Tagfahrlicht LED
Tagfahrlicht LED
moin, moin,
früher oder später werden wir wohl alle mit der Zwangsmassnahme des Tagesfahrlicht beglückt werden.
Da ich dieses für 3 Autos in Angriff nehmen muss, habe ich mich mal bei den verschiedenen Herstellern umgeschaut.
Komplette Bausätze sind schweineteuer.
Das günstigste ist z.Z.
2 LED Leuchten mit E Zulassung 29,99
1 Relais ( 1 x Wechsel ) 12V, 50 Amp (FRC2 C 12) 1,35 (Reichelt)
Kosten ca. 40€ incl. Versand für ein Einzelfahrzeug
Ich denke mal das das akzeptabel ist, für 3 Fahrzeuge wären das 105€
Ich werde das mal im Januar in Angriff nehmen.
ami
früher oder später werden wir wohl alle mit der Zwangsmassnahme des Tagesfahrlicht beglückt werden.
Da ich dieses für 3 Autos in Angriff nehmen muss, habe ich mich mal bei den verschiedenen Herstellern umgeschaut.
Komplette Bausätze sind schweineteuer.
Das günstigste ist z.Z.
2 LED Leuchten mit E Zulassung 29,99
1 Relais ( 1 x Wechsel ) 12V, 50 Amp (FRC2 C 12) 1,35 (Reichelt)
Kosten ca. 40€ incl. Versand für ein Einzelfahrzeug
Ich denke mal das das akzeptabel ist, für 3 Fahrzeuge wären das 105€
Ich werde das mal im Januar in Angriff nehmen.
ami
- Nixus
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Moin Hans im Glück,
als erstes mal ein frohes neues Jahr. Nun zu deinen Bildern:
Sind die Lampen innerhalb des Bullenfängers nun zusätzliche Fern-, Nebel-, oder Tageslichtscheinwerfer? Ich frage deshalb, weil sich an dem Wagen ja schon außen, unter den Hauptscheinwerfern, kleine Lampen befinden. Vielleicht kannst Du die Bilder ja mal kurz erklären.
Im voraus schon mal ein Danke schön.

als erstes mal ein frohes neues Jahr. Nun zu deinen Bildern:
Sind die Lampen innerhalb des Bullenfängers nun zusätzliche Fern-, Nebel-, oder Tageslichtscheinwerfer? Ich frage deshalb, weil sich an dem Wagen ja schon außen, unter den Hauptscheinwerfern, kleine Lampen befinden. Vielleicht kannst Du die Bilder ja mal kurz erklären.
Im voraus schon mal ein Danke schön.
moin Hans,
sieht gut aus!
Sind die auch nicht mehr als 40 cm von der Seite entfernt, sonst nicht zugelassen, max. 40 cm so wie ich weiss.
Abstand Boden min. 25 cm, max 150cm, passt ja bei Dir.
Ist das ein kompl. Bausatz?
Wie teuer?
Deine, ich nehme mal an, Nebel sind in der Achse der Hauptscheinwerfer unterhalb geschaltet?.
Ist bei meinem IVECO auch so
Wichtig und vorgeschrieben ist ja die Abschaltung des Tagfahrlichtes ( wenn es denn keine Kombi mit Standleuchten ist ) beim Einschalten des Lichts.
Kann man natürlicht über Wechsler an 87a und Lichtanzeige im Amaturenbrett an 86 einfach schalten. ( dass ist die Scheinwerfer Lichtanzeige in der Armaturentafel ).
Frohes und gesundes Neues.
ami
sieht gut aus!
Sind die auch nicht mehr als 40 cm von der Seite entfernt, sonst nicht zugelassen, max. 40 cm so wie ich weiss.
Abstand Boden min. 25 cm, max 150cm, passt ja bei Dir.
Ist das ein kompl. Bausatz?
Wie teuer?
Deine, ich nehme mal an, Nebel sind in der Achse der Hauptscheinwerfer unterhalb geschaltet?.
Ist bei meinem IVECO auch so
Wichtig und vorgeschrieben ist ja die Abschaltung des Tagfahrlichtes ( wenn es denn keine Kombi mit Standleuchten ist ) beim Einschalten des Lichts.
Kann man natürlicht über Wechsler an 87a und Lichtanzeige im Amaturenbrett an 86 einfach schalten. ( dass ist die Scheinwerfer Lichtanzeige in der Armaturentafel ).
Frohes und gesundes Neues.
ami
Zuletzt geändert von Ehemaliges Mitglied am 1. Jan 2009, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
Schöner Anstoß, Ami
Ich denke mal, dass im Laufe des Jahres solche Nachrüstsätze mit laufendem Umsatz günstiger werden.
Nachrüsten ist ja nicht verkehrt. Für die User, die noch ein Weilchen abwarten wollen, keine Bange. Eine "Nachrüstpflicht" ist nicht vorgesehen. Ab einem bestimmten Datum müssen neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge damit ausgerüstet sein. Für alle anderen bleibt "Bestandschutz".
Es gibt nur sehr wenige technische Änderungen (haupsächlich im "Gewerblichen Verkehr), für die bis zum Zeitpunkt X eine Nachrüstung verpflichtend ist.

