womo zuschwer!!!!!!
- nasenbaer
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moin,
war diesbezüglich kaum beachtet wird ist die Tatsache das die EU-Führerscheine eine strenge Grenze bei 3,5t setzen.
Wer noch mit einem Uralt-Führerschein fährt hat damit glücklicherweise nichts am Hut, wer aber irgendwann mal auf EU umschreiben ließ, z.B. wenn Personenbeförderung dies bedingt muss ab 50 alle 5 Jahre zum Test oder auf manche Klasse verzichten. Und dann ist bei 3,5t Schluß, gnadenlos.
Mir ist da ein konkreter Fall bekannt in dem ein Berufskraftfahrer erhebliche Probleme wegen Fahrens ohne Führerschein bekam, da er wiederholt mit überladenem Fahrzeug erwischt wurde und er für das tatsächliche Gesamtgewicht eine andere Führerscheinklasse benötigt hätte.
Leider weiß ich nicht wie die Sache ausging, ich kann mich nur noch erinnern das er nur bis 7,5t hätte fahren dürfen, das Fahrzeug aber um 20 % überladen war.
war diesbezüglich kaum beachtet wird ist die Tatsache das die EU-Führerscheine eine strenge Grenze bei 3,5t setzen.
Wer noch mit einem Uralt-Führerschein fährt hat damit glücklicherweise nichts am Hut, wer aber irgendwann mal auf EU umschreiben ließ, z.B. wenn Personenbeförderung dies bedingt muss ab 50 alle 5 Jahre zum Test oder auf manche Klasse verzichten. Und dann ist bei 3,5t Schluß, gnadenlos.
Mir ist da ein konkreter Fall bekannt in dem ein Berufskraftfahrer erhebliche Probleme wegen Fahrens ohne Führerschein bekam, da er wiederholt mit überladenem Fahrzeug erwischt wurde und er für das tatsächliche Gesamtgewicht eine andere Führerscheinklasse benötigt hätte.
Leider weiß ich nicht wie die Sache ausging, ich kann mich nur noch erinnern das er nur bis 7,5t hätte fahren dürfen, das Fahrzeug aber um 20 % überladen war.
Grüße von Reinhard und Maria
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- donalfredo
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was diesbezüglich kaum beachtet wird ist die Tatsache das die EU-Führerscheine eine strenge Grenze bei 3,5t setzen.
Wer noch mit einem Uralt-Führerschein fährt hat damit glücklicherweise nichts am Hut, wer aber irgendwann mal auf EU umschreiben ließ, z.B. wenn Personenbeförderung dies bedingt muss ab 50 alle 5 Jahre zum Test oder auf manche Klasse verzichten. Und dann ist bei 3,5t Schluß, gnadenlos.
Hallo Reinhard,
das ist so nicht richtig.
Ich habe auch einen neuen EU konformen Führerschein, in dem sämtlichen alten Rechte eingetragen sind, wie zB. das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 / 13,5 Tonnen. Als Person, die vor einem bestimmten Zeitpunkt (kann ich momentan nicht genau sagen) den Führerschein gemacht hat, gilt die Besitzstandswahrung - und meines Wissens gilt die ärztliche Untersuchung nur für den Schwerverkehr und die Personenbeförderung. Ich tippe auch schwer darauf, daß die meisten Mitglieder in den diversen Camperforen noch unter die alte Regelung fallen.
donalfredo
Wer noch mit einem Uralt-Führerschein fährt hat damit glücklicherweise nichts am Hut, wer aber irgendwann mal auf EU umschreiben ließ, z.B. wenn Personenbeförderung dies bedingt muss ab 50 alle 5 Jahre zum Test oder auf manche Klasse verzichten. Und dann ist bei 3,5t Schluß, gnadenlos.
Hallo Reinhard,
das ist so nicht richtig.
