Berlin Umweltzone
Berlin Umweltzone
Guten Tag liebe Freunde,
hab ich soeben als Pressemitteilung vom ADAC übermittelt bekommen:
Umweltzonen
ADAC: K.-o.-Schlag für viele Tausend Autofahrer
Verwaltungsgericht erklärt Berliner Umweltzone für rechtmäßig
Trotz eindeutiger Nachweise über die Sinnlosigkeit von Umweltzonen hat das Verwaltungsgericht Berlin die Umweltzone in der Hauptstadt für rechtmäßig erklärt. Für den ADAC, der in diesem Verfahren die Klage von elf Mitgliedern unterstützte, ist diese Entscheidung mehr als unverständlich: „Das uns vorliegende Gutachten der Uni Cottbus hat ergeben, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten keinen Deut besser geworden ist. Schade, dass sich das Gericht offensichtlich nur an früheren Urteilen orientiert hat. Die Situation für über 90 000 Tausend Autofahrer in Berlin wird sich massiv verschlechtern, denn sie dürfen nach der Verschärfung Anfang 2010 mit ihren Fahrzeugen nicht mehr in die City. Das ist ein K.-o.-Schlag für viele Autofahrer“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker.
Laut Automobilclub tragen Pkw nachweislich nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. „Industrie und Kraftwerke verursachen den Großteil der Partikel und müssen bei den Maßnahmen entsprechend stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Fahrverbote bedeuten für die Betroffenen dagegen einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität. Das ist angesichts der geringen Wirksamkeit nicht angemessen“, so Becker.
Stattdessen schlägt der ADAC wirksame Maßnahmen vor, um die Luftqualität zu verbessern. So nehmen bei fließendem Verkehr statt Stopp-and-Go die Feinstaubemissionen um 25 Prozent ab, der Stickoxidausstoß sogar um die Hälfte. Eine Förderung der Abgasnorm Euro-6 unterstützt die rasche Einführung sauberer Technologie – nicht nur in Städten mit Umweltzonen, sondern in ganz Deutschland.
<<10_12>>
Mit besten Grüßen vom Kanal
wolf
hab ich soeben als Pressemitteilung vom ADAC übermittelt bekommen:
Umweltzonen
ADAC: K.-o.-Schlag für viele Tausend Autofahrer
Verwaltungsgericht erklärt Berliner Umweltzone für rechtmäßig
Trotz eindeutiger Nachweise über die Sinnlosigkeit von Umweltzonen hat das Verwaltungsgericht Berlin die Umweltzone in der Hauptstadt für rechtmäßig erklärt. Für den ADAC, der in diesem Verfahren die Klage von elf Mitgliedern unterstützte, ist diese Entscheidung mehr als unverständlich: „Das uns vorliegende Gutachten der Uni Cottbus hat ergeben, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten keinen Deut besser geworden ist. Schade, dass sich das Gericht offensichtlich nur an früheren Urteilen orientiert hat. Die Situation für über 90 000 Tausend Autofahrer in Berlin wird sich massiv verschlechtern, denn sie dürfen nach der Verschärfung Anfang 2010 mit ihren Fahrzeugen nicht mehr in die City. Das ist ein K.-o.-Schlag für viele Autofahrer“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker.
Laut Automobilclub tragen Pkw nachweislich nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. „Industrie und Kraftwerke verursachen den Großteil der Partikel und müssen bei den Maßnahmen entsprechend stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Fahrverbote bedeuten für die Betroffenen dagegen einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität. Das ist angesichts der geringen Wirksamkeit nicht angemessen“, so Becker.
Stattdessen schlägt der ADAC wirksame Maßnahmen vor, um die Luftqualität zu verbessern. So nehmen bei fließendem Verkehr statt Stopp-and-Go die Feinstaubemissionen um 25 Prozent ab, der Stickoxidausstoß sogar um die Hälfte. Eine Förderung der Abgasnorm Euro-6 unterstützt die rasche Einführung sauberer Technologie – nicht nur in Städten mit Umweltzonen, sondern in ganz Deutschland.
<<10_12>>
Mit besten Grüßen vom Kanal
wolf
Tja,
und nun fühlen wir uns ganz illegal, weil wir mit gelber Plakette auf dem Stellplatz an der Chausseestraße stehen.
Causa illustrandi: Heute nachmittag haben wir beim Ferrari-Händler Unter den Linden einen roten F 430 Spider gesehen, noch unangemeldet im Schaufenster, aber schon mit grüner Umweltplakette.
Mit besten Grüßen
wolf
und nun fühlen wir uns ganz illegal, weil wir mit gelber Plakette auf dem Stellplatz an der Chausseestraße stehen.
Causa illustrandi: Heute nachmittag haben wir beim Ferrari-Händler Unter den Linden einen roten F 430 Spider gesehen, noch unangemeldet im Schaufenster, aber schon mit grüner Umweltplakette.
