In den Urteilsdatenbanken des www findet man eine Reihe von Urteilen zu langen Standzeiten im KFZ-Gewerbe. Zumeist handelt es sich um Entscheidungen einen PKW-Kauf betreffend.
Das OLG Karlsruhe hat nun in einem Fall entschieden bei dem es um ein Wohnmobil ging. (AZ 9U 176/08)
Kurz:
Eine Standzeit von 2 Jahren ist vom Käufer u.U. hinzunehmen.
KLICK_KLICK
Sachmangel: lange Standzeiten: 2 Jahre bei Womo u.U. o.K.
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