Ich denke mal, dass im Laufe des Jahres solche Nachrüstsätze mit laufendem Umsatz günstiger werden.
Nachrüsten ist ja nicht verkehrt. Für die User, die noch ein Weilchen abwarten wollen, keine Bange. Eine "Nachrüstpflicht" ist nicht vorgesehen. Ab einem bestimmten Datum müssen neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge damit ausgerüstet sein. Für alle anderen bleibt "Bestandschutz".
Es gibt nur sehr wenige technische Änderungen (haupsächlich im "Gewerblichen Verkehr), für die bis zum Zeitpunkt X eine Nachrüstung verpflichtend ist.

LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....

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moin Peter und Angelika,
Du liegst natürlich richtig.
Ich möchte aber nicht immer überlegen wenn ich in ein anderes Land fahre was ich mit der jeweiligen Lichtpflicht machen muss.
Auto anlassen und über Klemme 30 geht das Tagfahrlicht an und über Kl 86 beim Licht einschalten wieder aus.
Ein Problem weniger. ( Ich möchte halt nicht immer die Melkkuh der EU sein, das besorgt schon uns " Angela " )
Glücklicherweise habe oder bin ich bisher immer so gefahren, dass ich noch nie zur Kasse gebeten wurde.
Übrigens, was bedeutet Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87.
Würde mich interessieren.
Frohes Neues und Gesundheit .
ami
Du liegst natürlich richtig.
Ich möchte aber nicht immer überlegen wenn ich in ein anderes Land fahre was ich mit der jeweiligen Lichtpflicht machen muss.
Auto anlassen und über Klemme 30 geht das Tagfahrlicht an und über Kl 86 beim Licht einschalten wieder aus.
Ein Problem weniger. ( Ich möchte halt nicht immer die Melkkuh der EU sein, das besorgt schon uns " Angela " )
Glücklicherweise habe oder bin ich bisher immer so gefahren, dass ich noch nie zur Kasse gebeten wurde.
Übrigens, was bedeutet Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87.
Würde mich interessieren.
Frohes Neues und Gesundheit .
ami
Zuletzt geändert von Ehemaliges Mitglied am 1. Jan 2009, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
Taglicht sehen und gesehen werden
Also, liebe (noch) Nichttaglichtbenutzer,ami800 hat geschrieben:moin Peter und Angelika,
Du liegst natürlich richtig.
Ich möchte aber nicht immer überlegen wenn ich in ein anderes Land fahre was ich mit der jeweiligen Lichtpflicht machen muss.
Auto anlassen und über 30 geht das Tagfahrlicht an.
Ein Problem weniger. ( Ich möchte halt nicht immer die Melkkuh der EU sein, das besorgt schon uns " Angela " )
Glücklicherweise habe oder bin ich bisher immer so gefahren, dass ich noch nie zur Kasse gebeten wurde.
Übrigens, was bedeutet Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87.
Würde mich interessieren.
Frohes Neues und Gesundheit .
ami
Taglicht ist eine feine Sache, weil nur diese Lampen leuchten (weil es heißt: auch am Tage sehen und GESEHEN WERDEN), weil beim Einschalten des Abblend- bzw. Fernlichts diese Lampen automatisch ausgehen, weil ich beim Grenzübertritt beispielsweise nach Skandinavien unbekümmert weiter fahren kann - ohne Gefahr zu laufen, dass mich ein Polizist wegen eventueller Vergeßlichkeit anhält, weil bei Taglicht das Bremslicht heller leuchtet, weil, weil... Ach, fahrt doch, wie Ihr wollt! :bier:
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Zum Problem weniger:ami800 hat geschrieben:
Ich möchte aber nicht immer überlegen wenn ich in ein anderes Land fahre was ich mit der jeweiligen Lichtpflicht machen muss.
Auto anlassen und über 30 geht das Tagfahrlicht an.
Ein Problem weniger.
Übrigens, was bedeutet Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87.
Würde mich interessieren.
In Dänemark, Estland, Litauen, Schweden und Ungarn muss grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden. In den skandinavischen Ländern, in Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich, der Schweiz und Tschechien darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten. Die übrigen Länder dulden Tagfahrlicht zumeist, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien, Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von Tagfahrleuchten.
Währe ja auch zu schön, wenn es mal wirklich einheitlich zuginge

Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87
EDE ist eigendlich ECE R87
EU oder E ist das Prüfzeichen für z.B. Beleuchtungsgläser (früher die Wellenlinie)
Die ECE-Richtlinie regelt die Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten. So muss das Tagfahrlicht mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden und sich beim Einschalten der Zündung automatisch aktivieren. Wird das Abblendlicht eingeschaltet, müssen die nachgerüsteten Leuchten automatisch ausgehen. Sie dürfen auch nicht zusammen mit dem Fernlicht oder den Nebelscheinwerfern leuchten.
Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten
· das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
· nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind und
· die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der
Abschlussscheibe tragen
Wenn man unter google den Begriff "EDE R87 Zulassung " eingibt, findet man sofort Angebote mit "LED Tagfahrlicht Weiß E-Prüfzeichen EDE R87 Zulassung"
Der Händler ist so ehrlich, dass weiter unten aufgeführt wird, dass
Keine TÜV Eintragung möglich ist, und nur im "Außenbereich der StVO" ohne Eintragung zugelassen.
Vermutlich fehlt die RL im Genehmigungszeichen

Es würde die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und u.U. Versicherungsschutz erlöschen

Also beim Kauf aufpassen

LG Peter
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- hans
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- Beiträge: 151
- Registriert: 13. Jul 2006, 14:14
- Wohnort: Esslingen am Neckar
- Kontaktdaten:
(at ) Peter & ami800
Auch Euch ein gutes und gesundes Neujahr !!!
Meine LED-TFL haben das echte RL-ECE R 87 Prüfzeichen (RL steht für Running-Light), unbedingt beim Kauf darauf achten, oft wird irreführenderweise mit allgemeinem E-Prüfzeichen geworben, reicht aber für TFL nicht aus und sind nach StVO nicht zulässig !
Nur 6,9 Watt Verbrauch und sensationell hell !
Werden mit komplettem Kabelsatz, integriertem Schaltrelais und wasserdichten Steckverbindungen geliefert !
Können auf-, unter- und eingebaut werden !
Auf dem Bild erkennt man es schlecht, die LED-Leuchten sind nicht am Bügel, sondern innerhalb der Trittstufe untergebaut ! Tiefe der Leuchten nur 4,5 cm !
Relais-Steuerkabel wird einfach an Standlichtstrom angeschlossen, somit wird das TFL wie gefordert beim Einschalten des Fahrlichtes abgeschaltet !
(at ) ami
Die von Dir, bzw. oldpitter genannten gesetzlichen Anbaumaße sind korrekt, ich weiche seitlich um wenige Zentimeter davon ab, liegt laut GÜT jedoch noch im Toleranzbereich !
Meine sind aus der AuCo-Serie, alle mit Zulassung ohne TÜV-Eintrag:
http://shop.ebay.de/items/_W0QQ_dmptZAu ... &_osacat=0
Guckt Ihr zu diesem Thema auch mal hier:
