12. Ausnahmeverordnung zur STVO

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Breckman

12. Ausnahmeverordnung zur STVO

#1 Beitrag von Breckman » 13. Nov 2008, 19:55

Hallo zusammen,

nur mal zur Info: Mit Ablauf des 31.12.2009 läuft die Gültigkeit der 12. Ausnahmeverordnung zur STVO aus.
Wichtig ist dabei, dass darin für Womos in der Gewichtsklasse zwischen 3.501 KG und 7.499 Kg das Tempolimit mit 100 Km/H auf deutschen Bundesautobahnen geregelt ist.
Wenn sich da nichts tut, fände sicher nicht nur ich das ziemlich übel.

In Unkenntnis, ob da irgendjemand schon mal aktiv geworden ist oder sich jeder auf den anderen verlässt, dass einer schon was machen wird, hier meine ich nicht nur die Privatfahrer, sondern vor allem die Spitzenverbände, die unsere Interessen auch vertreten, hab ich einfach mal den CIVD, DCHV und EMHC angemailt. In meiner mail habe ich auf das Problem aufmerksam gemacht und darum gebeten, als Interessensverband das Thema aufzunehmen und in eine Initiative umzusetzen. Das BMVBS sollte meiner Ansicht nach rechtzeitig auf die Spur gesetzt werden, mit dem Ziel, die Verordnung, vorzugsweise unbefristet, zu verlängern.

An alle die, die bereits aktiv sind, danke dafür. Meine Unterstützung habt Ihr.

Grüße aus dem Sauerland,
der Breckman

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