Hallo zusammen,
am Wochenende waren wir mit mehreren Wohnmobilen unterwegs, in einer gemütlichen Runde wurde über die Go-Box in Östereich für WOMO über 3,5t gesprochen. Dabei wurde die Frage diskutiert,ob ein WOMO bis 3,5 t eine Go-Box benötigt wenn dieses einen Anhänger+Auto mitführt. Ich bin der Meinung daß nur das WOMO selbst gewertet wird. Stimmt das so? Danke und Grüße aus Korschenbroich
Ralf[/b]
Maut in Östereich
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Hallo Ralf,
ich würde einmal sagen, dass nur das Zugfahrzeug für das Gewicht festgelegt ist.
Aktuelle Mautordnung
Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Maut oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben.
ASFINAG hat Bestimmungen über die Benützung mautpflichtiger Autobahnen und Schnellstraßen in einer Mautordnung festgelegt. Teil B der Mautordnung enthält allgemeine Bestimmungen für die Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut für Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Gemäß § 4 BStMG sind Kraftfahrzeuglenker und Zulassungsbesitzer gemeinsam Mautschuldner, insbesondere wird jedoch auf die Pflichten der Lenker verwiesen.
Teil B der Mautordnung wurde gemäß § 14 Abs. 2 BStMG vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen genehmigt.
http://www.go-maut.at/go/Article.asp?ID=4095
ich würde einmal sagen, dass nur das Zugfahrzeug für das Gewicht festgelegt ist.
Aktuelle Mautordnung
Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Maut oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben.
ASFINAG hat Bestimmungen über die Benützung mautpflichtiger Autobahnen und Schnellstraßen in einer Mautordnung festgelegt. Teil B der Mautordnung enthält allgemeine Bestimmungen für die Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut für Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Gemäß § 4 BStMG sind Kraftfahrzeuglenker und Zulassungsbesitzer gemeinsam Mautschuldner, insbesondere wird jedoch auf die Pflichten der Lenker verwiesen.
Teil B der Mautordnung wurde gemäß § 14 Abs. 2 BStMG vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen genehmigt.
http://www.go-maut.at/go/Article.asp?ID=4095
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Gruß Firephaser
Das Leben ist zu kurz um Zeit zu verschwenden.....
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Hallo Ralf
Es zählt nur das Zugfahrzeug, ist dieses unter 3,5to brauchst du die Vignette. Alles andere ist dann egal.
Beim Womo über 3,5to braucst du die Go-Box, wobei hier dann die Achzahl vom Zugfahrzeug einzustellen ist. Tandemachsen zählen hierbei einzeln, das heißt das du bei einem Fhzg. mit Einer Tandemachse als Achzahl die 3 eingeben mußt. Im gegensatz zu LKWs wo auch die Achsen des Anhägers mit zählen ist es bei Womos und Bussen egal, hier zählt nur die Achszahl des Zugfahrzeugs.
Thomas
Es zählt nur das Zugfahrzeug, ist dieses unter 3,5to brauchst du die Vignette. Alles andere ist dann egal.
Beim Womo über 3,5to braucst du die Go-Box, wobei hier dann die Achzahl vom Zugfahrzeug einzustellen ist. Tandemachsen zählen hierbei einzeln, das heißt das du bei einem Fhzg. mit Einer Tandemachse als Achzahl die 3 eingeben mußt. Im gegensatz zu LKWs wo auch die Achsen des Anhägers mit zählen ist es bei Womos und Bussen egal, hier zählt nur die Achszahl des Zugfahrzeugs.
Thomas
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