Ich habe auch einen neuen EU konformen Führerschein, in dem sämtlichen alten Rechte eingetragen sind, wie zB. das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 / 13,5 Tonnen. Als Person, die vor einem bestimmten Zeitpunkt (kann ich momentan nicht genau sagen) den Führerschein gemacht hat, gilt die Besitzstandswahrung - und meines Wissens gilt die ärztliche Untersuchung nur für den Schwerverkehr und die Personenbeförderung. Ich tippe auch schwer darauf, daß die meisten Mitglieder in den diversen Camperforen noch unter die alte Regelung fallen.
donalfredo
- nasenbaer
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moin,
wenn im EU-Führerschein nichts eingetragen ist, ok. Steht aber auf der Rückseite unter Spalte 11 bei den diversen C - Klassen ein Datum, muß er dann erneuert werden, oder er gilt nur noch bis 3,5t und nicht mehr zur Personenbeförderung.
Dies gilt nicht für alte Lizenzen im Papierformat.
wenn im EU-Führerschein nichts eingetragen ist, ok. Steht aber auf der Rückseite unter Spalte 11 bei den diversen C - Klassen ein Datum, muß er dann erneuert werden, oder er gilt nur noch bis 3,5t und nicht mehr zur Personenbeförderung.
Dies gilt nicht für alte Lizenzen im Papierformat.
Grüße von Reinhard und Maria
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War alles zum Teil richtig, aber nicht ganz vollständig
Also mal genauer:
Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3:
Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
• Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
• Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE (alte Klasse 2) erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE :
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
• die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
• wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden
Sollten nun noch Fragen offen sein, einfach munter weiterfragen
Also mal genauer:
Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer Klasse 3:
Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
• Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug
• Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE (alte Klasse 2) erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE :
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
• die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
• wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden
Sollten nun noch Fragen offen sein, einfach munter weiterfragen
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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Da muss man 2 Dinge auseinander halten.nasenbaer hat geschrieben: Mir ist da ein konkreter Fall bekannt in dem ein Berufskraftfahrer erhebliche Probleme wegen Fahrens ohne Führerschein bekam, da er wiederholt mit überladenem Fahrzeug erwischt wurde und er für das tatsächliche Gesamtgewicht eine andere Führerscheinklasse benötigt hätte.
Die Fahrerlaubnisklassen beziehen sich IMMER auf die zulässige Gesamtmasse (eingetragen im Fz-Schein/Zulassungsbescheinigung),
NIEMALS auf das tatsächliche Gewicht.
Konkret: Wer überladen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (relativ harmlos)
Wer ein Fahrzeug mit Führerschein Kl.B und 4 to Zul. Gesamtmasse fährt
(Fahren ohne Fahrerlaubnis) begeht eine STRAFTAT nach Strafgesetzbuch - er ist damit auch "vorbestraft"
LG Peter
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Hallo erstmal,
Beim umschreiben von alt auf neu bitte unbedingt die Daten in zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter klären!! Es könnte hinterher zu spät sein. Ruhig die neuen Begriffe erklären lassen, so viel Zeit muß sein.
Bei Neuausstellung ( nach Ablauf einer Sperre) zählt allerdings das neue Datum!!
Gruß Braunbaer :bier:
Beim umschreiben von alt auf neu bitte unbedingt die Daten in zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter klären!! Es könnte hinterher zu spät sein. Ruhig die neuen Begriffe erklären lassen, so viel Zeit muß sein.
Bei Neuausstellung ( nach Ablauf einer Sperre) zählt allerdings das neue Datum!!
Gruß Braunbaer :bier:
- nasenbaer
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moin,
mit diesen recht komplizierten Bestimmungen habe ich mich nie auseinandergesetzt, brauche ich auch nicht bei 2820 kg zul. Gesamtgewicht.
Ich wollte nur anmerken das es diesbezüglich Probleme geben KANN, je nach den individuellen Umständen.
mit diesen recht komplizierten Bestimmungen habe ich mich nie auseinandergesetzt, brauche ich auch nicht bei 2820 kg zul. Gesamtgewicht.
Ich wollte nur anmerken das es diesbezüglich Probleme geben KANN, je nach den individuellen Umständen.