http://shop.ebay.de/items/_W0QQ_dmptZAu ... &_osacat=0
http://www.sprinter-forum.de/phpBB2/vie ... c&start=15
Auch Euch ein gutes und gesundes Neujahr !!!
Meine LED-TFL haben das echte RL-ECE R 87 Prüfzeichen (RL steht für Running-Light), unbedingt beim Kauf darauf achten, oft wird irreführenderweise mit allgemeinem E-Prüfzeichen geworben, reicht aber für TFL nicht aus und sind nach StVO nicht zulässig !
Nur 6,9 Watt Verbrauch und sensationell hell !
Werden mit komplettem Kabelsatz, integriertem Schaltrelais und wasserdichten Steckverbindungen geliefert !
Können auf-, unter- und eingebaut werden !
Auf dem Bild erkennt man es schlecht, die LED-Leuchten sind nicht am Bügel, sondern innerhalb der Trittstufe untergebaut ! Tiefe der Leuchten nur 4,5 cm !
Relais-Steuerkabel wird einfach an Standlichtstrom angeschlossen, somit wird das TFL wie gefordert beim Einschalten des Fahrlichtes abgeschaltet !
(at ) ami
Die von Dir, bzw. oldpitter genannten gesetzlichen Anbaumaße sind korrekt, ich weiche seitlich um wenige Zentimeter davon ab, liegt laut GÜT jedoch noch im Toleranzbereich !
Meine sind aus der AuCo-Serie, alle mit Zulassung ohne TÜV-Eintrag:
http://shop.ebay.de/items/_W0QQ_dmptZAu ... &_osacat=0
Guckt Ihr zu diesem Thema auch mal hier:
http://shop.ebay.de/items/_W0QQ_dmptZAu ... &_osacat=0
http://www.sprinter-forum.de/phpBB2/vie ... c&start=15
Grüße H (at ) N S ‹(•¿•)› D E R * M O B I L E * S C H W A B E
Taglichtscheinwerfer
Ich willZum Problem weniger:
In Dänemark, Estland, Litauen, Schweden und Ungarn muss grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden. In den skandinavischen Ländern, in Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich, der Schweiz und Tschechien darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.

Hallo Manfred
Ich habe doch die Verkehrsgesetze in anderen Ländern nicht gemacht
Ich informiere nur (wenn es zum Thema passt) die User
Laut "Statuten" MUSS in Dänemark das Abblendlicht verwendet werden
(Auch wenn dir noch keiner da auf die Finger gehauen hat)
Geografisch ist Skandinavien die europäische Halbinsel, auf der sich Norwegen und Schweden befinden. In kultureller Hinsicht umfasst es zudem Dänemark, da sich dieses wie Norwegen und Schweden durch eine ähnliche Sprache von den benachbarten Staaten Nordeuropas unterscheidet.
Häufig wird im weiteren Sinne auch Finnland durch seine geografische, historische und politische Verwandtschaft zu Skandinavien gezählt.
Für dich also nochmal ausführlicher:
In den übrigen skandinavischen Ländern, in Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich, der Schweiz und Tschechien darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.
Ich habe doch die Verkehrsgesetze in anderen Ländern nicht gemacht

