"Starenkästen" reduzieren die Geschwindigkeit nur auf 300m.
Unter diesem Aspekt ist geplant, bei Unfallschwerpunkten, z.B. Autobahnen, Langstreckenkontrollen "Section Control" genannt, einzuführen.
Fahrzeuge und Kennzeichen werden zu Beginn der Strecke erfasst, die Fahrzeit wird über mehrere Kilometer ermittelt.
Das Durchschnittstempo am Ende der Fahrstrecke darf das vorgeschriebene Tempolimit nicht überschreiten.
Section Control gibt es bereits in Österreich, Niederlanden und in GB mit Erfolg.
Die Einführung von Section Control scheiterte in D bisher aus Datenschutzgründen, da alle Kennzeichen zu Beginn der Kontrollstrecke gespeichert werden müssen. Diese Speicherung ist ohne Verdachtsmomente nicht erlaubt.
Der nächste Verkehrsgerichtstag in Goslar (Jan 2009) wird sich des Themas annehmen.
Angedacht ist, dass die Daten der Kraftfahrer, die sich an die Geschwindigkeitbegrenzung gehalten haben, sofort gelöscht werden.
Ich werde weiter beobachten und berichten
