Ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen, um… Na Ja sagen wir mal andere vor Schaden zu bewahren. Es geht um die Umweltplaketten, den Sinn dieser Plaketten will ich mal nicht in Frage stellen, obwohl man das Sicher könnte.
Man sieht immer öfter auf Stellplätzen Fahrzeuge mit Grüner Umweltplakette die mit Sicherheit auf legalem Wege keine bekommen hätten. Z.B. Ducato Typ 230 Bj 94 2,5 TD mit Grüner Plakette.

Man kann ja von den Ordnungshütern halten was man möchte, aber die sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.

Die Fz. Besitzer machen sich, meiner Meinung nach, der Urkundenfälschung strafbar.
Zitat STGB: §267 StGB
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Zitatende
Jetzt müsste man mal ein paar Begriffe klären.
Was ist eine Urkunde?
Der BGH sagt:
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist.
Klingt blöd oder ? (Ich musste das auch 3 mal lesen):doof
Tatbestandsüberprüfung:
Verkörperte Gedankenerklärung:
Wir gaukeln durch die Anbringung der falschen Plakette, bei den zur Kontrolle befugten Personen(Polizei, Ordnungsamt), vor dass das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse angehört und somit in Umweltzonen einfahren darf. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Allgemein oder für Eingeweihte verständlich:
Die Plakette ist allgemein verständlich. Zumindest für die zur Kontrolle befugten Personen verständlich. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Erkennbarer Aussteller:
Ausstellung durch die berechtigte Behörde oder sonstige Stelle, Erkennbar durch das aufgestempelte oder aufgedruckte Siegel. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Eignung oder Bestimmung zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache:
Die Plakette ist für das Fz. zugelassenes Beweismittel der Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen. Die rechtlich erhebliche Tatsache ist die Berechtigung zur Einfahrt.
Schon wieder Tatbestandsmerkmal gegeben. Jetzt wird’s eng.
Also haben wir geklärt, die Plakette ist eine Urkunde, somit tritt §267 Abs. 1 StGB in Kraft.
Ich würde es nicht riskieren.
Übrigens Runde Grüne Bierdeckel vorne rechts von innen an die Scheibe gelehnt sehen ähnlich aus wie die Grüne Plakette, zumindest von weitem, und sind definitiv keine Urkunde.

Wir fahren in die Zonen einfach nicht mehr rein, oder Riskieren ein Bußgeld wenn wir da unbedingt hin wollen.