Grüße von Reinhard und Maria
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Jetzt ohne Turbo, satte 71 PS,
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So? Stehen nicht drin? Dann lass uns doch mal deine Auslegung des Gesetztestextes wissen:donalfredo hat geschrieben:Warum liest man aus einem Gesetzestext Dinge heraus, die gar nicht drinstehen?......
Dein letzes Statement wiederum ist Wunschdenken, darauf wird im Gesetztestext mit keinem Wort eingegangen.Die prüfende Person kann von dem Führer des Fahrzeugs eine der Überlastung entsprechende Um- oder Entladung fordern, dieser Auflage hat der Fahrzeugführer nachzukommen; die Kosten hierfür hat der Halter zu tragen.
Mir wäre es auch lieber, wenn im Gesetzestext stünde, dass ab einer Überladung von 5% auf das zGG abgelastet werden muss. Dann hätte man endlich mal Rechtssicherheit in dieser Frage.Eine entscheidende Rolle wird hier die Fahrzeugbasis spielen, ob diese nämlich eine Überladung zulässt oder nicht. Wenn ich ein 4 to Fahrzeug auf 3,5 to abgelastet habe, also rechnerisch 500 kg Spielraum besitze oder ob ich ein 3,5 to Mobil mit entsprechender Bereifung überreize, wird hierbei eine wesentliche Rolle spielen, und nicht die Tagesform des kontrollierenden Polizisten.
Gruß,
Gwaihir
Auch hier möchte ich mal klären....
Ich zitiere mal §31c StVZO, Überprüfung von Fahrzeuggewichten
"Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen."
Mit zugelassenen sind IMMER die Daten des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung gemeint.
Ein von 4 auf 3,5 to abgelastetes Fahrzeug wird also als "reiner 3,5 to" behandelt, unabhängig, ob die tatsächliche technische Ausrüstung (durch einfaches "Umschreiben") mehr zulassen würde.
Man ist also bei Überladung technisch auf der sicheren Seite(interessiert aber keinen von der "Rennleitung"), nicht aber bei Sanktionen
Ich zitiere mal §31c StVZO, Überprüfung von Fahrzeuggewichten
"Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen."
Mit zugelassenen sind IMMER die Daten des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung gemeint.
Ein von 4 auf 3,5 to abgelastetes Fahrzeug wird also als "reiner 3,5 to" behandelt, unabhängig, ob die tatsächliche technische Ausrüstung (durch einfaches "Umschreiben") mehr zulassen würde.
Man ist also bei Überladung technisch auf der sicheren Seite(interessiert aber keinen von der "Rennleitung"), nicht aber bei Sanktionen
LG Peter
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- hans
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Und im Falle eines Unfalles hält sich die Versicherung im Nachhinein an den "unberechtigten" Fahrzeuglenker" !Wer ein Fahrzeug mit Führerschein Kl.B und 4 to Zul. Gesamtmasse fährt
(Fahren ohne Fahrerlaubnis) begeht eine STRAFTAT nach Strafgesetzbuch - er ist damit auch "vorbestraft"
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E
hmm Also bei ner dose ravioli oder vieleicht der dritten gasbuttel im winter die man drüber liegt brauch man doch nicht die karre ausräumen oder.man kann ja auch überall einkaufen fahren also ich fahr gerne jeden zweiten tag ein kaufen.man kann sich doch das bier für abends noch mal ebend schnell an der tanke holen wer natürlich nach italien fährt und drei kisten warsteiner mitschleppt oder den 50kilosack grillkohlekommt 3,5 tonnen nicht weitist schon kurios was manche so mitschleppen in ihrem mobilchen
Gewichtsprobleme - einfach weggerechnet?
Hallo zusammen,
nachdem Papamobil den Fred wieder zum Leben erweckt hat, mag ich nun auch meinen Senf dazugeben.
