Leider wurde meine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg bezüglich der Zweitwohnungssteuer für Campingwagen (NRW), die viele Kommunen in NRW erheben, nicht zur Entscheidung angenommen.
Für eine EuGH-Klage - die nun als letzte Möglichkeit anstünde - müssten ca. 6000 € an Rechtsanwaltsgebühren aufgebracht werden.
Vielleicht hat jemand eine Idee...
Zweitwohnungssteuer für Campingwagen (Stellplätze)
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