Ich informiere nur (wenn es zum Thema passt) die User

Laut "Statuten" MUSS in Dänemark das Abblendlicht verwendet werden


Geografisch ist Skandinavien die europäische Halbinsel, auf der sich Norwegen und Schweden befinden. In kultureller Hinsicht umfasst es zudem Dänemark, da sich dieses wie Norwegen und Schweden durch eine ähnliche Sprache von den benachbarten Staaten Nordeuropas unterscheidet.
Häufig wird im weiteren Sinne auch Finnland durch seine geografische, historische und politische Verwandtschaft zu Skandinavien gezählt.
Für dich also nochmal ausführlicher:
In den übrigen skandinavischen Ländern, in Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich, der Schweiz und Tschechien darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.
Zuletzt geändert von oldpitter am 2. Jan 2009, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....


also nochmal ausführlicher:
Ich schreibe es mir hinter die Ohren und fahre - erst mal mit Taglicht weiter. Werde ich dort angehalten, werde ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihr mich mich auf mein Fehlverhalten ausdrücklich aufgeklärt habt.
Ansonsten weiterhin gute Fahrt 2009 - bei Tag und Nacht...
LG Manfred
Danke!In den übrigen skandinavischen Ländern, in Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich, der Schweiz und Tschechien darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten.


Ansonsten weiterhin gute Fahrt 2009 - bei Tag und Nacht...
LG Manfred
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Noch mal Tagfahrlicht
Mehr zum Thema Tagfahrlicht in Europa und so, gugst du hier:
http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tagfahrlicht.htm
Mehr Licht - mehr Sicherheit.
http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tagfahrlicht.htm



Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Re: Taglicht sehen und gesehen werden
Also, liebe (noch) Nichttaglichtbenutzer,zielfoto hat geschrieben:ami800 hat geschrieben:moin Peter und Angelika,
Du liegst natürlich richtig.
Ich möchte aber nicht immer überlegen wenn ich in ein anderes Land fahre was ich mit der jeweiligen Lichtpflicht machen muss.
Auto anlassen und über 30 geht das Tagfahrlicht an.
Ein Problem weniger. ( Ich möchte halt nicht immer die Melkkuh der EU sein, das besorgt schon uns " Angela " )
Glücklicherweise habe oder bin ich bisher immer so gefahren, dass ich noch nie zur Kasse gebeten wurde.
Übrigens, was bedeutet Zulassung nach EU und zusätzlich nach EDE R87.
Würde mich interessieren.
Frohes Neues und Gesundheit .
ami
Taglicht ist eine feine Sache, weil nur diese Lampen leuchten (weil es heißt: auch am Tage sehen und GESEHEN WERDEN), weil beim Einschalten des Abblend- bzw. Fernlichts diese Lampen automatisch ausgehen, weil ich beim Grenzübertritt beispielsweise nach Skandinavien unbekümmert weiter fahren kann - ohne Gefahr zu laufen, dass mich ein Polizist wegen eventueller Vergeßlichkeit anhält, weil bei Taglicht das Bremslicht heller leuchtet, weil, weil... Ach, fahrt doch, wie Ihr wollt! :bier:
http://www.peterseibt.de/zeugs/Weinsb.jpg%5b/img
hi Zielfoto,
ich bin ja ganz lernfähig wenn es um praktische Sachen geht.
Wie ich aus Erfahrung weiss ( Volvo 945, EU Import, Abblendlicht geschaltet ( hatte ich), Toyota Avensis, EX, D4D ( habe ich ), Tagfahrlicht geschaltet DK ).
Ich kann nicht beurteilen ob das Tagfahrlicht weniger hell leuchtet als das Bremslicht, da ich bei meinem entgegenkommenden Fahrzeug nur die Front sehen kann.
Sorry um die Ecke schauen kann ich nicht.
Die Schaltung für´s Tagfahrlicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist eigentlich ein Klacks, braucht man kein spezielles Modul für.
Wechsler Relais:
Dauerstrom auf Klemme 30
Klemme 87a auf Tagfahrlicht
Klemme 86 ( Abgriff Standlicht ( oder Anzeigeleuchte Licht im Tacho )
Klemme 85 auf Masse ( bei negativ Earth im Auto, sollte in D normal sein, Handbuch nachschauen ) damit Relais schaltet
Klemme 87 frei bleibend ( je nach Schaltung kann man aber darüber Standlicht oder Anzeige Licht im Tacho ansteuern)
Wenn ich das Auto anlasse kommt über 30 permanent strom aufs Tagfahrlicht.
Wenn ich Licht einschalte wird über 86 das Relais angesteuert und schaltet auf 87, da wird entweder das Standlicht, oder die Anzeigeleuchte, oder auf nicht angeschlossen geschaltet und gleichzeitig das Tagesfahrlicht , 87a, vom Strom getrennt.
Das heisst, die deutschen Vorschriften werden eingehalten
Wenn die aussen liegende Tagefahrleuchte, die eine Eu Zulassung haben muss, alleine leuchtet und bei Licht automatisch übers Relais ausgeschaltet wird, ist das konform der STVO.
Relais kostet 1,35 € bei Reichelt und ist baugleich mit den Modulen, die für ca.14 € angeboten werden, die sind nur vergossen und mit Kabel versehen
Ist doch eigendlich easy?
Mann kann natürlich auch von Hella den Namen und die Bequemlichkeit bezahlen.
bis neulich
Ami
ich bin ja ganz lernfähig wenn es um praktische Sachen geht.
Wie ich aus Erfahrung weiss ( Volvo 945, EU Import, Abblendlicht geschaltet ( hatte ich), Toyota Avensis, EX, D4D ( habe ich ), Tagfahrlicht geschaltet DK ).
Ich kann nicht beurteilen ob das Tagfahrlicht weniger hell leuchtet als das Bremslicht, da ich bei meinem entgegenkommenden Fahrzeug nur die Front sehen kann.
Sorry um die Ecke schauen kann ich nicht.
Die Schaltung für´s Tagfahrlicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist eigentlich ein Klacks, braucht man kein spezielles Modul für.
Wechsler Relais:
Dauerstrom auf Klemme 30
Klemme 87a auf Tagfahrlicht
Klemme 86 ( Abgriff Standlicht ( oder Anzeigeleuchte Licht im Tacho )
Klemme 85 auf Masse ( bei negativ Earth im Auto, sollte in D normal sein, Handbuch nachschauen ) damit Relais schaltet
Klemme 87 frei bleibend ( je nach Schaltung kann man aber darüber Standlicht oder Anzeige Licht im Tacho ansteuern)
Wenn ich das Auto anlasse kommt über 30 permanent strom aufs Tagfahrlicht.
Wenn ich Licht einschalte wird über 86 das Relais angesteuert und schaltet auf 87, da wird entweder das Standlicht, oder die Anzeigeleuchte, oder auf nicht angeschlossen geschaltet und gleichzeitig das Tagesfahrlicht , 87a, vom Strom getrennt.
Das heisst, die deutschen Vorschriften werden eingehalten
Wenn die aussen liegende Tagefahrleuchte, die eine Eu Zulassung haben muss, alleine leuchtet und bei Licht automatisch übers Relais ausgeschaltet wird, ist das konform der STVO.
Relais kostet 1,35 € bei Reichelt und ist baugleich mit den Modulen, die für ca.14 € angeboten werden, die sind nur vergossen und mit Kabel versehen
Ist doch eigendlich easy?
Mann kann natürlich auch von Hella den Namen und die Bequemlichkeit bezahlen.
bis neulich
Ami
Wer ist online?
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