In den letzten Wochen hat mich das Thema Gewicht stark beschäftigt (nicht mein eigenes, sondern das unseres Womos), da wir vor der Entscheidung standen, unseren Neuen entweder als Viertonner oder mit 3,5t zu bestellen. Letztlich ist die Entscheidung für die 3.5t-Variante gefallen. Hier der zugehörige Gedankengang:
Unser neues Wohnmobil, ein Hymer Camp 534, hat ein fahrbereites Leergewicht (also mit vollem Wassertank und einem Fliegengewicht als Fahrer) von 3.080kg. Mit allem Fitz und Fatz - Markise, AHK, etc - komme ich auf ein Gewicht von 3.223kg - und nur noch 277kg Zuladung! Mit Frau, Kind und den Dingen, die man im Urlaub braucht, komme ich vermutlich gerade so hin. Aber ich darf dann halt nicht Zuhause drei Kästen Schneider Weissbier bunkern.
Beim Ausräumen unseres "alten" Aviano habe ich einmal kritisch darauf geschaut, wieviel Kram wir in den letzten zwei Jahren mit uns herumgefahren haben, den wir eigentlich gar nicht gebraucht haben. Nach dem radikalen Ausmisten blieb ein überschaubarer Berg von Sachen übrig. So weit so gut.
Jetzt wird's aber schwierig, denn hinten am WoMo drückt der Motorradanhänger noch einmal etwa 40kg Sützlast auf die AHK. Und da wird es dann wirklich knapp. Fahre ich nun an der Grenze des Chassis?
Auch in diesem Szenario nicht: Das "Light"-Chassis von Fiat kann ohne technische Veränderungen auf 3.85t aufgelastet werden. Zudem ist unser Hänger gebremst. Technisch sind wir wohl auf der sicheren Seite. Aber rechtlich?
Mit Frau, Kind und Kegel werden wir etwa 250kg zuladen. Drückt der Anhänger (der einfachen Rechnung halber) noch mit 50kg auf die AHK, dann sind wir mit unseren 300kg um etwa 50kg überladen. Rechnen wir einfach noch 50kg Zuladung dazu, damit wir etwas Spielraum haben, so kommen wir auf großzügig geschätzte 100kg Übergewicht.
Unser fahrbereites Gewicht beinhaltet 110l Frischwasser, das wir auf der Anreise nicht brauchen. Reduzieren wir auf großzügige 30l, so sparen wir schon einmal 80kg - und zwar in unserem Fall 40kg auf jeder Achse. Schwups haben wir also eine Zuladung von 277kg + 80kg = 357kg. Immer noch nicht viel besser, aber schon einmal etwas. Der leere Boiler ist nicht nur hygienischer, sondern bringt noch einmal 10kg. Die lassen wir aber einmal als Reserve aussen vor (denn ich wiege zugegeben mehr als der 75kg-Normfahrer)
Von unseren 100kg Übergewicht ziehen wir die 80kg Frischwasser ab, bleiben lockere 20kg zuviel. Und das sollte allemal innerhalb der rechtlichen und technischen Toleranzen sein.
Als letzte Rettung betrachten wir auch noch die Toleranz von 5% des zGG, innerhalb derer die Rennleitung nicht aktiv wird. 5%, das sind 175kg, also könnten wir bei Ausnutzung aller Möglichkeiten mit einem Gewicht von 3.675kg noch durch die engen Maschen des Gesetztes schlüpfen.
Von der Seite der Zuladung aus betrachtet ergibt sich also ein deutlich entspannteres Bild als zunächst angenommen, vorausgesetzt, man lädt mit Sinn und Verstand.
Disclaimer: Die Ausnutzung aller Toleranzen ist nicht empfehlenswert - es geht mir nur darum, aufzuzeigen, wann man die Grenzen der Legalität hinter sich lässt. Die jeweiligen Achslasten habe ich hier natürlich auch nicht berücksichtigt. Und das Ganze ergibt natürlich weniger Sinn für Leute, die länger autark stehen wollen oder müssen.
Mich würde natürlich interessieren ob ich da irgendwelche Denkfehler in meiner Rechnung habe.
Herzliche Grüsse,
Thomas
nachdem Papamobil den Fred wieder zum Leben erweckt hat, mag ich nun auch meinen Senf dazugeben.
