Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Guten Tag
Ich habe da was entdeckt, was ich nicht so richtig einordnen kann. Vielleicht kann uns da mal ein TÜV-Bewanderter weiterhelfen. Ist das so?
Siehe: https://serviceblog.truma.com/de/2023/0 ... 30-jahren/
Ps.: Betrifft mich zwar die nächsten 29 Jahre nicht ....
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WoMo ist mein neues Heim.
- bfb
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Da wird Rü bestimmt was zu sagen können.
Gruß
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
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Bernd
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- FrankiaFan
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Tja was soll ich dazu sagen?
Dem Artikel ist nichts hinzuzufügen. Da es sich um Luftheizungen handelt bei der die Luft um den Wärmetauscher herum durch Abgase erwärmt wird, besteht die Gefahr das bei Undichtigkeiten am Wärmetauscher und deren Dichtungen Abgase in den Wohnraum gelangen. Was das heißt muss ich sicherlich nicht erläutern.
Somit gibt sowohl der Gesetzgeber als auch der Hersteller eine Austauschpflicht des Wärmetauscher vor. Sollte dieser Austausch nicht durchgeführt werden erlischt die Betriebserlaubnis.
Dem Artikel ist nichts hinzuzufügen. Da es sich um Luftheizungen handelt bei der die Luft um den Wärmetauscher herum durch Abgase erwärmt wird, besteht die Gefahr das bei Undichtigkeiten am Wärmetauscher und deren Dichtungen Abgase in den Wohnraum gelangen. Was das heißt muss ich sicherlich nicht erläutern.
Somit gibt sowohl der Gesetzgeber als auch der Hersteller eine Austauschpflicht des Wärmetauscher vor. Sollte dieser Austausch nicht durchgeführt werden erlischt die Betriebserlaubnis.
LG Rüdiger
Adria Matrix Plus 670 SBC
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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- bfb
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Welche Betriebserlaubnis? Die der Heizung oder die des WoMo?
Gruß
Bernd
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- FrankiaFan
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Die Betriebserlaubnis der Heizung. Diese muss dann Außerbetrieb gesetzt werden.
Das Wohnmobil erhält bis zur Außerbetriebsetzung der Heizung oder Erneuerung des Wärmetauscher dann auch keine gültige Hauptuntersuchung.
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LG Rüdiger
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Warum sind Wohnwagen von dieser Regelung ausgenommen?
Verstehe ich nicht.
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Liebe Grüße
Petra
Es ist nicht zwingend notwendig mich zu verstehen, man muss mich nur aushalten können
Petra
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- FrankiaFan
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Da sich der Wohnmobilaufbau und das Fahrerhaus im Wohnmobil in einem Raum befinden könnte es dazu kommen das bei undichtem Wärmetauscher Abgase in das Fahrerhaus gelangen und der Fahrer während der Fahrt ohnmächtig wird bzw. einschläft.
Das ist bei einem Wohnwagen ja nicht der Fall.
Sarkastisch gesagt, ist es nicht so schlimm wenn du auf dem Campingplatz nicht mehr wach wirst weil deine Heizung undicht war.
LG Rüdiger
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren
Das war auch meine Überlegung und konnte es deshalb nicht verstehen.FrankiaFan hat geschrieben: ↑10. Jul 2023, 10:07
Sarkastisch gesagt, ist es nicht so schlimm wenn du auf dem Campingplatz nicht mehr wach wirst weil deine Heizung undicht war.
Liebe Grüße
Petra
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