Befristete Fahrerlaubnis ab 2013

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oldpitter
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Befristete Fahrerlaubnis ab 2013

#1 Beitrag von oldpitter » 30. Jan 2009, 21:25

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist schon etliche Monate alt und muss bis 2013 auch in Deutschland umgesetzt werden.
Da sind einige "marginale" Änderungen zu erwarten. Beispiel: Mofa-Prüfbescheinigung (Mind. 15 Jahre alt) wird es nicht mehr geben, die Führerscheinklasse M (Kleinkrafträder 50ccm max 45km/h, Mindestalter 16 Jahre) soll schon mit 15 zu erwerben sein.
Änderung bei der Fahrerlaubnis BE (PKW mit Anhänger) u.s.w.

Eine wesendliche Änderung ist aber, dass auch Deutschland spätestens ab 2013 alle Fahrerlaubnisse (neu zu erwerbende Führerscheine) auf maximal zehn Jahre befristet erteilen muss. Der Arbeitskreis VI des Verkehrsgerichtstages 2009 plädiert dafür, diese Maximalfrist voll auszuschöpfen. Von der Möglichkeit, vor der Verlängerung die Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung auch bei Pkw- und Zweiradfahrern zu verlangen, solle kein Gebrauch gemacht werden.
(bei LKW und KOM ist es schon lange Pflicht)
Damit sei im Regelfall kein "relevanter unfallsenkender Effekt" verbunden, auch nicht bei älteren Verkehrsteilnehmern.

Wenn im Einzelfall Bedenken an der uneingeschränkten Eignung aufkämen, solle das Vorliegen einer bedingten Eignung geprüft werden, beschloss der Arbeitskreis. In solchen Fällen könnten Auflagen erteilt werden, die beispielsweise Fahrten nur bei Tageslicht, oder abseits von Autobahnen zuließen.

Der Arbeitskreis fügte abschließend an seine Empfehlungen den Hinweis an, insbesondere ältere Menschen könnten zur Erhaltung ihrer Fahrkompetenz ihre Fahrfertigkeiten trainieren und ihr Verkehrswissen auffrischen. Hilfreich könne die verstärkte Nutzung von geeigneten Fahrerassistenz- und Informationssystemen sein, wie zum Beispiel ABS, ESP. ASR, aber auch Navigationsgeräte oder Tempomat.

Bisher geht es also nur um NEUE Führerscheine, ab 2013.
Alle Anderen sollen unter "Besitzstandswahrung" fallen.
Das bedeutet aber auch: Wer nach 2013 einen Entzug der Fahrerlaubnis hinnehmen muss, (nicht Fahrverbot) der verliert seine Besitzstandswahrung, da er ja so gestellt wird, als habe er nie eine Fahrerlaubnis besessen ;-)
Er Kann nach der Sperrfrist nur noch eine befristete Fahrerlaubnis bekommen.
Also nicht mehr saufen :!: :razz:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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