Mit besten Grüßen
wolf
Hi Wolfwolfworldwide hat geschrieben:Tja,
und nun fühlen wir uns ganz illegal, weil wir mit gelber Plakette auf dem Stellplatz an der Chausseestraße stehen.
Mit besten Grüßen
wolf
In Berlin gilt angeblich noch eine "Schonzeit" für "Gelbsünder" bis zum 01.02.2010....
Aber, wenn Du willst, kannste das Gefühl eines "outlaws" ja noch ein wenig genießen... :compress:
Gruß
David
....allen Ballast verkloppen und dann nur noch Womo-Reisen? Ein verführerischer Gedanke...
Bleibe einfach vom WoMo fern
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Deshalb gehen die Behörden auch dazu über, "Blitzerfotos" in Umweltzonen entsprechend auszuwerten, da hier der Fahrer (und somit "Täter") ermittelt werden kann.
Und nur der ist zu belangen.
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Deshalb gehen die Behörden auch dazu über, "Blitzerfotos" in Umweltzonen entsprechend auszuwerten, da hier der Fahrer (und somit "Täter") ermittelt werden kann.
Und nur der ist zu belangen.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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- hans
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- Beiträge: 151
- Registriert: 13. Jul 2006, 14:14
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(at ) oldpitteroldpitter hat geschrieben:Bleibe einfach vom WoMo fern
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht ist kein Verstoß gegen Bestimmungen des ruhenden Verkehrs.
Du musst als Fahrer "auf frischer Tat" ertappt werden.
Alles andere kann dir egal sein, weil in diesem Fall der Halter außen vor bleibt.
Deshalb gehen die Behörden auch dazu über, "Blitzerfotos" in Umweltzonen entsprechend auszuwerten, da hier der Fahrer (und somit "Täter") ermittelt werden kann.
Und nur der ist zu belangen.
Das halte ich aber für ein Gerücht:
Verschärfung der Kontrollen
Ab dem 01.02.2009 wird nun auch der ruhende Verkehr in den Umweltzonen kontrolliert. Danach wird nicht nur derjenige mit 40 € und einem Punkt in Flensburg bestraft, der ohne gültige Plakette in der Umweltzone fährt, sondern auch derjenige, der dort parkt. Grund dafür ist eine Änderung des Bußgeldkataloges vom 05.01.2009, welcher am 08.01.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde !
Jeder kann eben nicht immer alles wissen, deshalb vielleicht aber auch mal an einen etwas rücksichtsvolleren Umgang mit "Labskaus" in einem anderen Thread denken, wäre nett !
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E
Möglichkeit 1: Du hast dich in der Jahreszahl verschrieben und meinst 05.01.2010
Nachtrag: das erste Bundesgesetzblatt 2010 ist vom 13,01.2010 und beinhaltet KEINE Änderung des Bußgeldkatalog in dieser Sache
Dann ist das eine Änderung, die ich in der Tat noch nicht zur Kenntnis genommen habe.
Möglichkeit 2: Du meinst den bestehenden Bußgeldkatalog von 2009
Der lässt nicht zu, dass im Falle des Plakettenverstoßes der Halter belangt wird. Nur der Fahrer kann mit Bußgeld belangt werden.
Die Stadt Bremen hatte zum Beispiel "Knöllchen" an geparkte Fz (ohne entspr Plaketten) in Umweltzonen gesteckt und diese auch eingetrieben - mit allen Mitteln.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt gedroht hatte, dass er die Stadt wegen BETRUGES anzeigen werde, wenn sie nicht SCHRIFTLICH einlenken würde und erklären würde, dass sie auf diese RECHTSWIDRIGE Praxis verzichten werde, lenkte die Stadt entsprechend ein.
So haben auch die Amtsgerichte in Bremen und Frankfurt entschieden. Dies mit der Begründung, dass § 25a StVG entgegen anderer Gerichtsentscheidungen nicht bei Plakettenverstößen angewendet werden kann. § 25a sieht lediglich für Park- und Halteverstöße eine Kostentragungspflicht des Halters vor, wenn die Behörde den verantwortlichen Fahrer nicht ausfindig machen kann.
Es muss also der Fahrer erwischt werden. Daher auch der umständlichere Weg, Blitzerfotos auszuwerten.
siehe hierzu vom 05.01.2010:
klick
Nachtrag: das erste Bundesgesetzblatt 2010 ist vom 13,01.2010 und beinhaltet KEINE Änderung des Bußgeldkatalog in dieser Sache
Dann ist das eine Änderung, die ich in der Tat noch nicht zur Kenntnis genommen habe.
Möglichkeit 2: Du meinst den bestehenden Bußgeldkatalog von 2009
Der lässt nicht zu, dass im Falle des Plakettenverstoßes der Halter belangt wird. Nur der Fahrer kann mit Bußgeld belangt werden.
