver.-Entsorgung, Duschbad
und ab etwa April, einer Grillecke usw. an. Beschreibung/Bilder folgen noch.
In eigener Sache möchte ich noch bemerken, dass ich keinerlei spezifische Fragen
beantworten werde, ohne die Anlage gesehen zu haben. Ich habe in einem anderen Forum
mitbekommen, wie ein Kollege, der wirklich Ahnung hatte, von Besserwissern noch
angegriffen wurde. Nix für ungut.
Ich hoffe, dass diese "Eigenwerbung" erlaubt ist. Ansonsten hat unser Chef ja ein Radiergummi
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Grüsse, Michael
Ohne mich mit dem Chef "kurzgeschlossen" zu haben - ich denke, dass diese "Eigenwerbung"
erlaubt wird, u.U. sogar noch ausgebaut werden könnte, da ja für
Forenmitglieder ein besonderer Service (Stellplatz und so) angeboten wird.
Cheffe wird sich sicherlich melden....
erlaubt wird, u.U. sogar noch ausgebaut werden könnte, da ja für
Forenmitglieder ein besonderer Service (Stellplatz und so) angeboten wird.
Cheffe wird sich sicherlich melden....
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
-
- Junior Member
- Beiträge: 18
- Registriert: 8. Sep 2010, 20:22
- Wohnort: Neuss
Hallo das ist mir aber neu das nach 30 Jahren Gasführende Teile erneuert werden müßen, habe im Februar noch unseren Eriba Bj.1959 !! mit einen Original Atlas Kocher über die Gasprüfung beim Tüv bekommen, der Prüfer sagte solange die Geräte in Ordnung sind gäbe es Bestandsschutz ,muß aber sagen das die Leitung bei der Restauration vor 8 jahren erneuert wurde, ebenso hatte ich bei meinem 68 er Tabbert auch keine Probleme ,der wurde im Juli noch geprüft
Gruß
Thomas
Gruß
Thomas
Hallo zusammen,
es bleibt dabei, ich werde keine Ferndiagnosen usw. abgeben.
Ein Beispiel "Bestandschutz" gibt es ja schon von Ducatobaumi.
Ich habe im Mai diesen Beitrag eingestellt, und heute als abschliessende Info beendet.
Sollte ich über's Ziel hinaus geschossen sein, so wird unser beinharter Chef es schon richten.
Weitere Informationen wird es auf meiner Webseite, in kürzerer Zeit, geben.
In diesem Sinne, Ende.
----------
Grüsse, Michael
es bleibt dabei, ich werde keine Ferndiagnosen usw. abgeben.
Ein Beispiel "Bestandschutz" gibt es ja schon von Ducatobaumi.
Ich habe im Mai diesen Beitrag eingestellt, und heute als abschliessende Info beendet.
Sollte ich über's Ziel hinaus geschossen sein, so wird unser beinharter Chef es schon richten.
Weitere Informationen wird es auf meiner Webseite, in kürzerer Zeit, geben.
In diesem Sinne, Ende.
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Grüsse, Michael
Bitte gebe eine Nachricht wenn die Gasprüfung in Olpe möglich ist ( oder woanders) dann bin ich auch Kunde, denn bis Olpe sind es nur 70 Km von uns aus Bad Berleburgalmare hat geschrieben:Hallo Klaus,
danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:
Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.
Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.
Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.
Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...
- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung
Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.
Was man hat, das hat man, oder
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Grüsse, Michael
Gruß //- aldie -//
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