
..die spinnen doch....

Warum? Wenn einer ein fremdes Grundstück "mißbraucht"...muss er halt zahlen. Oder stand da, es ist ein öffentlicher Parkplatz? Und es war dann wohl doch "offensichtliches" Falschparken. Oder?HL1 hat geschrieben:Die sollten mal ganz schnell die Gesetze ändern. 160 Euro nicht offensichtliches Falschparken...
Du musst den Umkehrschluss ziehen: Alles was nicht als öffentlicher Parkraum ausgewiesen ist, ist im Zweifelsfall erst einmal Privatgelände.Frank hat geschrieben:Oft seien solche Plätze nicht als Privatgrund gekennzeichnet. Ein Brennpunkt sei zum Beispiel ein unbebautes Gelände beim Stadion Wals-Kleßheim (Flachgau) - eine "Gstättn". Dort verrechne ein Grundbesitzer den bei einem Fußballmatch parkenden 20 bis 30 Autofahrern jeweils 160 Euro.
Natürlich gehen mir die Falschparker auf den Geist, aber das geht zu weit!!
Hallo Peter,oldpitter hat geschrieben: Hier bei uns könnte also nicht so ohne Weiteres eine überzogene "Nutzungsgebühr" für "Abstellen" auf einer frei zugänglichen Fläche erfolgen.
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