Hallo Heinz,
ich lege grundsätzlich bei jedem Steuerbescheid Widerspruch ein. Kommt aus der Zeit als ich das noch von einem Steuerberater habe erledigen lassen. Gesetze ändern sich und manchmal bekommt man Nachzahlungen, leider sehr sehr selten.
Womo-Steuer: Bei Nachzahlung Widerspruch !
-
- Junior Member
- Beiträge: 6
- Registriert: 9. Mär 2007, 11:26
- Wohnort: Neusäß
Einspruch gegen Steuerbescheid.
Guten Tag allerseits
Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32
Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32
-
- Junior Member
- Beiträge: 6
- Registriert: 9. Mär 2007, 11:26
- Wohnort: Neusäß
- Nixus
- Senior Member
- Beiträge: 4397
- Registriert: 18. Mär 2007, 19:58
- Wohnort: Dingdener Heide, Niederrhein
- Kontaktdaten:
Ich hoffe auch, dass die Sache noch gekippt wird. Den Bescheid über 650€ haben wir jetzt auch bekommen. Da wollen die doch tatsächlich noch kurz vorm Urlaub unsere "Teuros" haben. Wir haben jetzt erst einmal eine Ratenzahlung beantragt und den Einspruch schicken wir dann in der nächsten Woche hinterher.
Hallo an Alle,
ich durfte auch Nachzahlen, vorab hatte ich aber schriftlich Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass der ADAC derzeit die rechtliche Situation prüft und ich mich im Falle einer eventuellen Klage seitens des ADAC als Nebenkläger anhängen werde. Dann bekam ich auch einen Brief zurück, in dem die Aussichtslosigkeit meines Anliegen vorgebracht wurde, verbunden mit der Frage, ob ich meinen Einpruch aufrechterhalten möchte. Ich schrieb einfach zurück, dass der Einspruch erhalten bleibt.
Wahrscheinlich vergammel ich jetzt dort als Karteileiche, mir egal ! Hauptsache ich kann im Fall der Fälle auf etwas zurückgreifen. Bezahlt hatte ich dann mit folgendem Text (ewig langer Text, geht aber gut beim Online - Banking):
Zahlung erfolgt nur Vorläufig unter Zwang und mit Bezug auf bestehenden Einspruch. Eine mögliche spätere Rückforderung behalte ich mir vor.
Viele Grüße Sönke
ich durfte auch Nachzahlen, vorab hatte ich aber schriftlich Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass der ADAC derzeit die rechtliche Situation prüft und ich mich im Falle einer eventuellen Klage seitens des ADAC als Nebenkläger anhängen werde. Dann bekam ich auch einen Brief zurück, in dem die Aussichtslosigkeit meines Anliegen vorgebracht wurde, verbunden mit der Frage, ob ich meinen Einpruch aufrechterhalten möchte. Ich schrieb einfach zurück, dass der Einspruch erhalten bleibt.
Wahrscheinlich vergammel ich jetzt dort als Karteileiche, mir egal ! Hauptsache ich kann im Fall der Fälle auf etwas zurückgreifen. Bezahlt hatte ich dann mit folgendem Text (ewig langer Text, geht aber gut beim Online - Banking):
Zahlung erfolgt nur Vorläufig unter Zwang und mit Bezug auf bestehenden Einspruch. Eine mögliche spätere Rückforderung behalte ich mir vor.
Viele Grüße Sönke
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 58 Gäste