Messgerät für Alkohol

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barnimer
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Messgerät für Alkohol

#1 Beitrag von barnimer » 10. Mär 2012, 08:53

Die Märkische Oderzeitung veröffentlicht heute eine Information über eine neue Regelung in Frankreich.
Zitat MOZ:

Autofahrer in Frankreich müssen ab dem 1. Juli diesen Jahres ein Alkoholtestgerät mitführen. Auf diese neue Regelung, die auch für ausländische Autofahrer gilt, machte die französische Botschaft in Berlin am Freitag aufmerksam. Das Gerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. In Frankreich gilt wie in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorweisen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von 11 Euro an Ort und Stelle fällig. "Die Tests sind für einen geringen Preis im Handel erhältlich" , erklärte die Botschaft. Zu bekommen seien die Geräte beispielsweise an Tankstellen.

Ende des Zitats.

Das sollte von Frankreichfahrern mal erkundet und hier berichtet werden.

Grüße aus dem Barnim

Wolfgang

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angitruck
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#2 Beitrag von angitruck » 10. Mär 2012, 10:20

...ja, das stimmt. In Frankreich ist es nun Pflicht einen Alko Tester bei sich zu führen, außerdem noch ein zusätzliches Röhrchen.
Ist bei uns im Truckerfreundeforum auch ausgiebig diskutiert worden.
Müssen alle Fahrzeugführer beachten. Bis November gibt es eine Übergangsfrist, die allerdings auch schon kosten soll.
Die Teile solls für ca. 5€ geben......also dran denken...mitnehmen!!!!


Gruß Angie
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#3 Beitrag von P+V » 16. Mär 2012, 09:09

Hallo zusammen,

Ich habe mich bei meinem Autoclub nach näheren Infos erkundigt.
Aussage von dort:
Die Teströhrchen wird es in französichen Apotheken geben. (ca. 2,00 €)
Es sind nur die Röhrchen, also das Verbrauchsmaterial das in den TESTER eingesetzt wird. Mit dem Röhrchen allein, kann man keinen Test durchführen, zumindest keinen Alkoholtest. Einen Tester muss man nicht mitführen. (Kostet wohl auch um die 250,00 €)
Eine weitere Verordnung sagt, dass man mehrere mitführen muss, und das es eine Übergangszeit bis November geben wird, in der kein Bußgeld fällig wird.
Weiter Infos sollen folgen.

Geschichte am Rand:
Die Polizisten haben letztlich gestreickt, als ihnen per Dienstanweisung das Trinken von Alkohol im Dienst verboten werden sollte....

Gruß
Volker
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#4 Beitrag von P+V » 22. Mär 2012, 07:47

Hier ein Artikel zum Thema von meinem Autoclub.
http://www.ace-online.de/der-club/news/ ... 1d3414a3c2

Gruß
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#5 Beitrag von Hymerfan » 24. Mär 2012, 14:52

Ok, 1€ geht ja noch.
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