Anhängelast - was gilt?

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DerSchwabe
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Anhängelast - was gilt?

#1 Beitrag von DerSchwabe » 25. Mär 2015, 09:07

Hallole Zusammen,

Wir haben einen 2007er Bürstner auf Ducato 244 2.8JTD /Alko.
Nun würde ich gerne eine AHK nachrüsten da ich hin und wieder einen Fahrradträger mitnehmen möchte oder später auch mal was größeres ;-).
Und: Die Elektrik ist sogar schon da, die 13pol Dose hängt schon dran.

Im COC habe ich eine Angabe zur Anhängelast gefunden: 1200kg
Bild

Schock! Kann das sein? Kann ich nicht glauben.
Allerdings steht eben auch die zul. Gesamtmasse bei 5200kg.
Wenn ich also die 4000kg komplett ausnutze bleiben ja nur noch 1200kg für einen Anhänger und das reicht kaum für ein kleines Bötchen ;-)

Die Kupplungen die man so bekommt geben in der Beschreibung höhere Anhängelasten an, je nach D-Wert.
Wie ist das bei Euren Fahrzeugen so, ich gehe (leider) davon aus das die COC Angabe einzuhalten ist.
Die COC Angaben wurden in die Zulassungsbescheinigung übernommen.

Gruß,
Joachim
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SL-OW
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#2 Beitrag von SL-OW » 25. Mär 2015, 12:54

Moin Joachim,
da wirst du dir wohl ein kleiners Bötchen anschaffen müssen.
:)
Gruß
Rolf
Das Schlimmste an manchen Menschen ist, dass sie nüchtern sind, wenn sie nicht betrunken sind.
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AufAchse
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#3 Beitrag von AufAchse » 25. Mär 2015, 14:46

Hallo Joachim,

ich meine, die Anhängelast ergibt sich aus dem eingetragenen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem zulässigen Zuggesamtgewicht.

Die Anhängelast könntest du erhöhen, indem du dein Maxifahrgestell auf 3850 Kilo ablasten würdest (falls dann noch die Nutzlast ausreichend ist).

Dann kämst du auf 1350 Kilo Anhängelast...ist zwar auch nicht so viel mehr, aber vielleicht hilft es ja.
viele Grüße, Dirk ---- unterwegs mit Frankia A 640 SG

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DerSchwabe
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#4 Beitrag von DerSchwabe » 25. Mär 2015, 15:41

Hallo Dirk,

Danke für den Hinweis.
Ich sehe das auch so, werde wohl mit der geringen Anhängelast leben müssen.
Für einen Motorrad-Anhänger (hab einen Maxi-Roller) wird's reichen.
Für einen Fahrradträger wohl auch.
Eine Bühne für den Roller brauche ich aufgrund des Überhangs wohl erst gar nicht in Betracht ziehen.

Gruß,
Joachim
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Breckman

#5 Beitrag von Breckman » 25. Mär 2015, 19:06

Tja, so ist das wohl.
Ich darf aufgrund meiner 4,5 t auch nur 700 kg ziehen.
Nicht wirklich viel.
Bei 5,2 t ist einfach bei diesem Modell schluss.

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Langertriumph
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#6 Beitrag von Langertriumph » 4. Mai 2015, 19:09

Hallo
Ich habe einen NB Flair 7000 i auf Alko Fahrwerk mit 3 Achsen. Durch verstärkte Federn vorn und Luftfederung an beiden Hinterachsen habe ich jetzt eine zullässige Gesamtmasse des Einzelfz. von 5 to und das zulässige Zuggesamtgewicht auf 5,5 to erhöht. Also daraus resultiert eine Anhängelast von 500 kg :roll: nicht wirklich viel.
Wir hatten auch schon mal überlegt das Zugfz. auf 4,5 to abzulasten und somit die Anhängelast auf 1000 kg zu erhöhen, würde für einen Smart reichen. Im Moment haben wir auf zwei E-Bike umgerüstet, die wir in der Garage transportieren können, z.Z. für uns die beste Lösung. Wenn wir mal soweit sind und einige Monate im Süden verbringen können denke ich über die Ablastung nochmal nach um den Smart dann mitnehmen zu können.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)

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Langertriumph
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#7 Beitrag von Langertriumph » 7. Sep 2016, 07:29

Moin Fories
Ich habe jetzt einen Sachverständigen gefunden der mir die Anhängelast nach meinen Wünschen verändert hat. Ich habe jetzt 1000 kg gebremst und 750 kg ungebremst. Einziger Hinweiß das zulässige Zuggesamtgewicht vonn 5,5 to darf nicht überschritten werden. Somit bin ich deutlich flexibeler ,wenn ich jetzt das Boot mitnehme (mit Trailer ca. 700Kg) habe ich eben nur noch 4,8 to fürs Zug Fahrzeug zur verfügung. Für mich ein gute Lösung.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)

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#8 Beitrag von bfb » 7. Sep 2016, 10:13

:daumen
Das passt doch, dann kannst du mit einem Aluanhänger sogar noch deinen Smart mitnehmen :wink:
Gruß
Bernd


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Scania144v8

#9 Beitrag von Scania144v8 » 9. Sep 2016, 10:42

Tja was soll ich sage ich kann nur 2000 kg anhängen :?
Aber es werden nie mehr als 1800 kg werden den für mehr ist der Trailer nicht gedacht.
ich sage nur Heckantrieb :roll:

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#10 Beitrag von bfb » 9. Sep 2016, 16:10

Scania144v8 hat geschrieben: ich sage nur Heckantrieb :roll:
Das hat mit dem Heckantrieb nix zu tun!
Das ist eine Frage vom Zug Gesamtgewicht und dem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Hängt dann auch von der Auslegung der Bremse ab.
Da dem Langen sein Womo erheblich schwerer ist als Deins, wird das Mehrgewicht von der Anhängelast abgezogen, d.H. wenn er fünf Tonnen Gesamtgewicht hat, darf er nur noch 1000 kg anhängen. Wenn du 4 Tonnen Gesamtgewicht hast, darfst du 2 To. anhängen.
Gruß
Bernd


Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht, :nixversteh:
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Scania144v8

#11 Beitrag von Scania144v8 » 10. Sep 2016, 10:44

bfb hat geschrieben:
Scania144v8 hat geschrieben: ich sage nur Heckantrieb :roll:
Das hat mit dem Heckantrieb nix zu tun!
Das ist eine Frage vom Zug Gesamtgewicht und dem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Hängt dann auch von der Auslegung der Bremse ab.
Da dem Langen sein Womo erheblich schwerer ist als Deins, wird das Mehrgewicht von der Anhängelast abgezogen, d.H. wenn er fünf Tonnen Gesamtgewicht hat, darf er nur noch 1000 kg anhängen. Wenn du 4 Tonnen Gesamtgewicht hast, darfst du 2 To. anhängen.
Das ist wohl richtig Bernd aber besser auf jeden fall.

Denn bei nasser Strasse oder lossen untergrund und eine Last 1000 - 1500 kg am Frontantrieb und das am Berg ist kein vergnügen :roll:

Den du weißt ja da wo Heckantrieb sich fest fährt kommen die andern garnicht erst hin. :)

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#12 Beitrag von bfb » 11. Sep 2016, 15:30

:daumen
Gruß
Bernd


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