In den letzten Wochen hat mich das Thema Gewicht stark beschäftigt (nicht mein eigenes, sondern das unseres Womos), da wir vor der Entscheidung standen, unseren Neuen entweder als Viertonner oder mit 3,5t zu bestellen. Letztlich ist die Entscheidung für die 3.5t-Variante gefallen. Hier der zugehörige Gedankengang:
Unser neues Wohnmobil, ein Hymer Camp 534, hat ein fahrbereites Leergewicht (also mit vollem Wassertank und einem Fliegengewicht als Fahrer) von 3.080kg. Mit allem Fitz und Fatz - Markise, AHK, etc - komme ich auf ein Gewicht von 3.223kg - und nur noch 277kg Zuladung! Mit Frau, Kind und den Dingen, die man im Urlaub braucht, komme ich vermutlich gerade so hin. Aber ich darf dann halt nicht Zuhause drei Kästen Schneider Weissbier bunkern.
Beim Ausräumen unseres "alten" Aviano habe ich einmal kritisch darauf geschaut, wieviel Kram wir in den letzten zwei Jahren mit uns herumgefahren haben, den wir eigentlich gar nicht gebraucht haben. Nach dem radikalen Ausmisten blieb ein überschaubarer Berg von Sachen übrig. So weit so gut.
Jetzt wird's aber schwierig, denn hinten am WoMo drückt der Motorradanhänger noch einmal etwa 40kg Sützlast auf die AHK. Und da wird es dann wirklich knapp. Fahre ich nun an der Grenze des Chassis?
Auch in diesem Szenario nicht: Das "Light"-Chassis von Fiat kann ohne technische Veränderungen auf 3.85t aufgelastet werden. Zudem ist unser Hänger gebremst. Technisch sind wir wohl auf der sicheren Seite. Aber rechtlich?
Mit Frau, Kind und Kegel werden wir etwa 250kg zuladen. Drückt der Anhänger (der einfachen Rechnung halber) noch mit 50kg auf die AHK, dann sind wir mit unseren 300kg um etwa 50kg überladen. Rechnen wir einfach noch 50kg Zuladung dazu, damit wir etwas Spielraum haben, so kommen wir auf großzügig geschätzte 100kg Übergewicht.
Unser fahrbereites Gewicht beinhaltet 110l Frischwasser, das wir auf der Anreise nicht brauchen. Reduzieren wir auf großzügige 30l, so sparen wir schon einmal 80kg - und zwar in unserem Fall 40kg auf jeder Achse. Schwups haben wir also eine Zuladung von 277kg + 80kg = 357kg. Immer noch nicht viel besser, aber schon einmal etwas. Der leere Boiler ist nicht nur hygienischer, sondern bringt noch einmal 10kg. Die lassen wir aber einmal als Reserve aussen vor (denn ich wiege zugegeben mehr als der 75kg-Normfahrer)
Von unseren 100kg Übergewicht ziehen wir die 80kg Frischwasser ab, bleiben lockere 20kg zuviel. Und das sollte allemal innerhalb der rechtlichen und technischen Toleranzen sein.
Als letzte Rettung betrachten wir auch noch die Toleranz von 5% des zGG, innerhalb derer die Rennleitung nicht aktiv wird. 5%, das sind 175kg, also könnten wir bei Ausnutzung aller Möglichkeiten mit einem Gewicht von 3.675kg noch durch die engen Maschen des Gesetztes schlüpfen.
Von der Seite der Zuladung aus betrachtet ergibt sich also ein deutlich entspannteres Bild als zunächst angenommen, vorausgesetzt, man lädt mit Sinn und Verstand.
Disclaimer: Die Ausnutzung aller Toleranzen ist nicht empfehlenswert - es geht mir nur darum, aufzuzeigen, wann man die Grenzen der Legalität hinter sich lässt. Die jeweiligen Achslasten habe ich hier natürlich auch nicht berücksichtigt. Und das Ganze ergibt natürlich weniger Sinn für Leute, die länger autark stehen wollen oder müssen.
