Zeitabstände der Hauptuntersuchung bei über 3,5t ZGM

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FrankiaFan
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Zeitabstände der Hauptuntersuchung bei über 3,5t ZGM

#1 Beitrag von FrankiaFan » 1. Feb 2019, 08:17

Hier ein Auszug aus der Arbeitsanweisung des TÜV Süd
Es nutzt also nichts den Termin der 3. Hauptuntersuchung (HU) nach Neuzulassung vor zu ziehen W00T!
Das bedeutet aber auch, sollte der Prüfer fälschlicher Weise den Termin auch bei vorgezogener 3. HU auf 24 Monate datieren, liegt der fehler beim Prüfer. :!: :!:

Untersuchungsfristen Wohnmobile mit zul. Gesamtmasse >3,5t bis 7,5 t
Inhalt / Kurztext:
Aufgrund eines Urteils des VG Koblenz sowie der Festlegung des 47. AKE muss die mit der 36. ÄndVO StVR eingeführte Dynamisierung der HU-Fristen für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t ≤ 7,5t konkretisiert werden.
Ausführlicher Text:
Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t und bis 7,5t gelten gem. Nr. 2.1.6.2 der Anlage VIII zur StVZO folgende HU-Fristen:
Zeitabstand HU
Zeitabstand SP
-bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten = 24 Monate
- für die weiteren Hauptuntersuchungen 12 Monate

Der Gesetzgeber setzt damit folgende Dynamisierung der HU-Fristen (in Jahren) fest: 2-2-2-1-1-1.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einer Klage am 24.01.2014 entschieden, dass ein Vorziehen der nach 72 Monaten fälligen HU nicht dazu führt, dass die Untersuchungsfrist für die nächste HU von eigentlich 12 Monaten auf 24 Monate steigt, nur weil die Untersuchung dann noch in den ersten 72 Monaten seit Erstzulassung erfolgt ist.
Aufgrund dieses Urteils wurde beim 47. AKE am 19.03.2014 folgende Verfahrensweise verbindlich festgelegt, die im Vorgriff auf die geplante Anpassung der Anlage VIII ab sofort anzuwenden ist:
Wird ein Wohnmobil mit einer zul. Gesamtmasse >3,5t und bis zu 7,5t, dessen 3. HU seit Erstzulassung nach 72 Monaten erfolgen sollte, vorzeitig ab dem 61. Monat seit EZ zur HU vorgestellt, ist bei positiver HU nur noch eine Plakette mit einer Laufzeit von 12 Monaten zuzuteilen.
Folgendes Beispiel soll diese Verfahrensweise erläutern:
Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung vom 02.04.2009 und damit regulär folgende HU-Termine:
04 / 2011 (24 Mon.) - 04 / 2013 (24 Mon.) - 04 / 2015 (24 Mon.) - 04 / 2016 (12 Mon.) - 04 / 2017 …
Wird es statt im April 2015 bereits nach 60 Monaten im April 2014 zur HU vorgestellt
 neue Plakette 04 / 2016, danach 04 / 2017
Das gleiche Fahrzeug wird einen Monat später im Mai 2014 vorgeführt
 neue Plakette 05 / 2015, dann 05 / 2016, dann 05 / 2017.
LG Rüdiger

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Re: Zeitabstände der Hauptuntersuchung bei über 3,5t ZGM

#2 Beitrag von freetec598 » 1. Feb 2019, 17:23

Hallo Rüdiger
Danke für den Hinweis. :daumen
Bin selber 2021 betroffen.
Allerdings liest man in manchen Foren, dass es Prüforganisationen geben soll,
die wenn man "eher" prüfen läßt, noch einmal 2 Jahre "spendieren" ? ;)
Servus
Peter
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FrankiaFan
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Re: Zeitabstände der Hauptuntersuchung bei über 3,5t ZGM

#3 Beitrag von FrankiaFan » 1. Feb 2019, 17:39

FrankiaFan hat geschrieben:
1. Feb 2019, 08:17
H
Das bedeutet aber auch, sollte der Prüfer fälschlicher Weise den Termin auch bei vorgezogener 3. HU auf 24 Monate datieren, liegt der fehler beim Prüfer. :!: :!:
Egal ob es nur ein Prüfer oder evtl. sogar eine ganze Prüforganisation ist.
Sie handeln entgegen der aktuellen Gesetzgebung.
Der TÜV Süd, sowie die mit ihm verbundenen Prüforganisationen, hat seine Prüfer jedenfalls nochmals explizit auf den Prüfrhytmus hingewiesen.
In wie weit der Halter aus der Halterpflicht ist wenn die HU falsch datiert wurde....... keine Ahnung.....
LG Rüdiger

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