

...und wir verfallen schon in die tiefsten juristischen Spitzfindigkeiten... :laughing4:
Ich finde nicht..., es ist doch eigentlich lobenswert, wenn die Politik -wenigstens ansatzweise- erkennt, dass sie den Bogen überspannt hat. Eine falsche EntscheidungBalgieaner hat geschrieben:Hallo Oldpitter,
mit Hannover habe ich hier schon geschrieben unter Änderung Umweltzone Hannover.
In den Tageszeitungen vom Wochenende gab es viel Aufregung deswegen,
der Bürgermeister will in kürze die gelben Plakette wieder auf die Schilder kleben lassen. Auf Bußgelder wird bis auf weiteres verzichtet und evtl angefallende für geleb Plakette seit dem 01.01.2010 sollen zurück gezahlt werden. Auch soll das Geld für die Sondergenehmigung zum einfahren mit der gelben Plakette bis Ende 2011 wieder zurück gezahlt werden.
Da kommt man sich ganz schön verar.... vor.
oldpitter hat geschrieben:Möglichkeit 1: Du hast dich in der Jahreszahl verschrieben und meinst 05.01.2010
Nachtrag: das erste Bundesgesetzblatt 2010 ist vom 13,01.2010 und beinhaltet KEINE Änderung des Bußgeldkatalog in dieser Sache
Dann ist das eine Änderung, die ich in der Tat noch nicht zur Kenntnis genommen habe.
Möglichkeit 2: Du meinst den bestehenden Bußgeldkatalog von 2009
Der lässt nicht zu, dass im Falle des Plakettenverstoßes der Halter belangt wird. Nur der Fahrer kann mit Bußgeld belangt werden.
Die Stadt Bremen hatte zum Beispiel "Knöllchen" an geparkte Fz (ohne entspr Plaketten) in Umweltzonen gesteckt und diese auch eingetrieben - mit allen Mitteln.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt gedroht hatte, dass er die Stadt wegen BETRUGES anzeigen werde, wenn sie nicht SCHRIFTLICH einlenken würde und erklären würde, dass sie auf diese RECHTSWIDRIGE Praxis verzichten werde, lenkte die Stadt entsprechend ein.
So haben auch die Amtsgerichte in Bremen und Frankfurt entschieden. Dies mit der Begründung, dass § 25a StVG entgegen anderer Gerichtsentscheidungen nicht bei Plakettenverstößen angewendet werden kann. § 25a sieht lediglich für Park- und Halteverstöße eine Kostentragungspflicht des Halters vor, wenn die Behörde den verantwortlichen Fahrer nicht ausfindig machen kann.
Es muss also der Fahrer erwischt werden. Daher auch der umständlichere Weg, Blitzerfotos auszuwerten.
siehe hierzu vom 05.01.2010:
klick
(at ) Oldpitteroldpitter hat geschrieben:Ich habe mal die bestehenden Regelungen/Änderungen recherchiert:
Regelung bis zum 31.01.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
§§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1"
Regelung ab dem 01.02.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Die "Fachmeinungen" hierzu:
Klick
und
klick
und
klick
Anders lautende habe ich nicht gefunden.
Solltest du andere Fachquellen oder Auslegung von Fachanwälten haben, lasse es uns wissen....
denn wie du schon sagst:hans hat geschrieben: Jeder kann eben nicht immer alles wissen.....
Untermauert hast Du dies durch 3 zitierte Fachmeinungen und die beiden Urteile der Amtsgerichte Bremen und Frankfurt.Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
:icon_smile:"Man kann nicht immer alles wissen !"
Die Gebühr für die "vollen Verfahrenskosten" sind übrigens in dem Fall 25 €hans hat geschrieben:Hierbei kommt es zwar letztendlich i. R. auch zur Einstellung des Verfahrens, in diesem Fall werden aber, leider rechtmäßig, die vollen Verfahrenskosten dem Halter auferlegt. lediglich der "Flensburger Punkt" kommt nicht zum Tragen.
Also glaube mir, der bessere Rat ist es, auch das Parken in Umweltzonen ohne vorgeschriebene Plakette besser zu unterlassen, um sich ggf. viel Ärger vom Leib zu halten !
(at ) oldpitteroldpitter hat geschrieben:Hans, du bist ein zäher Hund
Setze mein späteres Zitat:oldpitter hat geschrieben:Bleibe einfach vom WoMo fern![]()
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Denn alleine schon der zeitliche Aufwand des "Widerspruches" gegen einen ergangenen Bußgeldbescheid, wenn auch erfolgreich, ist sehr ärgerlich, ganz abgesehen vom ungünstigsten Fall von ggf. 25 € Verfahrenskosten wie es die Stadt Frankfurt und Stuttgart derzeit durchexerzieren !oldpitter hat geschrieben:Die Ernsthaftigkeit MEINES Ratschlages ist durch die Formulierung eigentlich sehr deutlich ... !
Dass ich einen Verstoß gegen Bestimmungen getätigt haben muss, ist wohl jedem klar, wenn ein Fz ohne Plakette da geparkt ist.
Daher ist der bessere Rat, nicht nur das Parken da zu unterlassen, sondern erst nicht da rein zu fahren ... !
oldpitter hat geschrieben: Bis zu einer juristisch befriedigenden Lösung werden wohl noch einige Tage vergehen.
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