2013 bringt neue Führerscheinregelungen
2013 bringt neue Führerscheinregelungen
Hallo zusammen,
hier zwei interessante Links zum neuen ab 2013 geltenden Recht:
Quellen: ADAC und Spiegel online
Führerschein 2013
Führerschein 2013 und Verkehrsregeln 2013
hier zwei interessante Links zum neuen ab 2013 geltenden Recht:
Quellen: ADAC und Spiegel online
Führerschein 2013
Führerschein 2013 und Verkehrsregeln 2013
Hallo Lars.
Eine kompakte Darstellung des ansonsten komplizierten Themas. War vor 2 Wochen auf einer "Prüferweiterbildung" - dort wurde das Thema ebenfalls "angerissen". Aber der ADAC-Artikel bringt da jetzt deutlich mehr Klarheit.
Danke für die Recherche.
Gruß
Olaf
Eine kompakte Darstellung des ansonsten komplizierten Themas. War vor 2 Wochen auf einer "Prüferweiterbildung" - dort wurde das Thema ebenfalls "angerissen". Aber der ADAC-Artikel bringt da jetzt deutlich mehr Klarheit.
Danke für die Recherche.
Gruß
Olaf
Mit einem Campergruß verbleiben
der Ole (Olaf) & die Tootsie (Tatjana) nebst der Lucy (ELO)
Dethleffs ALPA 6820-2
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Wohl wahr, ist immer ein Problem wenn Leute eine Sache beschließen von der Sie eigentlich keine Ahnung haben. Das hats schon immer gegeben und wird sich auch wohl nicht ändern.Britta und Roger hat geschrieben:Hey Lars, guter Hinweis, danke dafür..
Leider ist die 3,5 t Grenze immer noch nicht gefallen. Zwar bei den Anhängern aber das nützt den Womofahrern, die diese Begrenzung haben nüx...da hättense doch auch mal auf 4,25 t gehen können.
Grade im Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen haben wir uns mit der EG keinen Gefallen getan. Teilweise wirklich Regelung die aus einer Faschings Sitzung entstanden sein können.
Diese Idee mit B96 finde ich ja Gut, aber wieder nicht zu Ende gedacht.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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Re: 2013 bringt neue Führerscheinregelungen
Danke !Breckman hat geschrieben:Hallo zusammen,
hier zwei interessante Links zum neuen ab 2013 geltenden Recht:
Quellen: ADAC und Spiegel online
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !
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- Langertriumph
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(at ) Wolfgang
Die Schlüsselzahlen darfst du nicht vergessen, die Grenzen die Klassen noch mal ein.
Alle Führerscheininhaber von Kl. 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Auf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.
Krafträder
Mit der "alten" Fahrerlaubnisklasse 3
Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein nach dem 31. März 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Ich glaube so ist es ganz Gut beschrieben.
Die Schlüsselzahlen darfst du nicht vergessen, die Grenzen die Klassen noch mal ein.
Alle Führerscheininhaber von Kl. 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
Auf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.
Krafträder
Mit der "alten" Fahrerlaubnisklasse 3
Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein nach dem 31. März 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Ich glaube so ist es ganz Gut beschrieben.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
ja, Wolfgang, das Thema und die Tabellen sind nicht leicht - aber sie STIMMEN
Du musst nur auch in der Zeile ganz rechts lesen.....
Da steht z.B. für die Klasse A: Schlüsselzahl 79.03
und diese Zahl bedeutet: NUR DREIRÄDRIGE Fahrzeuge.
Die waren (zum Teil) bisher in der Klasse für PKW, sind an 19.01.2013
nur noch in der Klasse für Motorräder/Zweiräder enthalten.
Da die älteren eine Besitzstandwahrung genießen, wurden sie in die neuen
Führerscheinklassen aufgenommen.
Dreirädrige Fz in Zukunft immer eine der A-Klassen,
ältere hatten DAS bisher in der Kl B/3 schon, daher DIESE Erlaubnis
WEITERHIN in der (eingeschränkten) Klasse A
Die Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79.03
Alles klar?
Du musst nur auch in der Zeile ganz rechts lesen.....
Da steht z.B. für die Klasse A: Schlüsselzahl 79.03
und diese Zahl bedeutet: NUR DREIRÄDRIGE Fahrzeuge.
Die waren (zum Teil) bisher in der Klasse für PKW, sind an 19.01.2013
nur noch in der Klasse für Motorräder/Zweiräder enthalten.
Da die älteren eine Besitzstandwahrung genießen, wurden sie in die neuen
Führerscheinklassen aufgenommen.
Dreirädrige Fz in Zukunft immer eine der A-Klassen,
ältere hatten DAS bisher in der Kl B/3 schon, daher DIESE Erlaubnis
WEITERHIN in der (eingeschränkten) Klasse A
Die Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79.03
Alles klar?
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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- Langertriumph
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Hab dazu noch einen guten Link gefunden:http://dein-fuehrerschein.net/fuehrersc ... ssen-2013/
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