Änderungen Sonntagsfahrverbot (LKW m. WW)
Änderungen Sonntagsfahrverbot (LKW m. WW)
Entsprechend eines Schreibens des Verkerhsministeriums NRW (Ziff.1.6) vom Februar dieses Jahres gilt u.a. für Wohnwagenanhänger und Hänger die zu Sport- oder Freizeitzwecken die hinter einem LKW bis 3,5to zGg gezogen werden das Sonntagsfahrverbot nicht mehr.
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