Die Stadt Bremen hatte zum Beispiel "Knöllchen" an geparkte Fz (ohne entspr Plaketten) in Umweltzonen gesteckt und diese auch eingetrieben - mit allen Mitteln.
Erst nachdem ein Rechtsanwalt gedroht hatte, dass er die Stadt wegen BETRUGES anzeigen werde, wenn sie nicht SCHRIFTLICH einlenken würde und erklären würde, dass sie auf diese RECHTSWIDRIGE Praxis verzichten werde, lenkte die Stadt entsprechend ein.
So haben auch die Amtsgerichte in Bremen und Frankfurt entschieden. Dies mit der Begründung, dass § 25a StVG entgegen anderer Gerichtsentscheidungen nicht bei Plakettenverstößen angewendet werden kann. § 25a sieht lediglich für Park- und Halteverstöße eine Kostentragungspflicht des Halters vor, wenn die Behörde den verantwortlichen Fahrer nicht ausfindig machen kann.
Es muss also der Fahrer erwischt werden. Daher auch der umständlichere Weg, Blitzerfotos auszuwerten.
siehe hierzu vom 05.01.2010:
klick
Zuletzt geändert von oldpitter am 17. Jan 2010, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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Ich habe mal die bestehenden Regelungen/Änderungen recherchiert:
Regelung bis zum 31.01.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
§§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1"
Regelung ab dem 01.02.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Die "Fachmeinungen" hierzu:
Klick
und
klick
und
klick
Anders lautende habe ich nicht gefunden.
Solltest du andere Fachquellen oder Auslegung von Fachanwälten haben, lasse es uns wissen....
denn wie du schon sagst:
Regelung bis zum 31.01.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
§§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1"
Regelung ab dem 01.02.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
Die "Fachmeinungen" hierzu:
Klick
und
klick
und
klick
Anders lautende habe ich nicht gefunden.
Solltest du andere Fachquellen oder Auslegung von Fachanwälten haben, lasse es uns wissen....
denn wie du schon sagst:
hans hat geschrieben: Jeder kann eben nicht immer alles wissen.....
Zuletzt geändert von oldpitter am 17. Jan 2010, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
LG Peter
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Hallo Oldie,
tolle Recherche von Dir
mir geht bei dem Thema leider immer die Hutschnur hoch, da ich leider in Hannover auch Betroffen bin. Ich habe dort Kunden wohnen und muss mit meinem KFZ, was Bj 2005 ist durch die Umweltzonen. Leider habe auch ich nur die gelbe Plakette und müsste mir für viel Geld einen Filter einbauen. So wird in Hannover Geld gemacht........
schönen gruß
haui
tolle Recherche von Dir
mir geht bei dem Thema leider immer die Hutschnur hoch, da ich leider in Hannover auch Betroffen bin. Ich habe dort Kunden wohnen und muss mit meinem KFZ, was Bj 2005 ist durch die Umweltzonen. Leider habe auch ich nur die gelbe Plakette und müsste mir für viel Geld einen Filter einbauen. So wird in Hannover Geld gemacht........
schönen gruß
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Hallo Oldpitter,
mit Hannover habe ich hier schon geschrieben unter Änderung Umweltzone Hannover.
In den Tageszeitungen vom Wochenende gab es viel Aufregung deswegen,
der Bürgermeister will in kürze die gelben Plakette wieder auf die Schilder kleben lassen. Auf Bußgelder wird bis auf weiteres verzichtet und evtl angefallende für geleb Plakette seit dem 01.01.2010 sollen zurück gezahlt werden. Auch soll das Geld für die Sondergenehmigung zum einfahren mit der gelben Plakette bis Ende 2011 wieder zurück gezahlt werden.
Da kommt man sich ganz schön verar.... vor.
mit Hannover habe ich hier schon geschrieben unter Änderung Umweltzone Hannover.
In den Tageszeitungen vom Wochenende gab es viel Aufregung deswegen,
der Bürgermeister will in kürze die gelben Plakette wieder auf die Schilder kleben lassen. Auf Bußgelder wird bis auf weiteres verzichtet und evtl angefallende für geleb Plakette seit dem 01.01.2010 sollen zurück gezahlt werden. Auch soll das Geld für die Sondergenehmigung zum einfahren mit der gelben Plakette bis Ende 2011 wieder zurück gezahlt werden.
Da kommt man sich ganz schön verar.... vor.
Viele Grüße aus Balge (Nds)
Christiane und Axel
WOMO :
Frankia I 700 FD
Reisebericht Südschweden 2013
LEDs fürs Wohnmobil einfach fragen, wir helfen gerne.
NEU : Frühjahrstour 2011 Richtung Lahn Online
Christiane und Axel
WOMO :
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