Moin.
Nachfolgend ein Aufruf von camperline.de :
Liebe Reisemobilfreundinnen,
Liebe Reisemobilfreunde,
Post vom Finanzamt ist an sich schon nicht erfreulich aber viele Eigner von Reisemobilen wurden in den vergangenen Wochen eiskalt mit der ungezügelten Gier des Staates nach immer mehr finanziellen Mitteln konfrontiert.
Nur wenige Bundesländer haben bisher noch keine Steuerbescheide nach dem neuen Wohnmobilsteuergesetz verschickt aber bereits jetzt wird deutlich, dass es für viele Eigner, insbesondere älterer Fahrzeuge, knüppeldick kommt.
Nicht nur, dass die künftige steuerliche Belastung erheblich steigt, auch für die Zeit ab dem 01. Januar 2006 werden die Eigner schamlos und ohne jegliche Skrupel zur Kasse gebeten. Selbst für bereits veräußerte Fahrzeuge verlangt Vater Staat im Nachhinein eine deftige Nachzahlung.
Schließlich hätten die Eigner seit dem Wegfall der 2,8to Grenze am 1. Mai 2005 nicht mehr auf die bisherige Besteuerung ihrer Fahrzeuge vertrauen können; so zumindest sieht es die Politik.
Wir sind diesbezüglich allerdings einer ganz anderen Meinung und denken, dass dieser ungezügelte Griff in die Taschen der Reisemobilisten nicht wortlos hingenommen werden sollte.
In enger Zusammenarbeit mit der Reisemobil-Union e.V. bereiten wir aktuell eine Musterklage gegen das Wohnmobilsteuergesetz vor.
Während camperline.de in erster Linie das fachliche Know-how zur Steuerproblematik beisteuert, sorgt die Reisemobil-Union e.V. für einen rechtlich sicheren Rahmen der gesamten Aktion und koordiniert im Fortgang die Erhebung der Klage.
Wie im Leben üblich, ist auch ein Musterverfahren nicht umsonst zu haben. Kosten von bis zu 30.000 Euro und mehr stehen im Raum und müssen finanziert werden.
Würde jeder der rund 400.000 Eigner in Deutschland nur einen Euro beitragen, könnten wir diese anfallenden Kosten sprichwörtlich aus der Portokasse finanzieren.
Sie sehen, das Problem ist lösbar und wir bitten jeden sich der Musterklage der Reisemobilunion e.V. anzuschließen. Unterstützen Sie die Aktion mit einer Spende. Jeder Euro zählt und umso schneller die Spenden eingehen, umso früher kann die Klage eingereicht werden.
Auf unserer Homepage stellen wir den Spendenaufruf der Reisemobil-Union e.V. sowie die zugehörige Spendensatzung für diese Aktion als .pdf-File zum Download zur Verfügung.
Dort finden Sie unter anderem auch die Bankverbindung für Ihre Spende.
Die Spendensatzung regelt klar und deutlich, wie die eingehenden Spenden verwendet werden und welche Rahmenbedingungen der Klage zugrunde liegen.
Bitte informieren Sie auch Freunde, Bekannte sowie von Ihnen besuchte Foren über die angestrebte Musterklage. Eine Unterstützung unseres gemeinsamen Anliegens ist auch ohne eigenes Reisemobil jederzeit möglich. Zeigen Sie durch Ihre Unterstützung mit uns gemeinsam der Politik, dass Sie mit dem derzeit eingeschlagenen Weg unserer Volksvertreter nicht einverstanden sind.
Vielleicht geht am Ende von dieser Aktion ein deutliches Zeichen aus, dass die vielfach propagierte angemessene Besteuerung von Wohnmobilen an der Basis, also bei den tatsächlich Betroffenen dieser Wuchersteuer, anders als in Regierungskreisen interpretiert wird. Evtl. können wir mit unserem Vorstoß auch andere Initiativen dazu bewegen, unseren Volksvertretern nachhaltig deutlich zu machen, dass die Bürger diese Art von Politik nicht mehr akzeptieren.
Die Gemeinschaft der Reisemobilisten ist groß und stark - Nutzen wir diese gewaltige Stärke für unsere gemeinsamen Interessen!
Mit reisemobilfreundlichen Grüßen
Frank Friedhoff
--
camperline.de
Eine gemeinsame Initiative der Reisemobileigner in Deutschland
Frank Friedhoff Adelhartstr. 67 D-61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon (06172) 94 14 - 01 Telefax (06172) 94 14 - 02 Mobil (0179) 964 55 89
E-Mail: frank.friedhoff@camperline.de
Vorbereitung einer Sammelklage und Spendenaufruf
- buerstnerhelmi
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Vorbereitung einer Sammelklage und Spendenaufruf
Gruß Helmut
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Guten Tag allerseits
Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32
Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32
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