zur info alkoholtest in frankreich
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zur info alkoholtest in frankreich
hi all,
ab sommer (juni oder juli) muss ein alkoholtest im auto mitzuführen sein.
erhältlich an der tanke oder in der apotheke.
kostet 1-3 euro und nur die französischen sind akzeptiert.
fals jemand neuere info's hat bitte korrigiert mich.
gruss roland
ab sommer (juni oder juli) muss ein alkoholtest im auto mitzuführen sein.
erhältlich an der tanke oder in der apotheke.
kostet 1-3 euro und nur die französischen sind akzeptiert.
fals jemand neuere info's hat bitte korrigiert mich.
gruss roland
grüsse aus der schweiz
roland
roland
Das Thema hatten wir hier schon mal: viewtopic.php?t=6458
Alkoholtest
Keine Strafen für Alkoholtester-Muffel
Autofahrer in Frankreich, die kein Alkoholtestgerät an Bord haben und in eine Polizeikontrolle geraten, müssen keine Geldbuße befürchten. Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets ist zwar nicht abgeschafft, das Nichtmitführen wird aber auch weiterhin nicht bestraft. Zudem besteht - anders als von einigen Alkotest-Herstellern behauptet - auch keine Verpflichtung, bei Verstößen gegen die Mitführpflicht einen Alkotest nachträglich innerhalb von fünf Tagen bei der Polizei vorzuweisen.
Autofahrer sollten stets darauf achten, die geltenden Promille-Bestimmungen einzuhalten. In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer maximal 0,2 Promille. Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.
Alkoholtestgeräte sind unter anderem beim ADAC Shop und in Frankreich bei Supermärkten, Apotheken und Tankstellen erhältlich
Quelle: ADAC 20.03.2013
Heißt das nun, ich muss das teil nicht mehr mitführen?????????
LG bonny
Keine Strafen für Alkoholtester-Muffel
Autofahrer in Frankreich, die kein Alkoholtestgerät an Bord haben und in eine Polizeikontrolle geraten, müssen keine Geldbuße befürchten. Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets ist zwar nicht abgeschafft, das Nichtmitführen wird aber auch weiterhin nicht bestraft. Zudem besteht - anders als von einigen Alkotest-Herstellern behauptet - auch keine Verpflichtung, bei Verstößen gegen die Mitführpflicht einen Alkotest nachträglich innerhalb von fünf Tagen bei der Polizei vorzuweisen.
Autofahrer sollten stets darauf achten, die geltenden Promille-Bestimmungen einzuhalten. In Frankreich gilt - ebenso wie in Deutschland - eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer maximal 0,2 Promille. Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet. Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.
Alkoholtestgeräte sind unter anderem beim ADAC Shop und in Frankreich bei Supermärkten, Apotheken und Tankstellen erhältlich
Quelle: ADAC 20.03.2013
Heißt das nun, ich muss das teil nicht mehr mitführen?????????
LG bonny
Zuletzt geändert von bonny am 18. Apr 2013, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
Schaust Du hier:
http://www.campers-world-forum.de/viewtopic.p ... 8&start=15
Mein Posting vom 24.01.2013.
http://www.campers-world-forum.de/viewtopic.p ... 8&start=15
Mein Posting vom 24.01.2013.

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