Meine Lösungen
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Re: Meine Lösungen
Leider nein. Genau so habe ich mir meinen Anhänger gebaut wie der Typ 300 und bin damit sehr zufrieden. Da kannst du bestimmt nichts falsch machen. Durch die gelochte Bodenplatte ist er auch vom Leergewicht durchaus ok.
Gruß
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
http://www.womotech.de
Bernd
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Re: Meine Lösungen
Moin Bernd,
danke für Deine Info.
Leider sind beim Deinem Start Beitrag alle Bilder weg.
Gruß Nils
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Gruß Nils
Hymer E610
Re: Meine Lösungen
So....unser Kleiner ist da.. morgen wird er angemeldet.
Bald komt dann der Anhänger, am 27.6. kommt erst einmal die AHK an das Womo.
Gruß Nils
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Hymer E610
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Re: Meine Lösungen
Sehr schön!
Gruß
Bernd
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Bernd
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Re: Meine Lösungen
Moin Moin,
wer von euch Smart Besitzern hat an seinem Transportanhänger eine Antischlingerkupplung und was habt Ihr für Erfahrungen?
Gruß Nils
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Gruß Nils
Hymer E610
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Re: Meine Lösungen
Hallo Nils,
am Smartanhänger habe ich keine Schlingerkupplung, da es bei diesen Anhängern meist nicht notwendig ist, weil diese relativ kurz sind und wenn du mit ausreichender Stützlast fahren kannst, kein schlingern auftritt. Hast du zu wenig Stützlast, tritt das Schlingern meist erst bei Geschwindigkeiten auf, die du mit dem Womo eh nicht fahren darfst. Die Schlingerbewegungen treten im Bereich der V-Deichsel auf und werden aufgrund der Reibklötze im Kupplungskopf abgebremst. Ist genügend Druck auf der V-Deichsel schlingert der auch ohne nicht.
Ich habe eine Schlingerkupplung am Bootstrailer, der erheblich länger ist, heisst Abstand zwischen Kupplungskopf und Achse. Dadurch können Schlingerbewegungen erheblich schneller auftreten.
Da macht sich die Kupplung schon sehr positiv bemerkbar, weil die Eigenbewegung des Trailers erst bei mehr als 140 km/h beginnt.
Aber wie geschrieben, dass wird die mit dem Smartanhänger garnicht passieren.
am Smartanhänger habe ich keine Schlingerkupplung, da es bei diesen Anhängern meist nicht notwendig ist, weil diese relativ kurz sind und wenn du mit ausreichender Stützlast fahren kannst, kein schlingern auftritt. Hast du zu wenig Stützlast, tritt das Schlingern meist erst bei Geschwindigkeiten auf, die du mit dem Womo eh nicht fahren darfst. Die Schlingerbewegungen treten im Bereich der V-Deichsel auf und werden aufgrund der Reibklötze im Kupplungskopf abgebremst. Ist genügend Druck auf der V-Deichsel schlingert der auch ohne nicht.
Ich habe eine Schlingerkupplung am Bootstrailer, der erheblich länger ist, heisst Abstand zwischen Kupplungskopf und Achse. Dadurch können Schlingerbewegungen erheblich schneller auftreten.
Da macht sich die Kupplung schon sehr positiv bemerkbar, weil die Eigenbewegung des Trailers erst bei mehr als 140 km/h beginnt.
Aber wie geschrieben, dass wird die mit dem Smartanhänger garnicht passieren.
Gruß
Bernd
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Bernd
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Re: Meine Lösungen
Hallo Bernd,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
ich habe folgenden Anhänger gekauft:
http://www.aluliner.com/KFZ-Motorrad-Mu ... :1043.html
er wird noch mit Plane und Spiegel (Höhe 180 cm) ausgestattet. Der Hänger hat eine Ladefläche von 310 cm Länge.
Der Aufpreis für die "Alko AKS 3004 mit Diebstahlschutz Safty" ist 258,- Euro.
Fahren darf ich mit unserem Womo und Hänger 100km/h.
Gruß Nils
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
ich habe folgenden Anhänger gekauft:
http://www.aluliner.com/KFZ-Motorrad-Mu ... :1043.html
er wird noch mit Plane und Spiegel (Höhe 180 cm) ausgestattet. Der Hänger hat eine Ladefläche von 310 cm Länge.
