So-Kfz Büromobil
So-Kfz Büromobil
Hallo Leute,
beschäftige mich z.Zt mit dem Gedanken das Wohnmobil auf Büromobil umzumelden.Hat jemand Erfahrung damit? Welche Kriterien muß man Erfüllen?
Die Kfz-Steuer interessiert mich dabei eher weniger :censored:..(falls Fragen diesbezüglich auftauchen)
Danke!!
viele Grüße
Frank
beschäftige mich z.Zt mit dem Gedanken das Wohnmobil auf Büromobil umzumelden.Hat jemand Erfahrung damit? Welche Kriterien muß man Erfüllen?
Die Kfz-Steuer interessiert mich dabei eher weniger :censored:..(falls Fragen diesbezüglich auftauchen)
Danke!!
viele Grüße
Frank
"Bei gutem Wein man alles vergißt,
man kann ihn tagelang trinken.
Und wenn die rechte Hand müde ist,
dann halten wir das Glas mit der Linken!"
man kann ihn tagelang trinken.
Und wenn die rechte Hand müde ist,
dann halten wir das Glas mit der Linken!"
Hallo Frank,
könnte eine gute Idee sein, da ich selbsständig bin im Außendienst und das Wohnmobil auch schon für meine Firma genutzt habe.
würde es denn steuerlich als Büromobil anders eingestuft werden?
bis jetzt habe ich die einzelnen Fahrten, die ich zu meinen Kunden gemacht habe einzelnd abgesetzt, dieses wurde auch anerkannt.
schönen gruß
haui
könnte eine gute Idee sein, da ich selbsständig bin im Außendienst und das Wohnmobil auch schon für meine Firma genutzt habe.
würde es denn steuerlich als Büromobil anders eingestuft werden?
bis jetzt habe ich die einzelnen Fahrten, die ich zu meinen Kunden gemacht habe einzelnd abgesetzt, dieses wurde auch anerkannt.
schönen gruß
haui
Hallo Frank,
ich komme jetzt mal wieder auf die eigentliche Frage zurück:
Ich habe mich mit diesem Thema auch beschäftigt. Habe ca. 60-70% geschäftliche Nutzung des WOMOS.
Lt. meinem Steuerberater ist die Bezeichnung in den Papieren unerheblich. Wichtig ist, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird.
Klär dies erst mal ab, vielleicht hat sich der erste Schritt dann erledigt.
Der nächste Schritt ist dann wieviel "betriebliche" Nutzung vorliegt:
Bei mehr wie 50% ist es wohl kein Problem.
Bei 10 - 50% kanns da schon Probleme geben. Stichwort für den Steuerberater: gewillkürtes Betriebsvermögen. Klär dies auch mal ab.
Möglicherweise dann Fahrtenbuch und die private Nutzung als Privatentnahme steuerpflichtig.
Bei unter 10%: Is nich ...
Das wären mal die zwei ersten Schritte. Wenn die geklärt sind, dann ist der "Rest" relativ einfach.
Micha
ich komme jetzt mal wieder auf die eigentliche Frage zurück:
Ich habe mich mit diesem Thema auch beschäftigt. Habe ca. 60-70% geschäftliche Nutzung des WOMOS.
Lt. meinem Steuerberater ist die Bezeichnung in den Papieren unerheblich. Wichtig ist, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird.
Klär dies erst mal ab, vielleicht hat sich der erste Schritt dann erledigt.
Der nächste Schritt ist dann wieviel "betriebliche" Nutzung vorliegt:
Bei mehr wie 50% ist es wohl kein Problem.
Bei 10 - 50% kanns da schon Probleme geben. Stichwort für den Steuerberater: gewillkürtes Betriebsvermögen. Klär dies auch mal ab.
Möglicherweise dann Fahrtenbuch und die private Nutzung als Privatentnahme steuerpflichtig.
Bei unter 10%: Is nich ...
Das wären mal die zwei ersten Schritte. Wenn die geklärt sind, dann ist der "Rest" relativ einfach.
Micha
Hallo Frank,
wenn du nur einen geringer Anteil der Gesamtnutzung des Womos geschäftlich bedingt ist, wirst du (wie Micha schon schreibt) Probleme bekommen.
Mach das doch anders. Laut Abschreibungstabelle des Finanzministeriums hat ein Womo einen Abschreibungszeitraum von 8 Jahren. Rechne dir doch einfach die laufenden Kosten und Abschreibung aus. Dann hast du doch die Kosten je Kilometer, die du deiner Firma in Rechnung stellen kannst.
Mein Finanzamt erkennt das an.
wenn du nur einen geringer Anteil der Gesamtnutzung des Womos geschäftlich bedingt ist, wirst du (wie Micha schon schreibt) Probleme bekommen.
Mach das doch anders. Laut Abschreibungstabelle des Finanzministeriums hat ein Womo einen Abschreibungszeitraum von 8 Jahren. Rechne dir doch einfach die laufenden Kosten und Abschreibung aus. Dann hast du doch die Kosten je Kilometer, die du deiner Firma in Rechnung stellen kannst.
Mein Finanzamt erkennt das an.
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