owner hat geschrieben:Moin Wolf,
hier nur ein Auszug von hunderten im Internet von:
http://www.casasardegna.holidaybeach.de ... _stvo.html
Das ist doch nun so eindeutig wie nur was! Und warum wird dann immer gezweifelt?????Ladungsvorschriften
In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).
Im Gesetz steht auch 50 km/h in Ortschaften. Wenn man hundert fährt ok. Besser ist aber 50, oder?
Was jeder macht ist sein Problem.
Tja....