Der Aufpreis für die "Alko AKS 3004 mit Diebstahlschutz Safty" ist 258,- Euro.
Fahren darf ich mit unserem Womo und Hänger 100km/h.
Gruß Nils
Hymer E610
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Re: Meine Lösungen
Hallo Nils
leider sind die 100 km/h nur in Deutschland und Frankreich erlaubt, wir haben auch einen Smart auf Anhänger, allerdings nur 2,5m Ladefläche , der läuft super hinterm Womo her. hat auch keine Antischlingerkupplung.
leider sind die 100 km/h nur in Deutschland und Frankreich erlaubt, wir haben auch einen Smart auf Anhänger, allerdings nur 2,5m Ladefläche , der läuft super hinterm Womo her. hat auch keine Antischlingerkupplung.
Gruss aus dem Allgäu
Birgit & Tommy
Wer immer einer Herde hinterher rennt,
der sieht nur Ärsche
Birgit & Tommy
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Re: Meine Lösungen
Na, dass ist doch ein Top Anhänger.
Der braucht bestimmt keine Schlingerkupplung!
Der braucht bestimmt keine Schlingerkupplung!
Gruß
Bernd
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Bernd
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Re: Meine Lösungen
Hallo Zusammen,
bedenkt bitte, das die Plane da noch drauf ist.
Wenn ich ohne Hänger einen LKW überhole will das Womo nach dem LKW immer nach rechts. Unser kleiner Wohnwagen machte da auch immer einen Schlenker.
Jetzt bekomme ich die Kupplung für Aufpreis 259,- Euro, wenn ich es mir später überlege bezahle ich um die 300,- Euro.
Daher bin ich am überlegen.
Gruß Nils
bedenkt bitte, das die Plane da noch drauf ist.
Wenn ich ohne Hänger einen LKW überhole will das Womo nach dem LKW immer nach rechts. Unser kleiner Wohnwagen machte da auch immer einen Schlenker.
Jetzt bekomme ich die Kupplung für Aufpreis 259,- Euro, wenn ich es mir später überlege bezahle ich um die 300,- Euro.
Daher bin ich am überlegen.
Gruß Nils
Hymer E610
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Re: Meine Lösungen
Moin Niels,
da hast du einen Fehlgedanken. Das schlingern kommt nicht von der Plane oder dem Fahrwerk, schon garnicht wenn die Achse Stoßdämpfer hat, was bei der 100er Zulassung Pflicht ist. Das schlingern entsteht in der V-Deichsel. Früher, als es noch keine V-Deichsel, sondern runde oder quadratische Zugrohre gab, war das schlingern an der Tagesordnung. Deshalb wurden beispielsweise bei Schrägbauaufzügen, die da ganz empfindlich waren, Spannketten verwendet um es in den Griff zu bekommen.
Als Faustregel kann man sagen, je höher die Stützlast, je geringer die Schlingerneigung. Bei den heutigen Profilen der V-Deichsel ist das schon sehr stabil, wobei ich in den letzten Jahren festgestellt habe, dass aus Gewichts- und Kostengründen da auch schon eingespart wird. Beim überholen eines LKW oder Bus wird der Anhänger allenfalls durch den Winddruck beeinflußt. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, da der Winddruck auf dein WoMo prallt und der Anhänger im Windschatten des Fahrzeugs fährt. Dann wäre eher starker Seitenwind die Ursache.
Ganz unbestritten, kannst du nichts verschlechtern, wenn du sie mitbestellst.
Fazit: wenn dich der Mehrpreis nicht umbringt, bestell sie mit! Wichtig ist dabei jedoch, dass du den Kugelkopf der Anhängerkupplung nicht schmieren darfst, da sonst die Wirkung der Reibklötze außer Funktion ist. Was man(n) auch berücksichtigen muss ist, dass diese Reibklötze einem Verschleiß unterliegen und von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen.
da hast du einen Fehlgedanken. Das schlingern kommt nicht von der Plane oder dem Fahrwerk, schon garnicht wenn die Achse Stoßdämpfer hat, was bei der 100er Zulassung Pflicht ist. Das schlingern entsteht in der V-Deichsel. Früher, als es noch keine V-Deichsel, sondern runde oder quadratische Zugrohre gab, war das schlingern an der Tagesordnung. Deshalb wurden beispielsweise bei Schrägbauaufzügen, die da ganz empfindlich waren, Spannketten verwendet um es in den Griff zu bekommen.
