Fehlt hier ein Strich ? Hier fehlt ein Strich.......
- freetec598
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Fehlt hier ein Strich ? Hier fehlt ein Strich.......
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !
Peter
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- freetec598
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Hallo Wolfgang,womo416 hat geschrieben:Peter,
das hat aber jetzt einen ganz langen Bart....
LG Wolfgang
da magst Du ja recht haben,
aber wenn wir nur einen User aus dem Forum deshalb vor Ärger
bewahren können, hätts sichs ja schon gelohnt
Wobei, als ich das heute zum ersten Mal gelesen habe,
habe ich zuerst auf das Erscheinungsdatum geschaut,
weil ich dachte. das sei ein Aprilscherz.
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
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Peter
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Jetzt fehlt noch der Hinweis den Strich dezent zu retuschieren
Anscheinend gibt es keine andere Probleme in der Welt .
Was sagt die Rechtslage?
Auch dem ADAC und dem österreichischen Pendant, dem OEAMTC, liegen solche Meldungen vor. Allerdings hat der ADAC diese in keinem einzigen Fall verifizieren können - es war immer nur "der Freund eines Freundes", dem dies passiert ist, niemals hat sich ein direkt Betroffener gemeldet. Rechtlich ist die Sache aber laut ADAC eindeutig: Sie müssen nicht zahlen. Denn es gelten in solchen Fällen immer die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Und da Ihr Fahrzeug in Deutschland rechtsgültig angemeldet ist, egal ob mit oder ohne Bindestrich in den Papieren, gilt auch im Ausland: Sie machen sich nicht strafbar.
http://www.swr.de/swr1/bw/tipps/automob ... index.html
Anscheinend gibt es keine andere Probleme in der Welt .
Was sagt die Rechtslage?
Auch dem ADAC und dem österreichischen Pendant, dem OEAMTC, liegen solche Meldungen vor. Allerdings hat der ADAC diese in keinem einzigen Fall verifizieren können - es war immer nur "der Freund eines Freundes", dem dies passiert ist, niemals hat sich ein direkt Betroffener gemeldet. Rechtlich ist die Sache aber laut ADAC eindeutig: Sie müssen nicht zahlen. Denn es gelten in solchen Fällen immer die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Und da Ihr Fahrzeug in Deutschland rechtsgültig angemeldet ist, egal ob mit oder ohne Bindestrich in den Papieren, gilt auch im Ausland: Sie machen sich nicht strafbar.
http://www.swr.de/swr1/bw/tipps/automob ... index.html
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