Kroatien
Aktuelle Einreisebestimmungen für Haustiere
Nach uns vorliegenden Informationen ist bei allen Tieren das Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich.
Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft der Republik Kroatien
Quelle: www.adac.de
Kroatien: Aktuelle Einreisebestimmungen für Haustiere
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