Als Faustregel kann man sagen, je höher die Stützlast, je geringer die Schlingerneigung. Bei den heutigen Profilen der V-Deichsel ist das schon sehr stabil, wobei ich in den letzten Jahren festgestellt habe, dass aus Gewichts- und Kostengründen da auch schon eingespart wird. Beim überholen eines LKW oder Bus wird der Anhänger allenfalls durch den Winddruck beeinflußt. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, da der Winddruck auf dein WoMo prallt und der Anhänger im Windschatten des Fahrzeugs fährt. Dann wäre eher starker Seitenwind die Ursache.
Ganz unbestritten, kannst du nichts verschlechtern, wenn du sie mitbestellst.
Fazit: wenn dich der Mehrpreis nicht umbringt, bestell sie mit! Wichtig ist dabei jedoch, dass du den Kugelkopf der Anhängerkupplung nicht schmieren darfst, da sonst die Wirkung der Reibklötze außer Funktion ist. Was man(n) auch berücksichtigen muss ist, dass diese Reibklötze einem Verschleiß unterliegen und von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen.
Gruß
Bernd
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Re: Meine Lösungen
Nur wenn dein WoMo nicht über 3,5 Tonnen hat!!
Diese idiotische Regelung ist mir völlig unverständlich! Je schwerer das Zugfahrzeug, je weniger kann ein Anhänger das Fahrzeug beeinflußen. Da bei WoMos in der Regel die Anhängelast so um die 2 Tonnen begrenzt ist und sie auch über 3,5 Tonnen 100 km/h fahren dürfen, ist ein höheres Fahrzeuggewicht ein Plus an Sicherheit. Aber wer versteht schon die Gedankengänge mancher Experten!
Gruß
Bernd
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Bernd
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Re: Meine Lösungen
Moin Moin,
habe die Nacht drüber geschlafen und mich für die Al-Ko entschieden
Unser Womo ist mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen, was aber bei uns recht knapp ist. Daher soll der Anhänger ja nicht nur den Smart tragen, sondern auch die Fahrräder, Hundefutter usw.
Bis dann die 1,4 Tonnen Gesamtgewicht des Hängers ausgelastet sind. Auf die 259,- Euros kam es mir jetzt nicht so an. Vielen Danke für Eure Tips und Ratschlägen.
Lieben Gruß
Nils
habe die Nacht drüber geschlafen und mich für die Al-Ko entschieden
Unser Womo ist mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen, was aber bei uns recht knapp ist. Daher soll der Anhänger ja nicht nur den Smart tragen, sondern auch die Fahrräder, Hundefutter usw.
Bis dann die 1,4 Tonnen Gesamtgewicht des Hängers ausgelastet sind. Auf die 259,- Euros kam es mir jetzt nicht so an. Vielen Danke für Eure Tips und Ratschlägen.
Lieben Gruß
Nils
Hymer E610
Re: Meine Lösungen
Hi, wusste nicht genau wo ich das posten soll, aber mal eine Frage. hier https://www.bussgeldbescheideinspruch.com/ueberholen/ steht, dass ich wenn mein wohnmobil 3,5 tonnen wiegt, ich nicht überholen darf. heißt das auch, dass ich ein fahrzeug nicht überholen darf, wenn es viel zu langsam fährt. Danke im Voraus
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Re: Meine Lösungen
Ja, auch dann nicht, aber nur wenn dein Wohnmobil ÜBER 3,5 to. wiegt. Ausnahmen bilden landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn das Überholen durch Zusatzschild gestattet ist.
Auch ich rege mich immer mal wieder über Bummler auf, die ohne sichtlichen Grund mit 60 km/h auf Bundes- oder Landstraßen unterwegs sind. Dabei wird das vom Gesetz als Verkehrsbehinderung ausgelegt und kann bestraft werden. Relativ schwierig ist jedoch die Beweissituation.
Auch ich rege mich immer mal wieder über Bummler auf, die ohne sichtlichen Grund mit 60 km/h auf Bundes- oder Landstraßen unterwegs sind. Dabei wird das vom Gesetz als Verkehrsbehinderung ausgelegt und kann bestraft werden. Relativ schwierig ist jedoch die Beweissituation.
Gruß
Bernd
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