Camperfreunde,
Gerne brauche ich ihre hilfe: In meine suche fur ein braucht-wohnmobil hab ich bei ein handler gehort das vor 2006 ein “Übereinstimmungsbescheiningung” nicht brauchte in Deutschland? Stimmt das oder ist das falsh? Vieleicht hat der erste besitzer das verlorn? Ich trotzdem brauche das in belgien. Was soll ich machen? Ich hab angst das ich ohne, mein "neues" womo belgien nicht infahren kann?
Kan jemand mich helfen?
Schuldigung fur fehler, bin auslander
Ciao, Jacq
“Übereinstimmungsbescheiningung”
“Übereinstimmungsbescheiningung”
In bocca al lupo
Danke, ich gehe sicher morgen ins uberprufungsstation hier in Brugge, weil ich sicher vom sache sein wollte.marie hat geschrieben:Hallo, die Leute, die Dir sicher helfen können sind wohl alle auf einem Treffen an der Mosel. Ab Montag wirst Du bestimmt Hilfe bekommen
Hoffentlich kommt jeder zuruck ohne "kopfschmerzen"
Ciao, Jacques
In bocca al lupo
Hallo Jacques,
schön, dass Du Dich hierher verirrt hast.
Darum ersteinmal ein herzliches hier.
Deine Frage wird sicherlich sehr bald beantwortet werden können. Ich kann es leider nicht. Einer aus der Moselrunde, der es am ehesten Wissen könnte, ist noch unterwegs.
Also habe bitte noch ein wenig Geduld.
Ansonsten viel Spaß hier.
PS. Dein Posting ist doch klasse. Da gibt es nichts zu entschuldigen.
Es wäre schön, wenn Du die Scene hier bereichern könntest.
schön, dass Du Dich hierher verirrt hast.
Darum ersteinmal ein herzliches hier.
Deine Frage wird sicherlich sehr bald beantwortet werden können. Ich kann es leider nicht. Einer aus der Moselrunde, der es am ehesten Wissen könnte, ist noch unterwegs.
Also habe bitte noch ein wenig Geduld.
Ansonsten viel Spaß hier.
PS. Dein Posting ist doch klasse. Da gibt es nichts zu entschuldigen.
Es wäre schön, wenn Du die Scene hier bereichern könntest.
Hallo JACQUES
Wir HATTEN in Deutschland als "Besitzurkunde" eines Kraftfahrzeugs den
"KFZ-Brief" (meist im Tresor aufbewahrt) und als Nachweis der Zulassung des KFz zum Verkehr den "Fahrzeugschein", der auch immer
mitgeführt werden musste.
NEU ist nun, dass (im Zuge der einheitlichen EG-Bestimmungen)
der KFZ-Brief umgestaltet wurde und nun "Zulassungsbescheinigung Teil II"
genannt wird, der ehemalige Fahrzeugschein ist nun "Zulassungsbescheinigung Teil I".
In der früheren Besitzurkunde: KFZ-Brief
waren alle wichtigen/relevanten Fahrzeugdaten aufgeführt.
Damit war eine Überprüfung auf Übereinstimmung problemlos möglich.
In der neuen Urkunde: Zulassungsbescheinigung Teil II
sind nur noch wenige Daten aufgeführt, die auch noch für eine Vielzahl von Typvarianten abweichen.
Daher ist für Fz, die nicht mehr über den alten KFZ-Brief verfügen die sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheiningung
Bezeichnung: COC (Certificate of Conformity)
vorgesehen. Da sind dann wieder alle wichtigen Fahrzeugdaten aufgeführt.
Da dieses Dokument nicht mehr als Besitzurkunde benutzt wird, ist es für jeden Händler möglich, eine Ersatzbescheinigung zu besorgen.
Benötigt wird es, um im jeweiligen Land die entsprechenden Zulassungspapiere zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen (Geschichts-) Erklärungen helfen.
Nachtrag:
Anstelle einer COC (Certificate of Conformity)
geht bei alten Fahrzeugen auch der (Entwertete) alte KFZ-Brief.
Den gibt es bei einer Ummeldung wieder zurück, da dann auch die alten Fz-Papiere auf die neuen umgestellt werden.
Wir HATTEN in Deutschland als "Besitzurkunde" eines Kraftfahrzeugs den
"KFZ-Brief" (meist im Tresor aufbewahrt) und als Nachweis der Zulassung des KFz zum Verkehr den "Fahrzeugschein", der auch immer
mitgeführt werden musste.
NEU ist nun, dass (im Zuge der einheitlichen EG-Bestimmungen)
der KFZ-Brief umgestaltet wurde und nun "Zulassungsbescheinigung Teil II"
genannt wird, der ehemalige Fahrzeugschein ist nun "Zulassungsbescheinigung Teil I".
In der früheren Besitzurkunde: KFZ-Brief
waren alle wichtigen/relevanten Fahrzeugdaten aufgeführt.
Damit war eine Überprüfung auf Übereinstimmung problemlos möglich.
In der neuen Urkunde: Zulassungsbescheinigung Teil II
sind nur noch wenige Daten aufgeführt, die auch noch für eine Vielzahl von Typvarianten abweichen.
Daher ist für Fz, die nicht mehr über den alten KFZ-Brief verfügen die sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheiningung
Bezeichnung: COC (Certificate of Conformity)
vorgesehen. Da sind dann wieder alle wichtigen Fahrzeugdaten aufgeführt.
Da dieses Dokument nicht mehr als Besitzurkunde benutzt wird, ist es für jeden Händler möglich, eine Ersatzbescheinigung zu besorgen.
Benötigt wird es, um im jeweiligen Land die entsprechenden Zulassungspapiere zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen (Geschichts-) Erklärungen helfen.
Nachtrag:
Anstelle einer COC (Certificate of Conformity)
geht bei alten Fahrzeugen auch der (Entwertete) alte KFZ-Brief.
Den gibt es bei einer Ummeldung wieder zurück, da dann auch die alten Fz-Papiere auf die neuen umgestellt werden.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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