Mich würde natürlich interessieren ob ich da irgendwelche Denkfehler in meiner Rechnung habe.
Herzliche Grüsse,
Thomas
- schienbein
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- Beiträge: 300
- Registriert: 29. Nov 2009, 18:28
bin mit meinem 3,5 t am ende einer 2 monatigen reise mit allem drum und dran zufällig an einer waage vorbeigekommen und sofort (frau und ich hatten stundenlang über fahrzeugüberladung gesprochen.) draufgefahren. :scratch : 3450 kg .... tank ca.30 l wasser + ca. 40l abwasser und toillete. .... 1 gr. leere und 1 gr. halbvolle gasflasche ..... 2 karton wein aus italien ....garderobe knapp (wir waschen zwischendurch) ! ..... +2 fahrräder !
fröhliche grüsse vom niederrhein und allzeit gute fahrt ! ... schienbein
HEUTE RUHETAG ..... morgen auch .
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-
- Junior Member
- Beiträge: 43
- Registriert: 4. Mär 2009, 16:48
- Wohnort: Braunschweig
Re: Gewichtsprobleme - einfach weggerechnet?
Vielleicht?tgessner hat geschrieben: Mich würde natürlich interessieren ob ich da irgendwelche Denkfehler in meiner Rechnung habe.
gewogen oder laut Prospekt?Mit allem Fitz und Fatz - Markise, AHK, etc - komme ich auf ein Gewicht von 3.223kg
Vielleicht ist da ja schon real 5% mehr drauf?
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Gruß vom Nordlicht99
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(at ) Thomas (tgessner)
Da du das neue WoMo noch nicht vor der Tür hast, gehe ich von Prospektunterlagen in deiner Berechnung aus.
Du solltest bei einer knappen Berechnung besser vom schlimmsten Fall ausgehen.
Eine Differenz von 5 % ist hinzunehmen.
Leider ist es ganz abwegig, dabei von einer Verringerung auszugehen, die rauhe Wirklichkeit zeigt, dass es MEHR werden.....
Du solltest also für eine solide Kalkulation zum "Prospektgewicht"
von 3.223 kg (incl. Zubehör) einen 5 % Sicherheitszuschlag = 160 kg hinzu rechnen.
Stimmen die Angaben im Prospekt - was bisher noch nie exakt zutraf - hast du auch Reserven, was ja nie verkehrt ist.
Ist das neue WoMo aber auch nur 100 kg schwerer als die Prospektangaben, musst du das hinnehmen und kannst nur mit Einschränkung nutzen.
Das tut bei dem Kaufpreis dann das ganze "WoMo-Leben" über richtig weh.....
Sollten deine Gewichtsangaben in der Kalkulation aber real gewogen sein, ist es zwar knapp, kann aber funktionieren.
Da du das neue WoMo noch nicht vor der Tür hast, gehe ich von Prospektunterlagen in deiner Berechnung aus.
Du solltest bei einer knappen Berechnung besser vom schlimmsten Fall ausgehen.
Eine Differenz von 5 % ist hinzunehmen.
Leider ist es ganz abwegig, dabei von einer Verringerung auszugehen, die rauhe Wirklichkeit zeigt, dass es MEHR werden.....
Du solltest also für eine solide Kalkulation zum "Prospektgewicht"
von 3.223 kg (incl. Zubehör) einen 5 % Sicherheitszuschlag = 160 kg hinzu rechnen.
Stimmen die Angaben im Prospekt - was bisher noch nie exakt zutraf - hast du auch Reserven, was ja nie verkehrt ist.
Ist das neue WoMo aber auch nur 100 kg schwerer als die Prospektangaben, musst du das hinnehmen und kannst nur mit Einschränkung nutzen.
Das tut bei dem Kaufpreis dann das ganze "WoMo-Leben" über richtig weh.....
Sollten deine Gewichtsangaben in der Kalkulation aber real gewogen sein, ist es zwar knapp, kann aber funktionieren.
LG Peter
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