Auflastungszirkus

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Breckman

Auflastungszirkus

#1 Beitrag von Breckman » 6. Dez 2008, 16:59

(at ) All.

Ich hab da mal ein Problem.
Zur Geschichte: Ich habe die Absicht, unser Womon aufzulasten, da wir akute Gewichtsprobleme haben (Das Womo, nicht wir).
Also bin ich als erstes mal zu Fiat gefahren und habe nachgefragt. Da schon von der Fa. Goldschnitt eine Zusatzblattfeder eingebaut worden war, welche auch ordentlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, hatte der sehr feundliche Fiat-Mitarbeiter damit ein Problem. Er verwies mich an die Spezialisten bei Fiat, Abteilung Homologation, in Frankfurt. Die könnten mir weiterhelfen.
Schön, dort angerufen, sehr netter Service, anschließend mit allen Fahrzeugdaten eine e-mail dorthin geschickt und nach etwas mehr als `ne Woche hatte ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat.

Die haben kein Porblem damit, von 3,5 t auf 3,85 t aufzulasten, wenn ich drei Auflagen erfülle.
1. Entsprechende Bereifung = kein Problem, kann man kaufen.
2. Entsprechende Felgen = kein Problem, kann man auch kaufen,
3. Original-Fiat-Blattfeder (zweilagig, gleich lange Federblätter), ET-Nr. 1316400080 = nach in Augenscheinnahme drunter, aber: ab jetzt schon schei... Sorry.

Also bin ich mit allen Papieren und zunächst ersteinmal mit einer Reihe von Photos (da das Womo im Schnee vergraben stand, ich es nicht ausbuddeln wollte um beim TÜV mal zu fragen, hatte von den Federn ein paar Ablichtungen gemacht) zum TÜV gefahren. Sehr nette Leute (ab hier wird es ironisch). Der Fachmann erklärte mir, wenn ich für die Reifen, die Felgen und für einen Dreizeiler von Fiat sorgen würde, aus dem hervorgeht, dass die Original-Fiat-Blattfeder mit der oben genannten Nr. drunter sei, würde er auflasten. Man könne auf den Photos zwar sehen, dass sie zweilagig seien und aller wahrscheinlichkeit nach die Originalen seien, aber Fiat müsse das bescheinigen. Alternativ könne ich ja ein Auflastungsgutachten von Goldschmitt vorlegen.
Insgesamt kam mir das jetzt mal etwas kleinkariert vor, aber da ich in meinem Leben das erstemal etwas auflaste (außer in der Winterzeit zu Weihnachten mein persönliches Gewicht), dachte ich mir, fahr mal zuerst nach Fiat. Da die nur einen Kilometer weiter residieren, bin ich also mal flucks darein und habe mit dem Meister getöttert.
Der hat mich nach meinem Wunsch etwas verstört angeschaut und gesagt: "So was hatten wir ja noch nie bei einer Auflastung. Ich weiss noch nicht einmal, ob da ne Nummer eingestanzt ist." Auch der Gedanke, beim Fahrzeug mal nachzuschauen läst sich nicht so einfach umsetzen. Ist zwar kein kleiner Händler mit einer großen Werkstatt, aber für seine Bühne ist das Womo zu hoch. Und draußen lag Schnee; da gab es keine großen Ambitionen unter das Womo zu kriechen.
Also Plan B1: Fa. Goldschmitt anrufen und um ein Auflastungsgutachten bitten.
Auf dem Weg nach Haus bin ich dann mal bei der TÜV-Konkurrenz GTÜ reingeschneit (wortwörtlich, es fing gerade mal wieder an zu flocken). Das war dann Plan B2. Alternativen zum TÜV suchen.
Da wurde es dann lustig.
Der Dialog ging dann so:
"Auflastung mache ich nicht."
"Ach so"
"Warst Du hier vor Ort beim TÜV?"
"Ja."
"Warum fährst Du nicht nach XXX? Das ist hier doch ein Schwachmat!"
"Tja, weil ich das wohl noch nicht wusste??? Aber Danke für den Tipp."
Die Reihenfolge des Gesprächs sollte eindeutig sein.

Ab nach Haus, Plan B1 weiter verfolgen und am nächsten Morgen Goldschmitt angerufen.
Keine 24 Stunden später hatte ich das Auflastungsgutachten.

Voller Freude öffnete ich den Briefumschlag, las das in nettem rot gehaltene Gutachten und fluchte. :evil:

Ich hätte es mir denken können: So etwas kann nicht einfach laufen.

Nachdem ich das Gutachten gelesen hatte, welches aus mehreren für die Typen 230 und 244 in den verschiedensten Versionen verfasst ist, ich dieses mit meinen Fahrzeugpapieren verglichen habe, weiß ich jetzt eigentlich nichteinmal mehr, was ich für ein Auto habe :doof8:
Doof ne?

Ich weiß zurzeit nur, dass es ein Ducato mit dem Radstand von 320 cm, also mittlerer Radstand, mit dem 2,8 i.d.TD Motor und Typ 230.

Ernsthafte Frage: Ist das der Ducato 14????

Wenn es der 14er ist, kann ich laut Gutachten von 3500 kg auf 3520 kg auflasten. Dann bekomme ich den Grill und die Liege legal noch rein!!!
20 kg??? :evil: Häh? Was soll dass??? Ich will mehr!

Liebe Gemeinde des mobilen Reisens:
Ich bin Anfänger. Können mir die Profis unter Euch ein paar Tipps geben?

Ich wäre sehr dankbar dafür.

Grüße aus dem Sauerland,
Brecki

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oldpitter
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#2 Beitrag von oldpitter » 6. Dez 2008, 17:51

Oha :roll:
ich fasse mal zusammen:
Fiat sagt in Kenntnis deiner FahrgestellNr, dass bei bestimmten Felgen und Reifen UND der Blattfeder ET-Nr. 1316400080 eine Auflastung auf 3,85 to machbar ist.
Dein WoMo hat aber eine Zusatz_Blattfeder von Goldschmitt.
(ist diese ZUSÄTZLICH zur Serienblattfeder verbaut :?: )

Für Goldschmittprodukte kann Fiat natürlich keine Aussagen und schon garnicht Haftung übernehmen.
Goldschmitt selbst sagt zu diesem Produkt ja auch nur eine Auflastung um 20 kg zu.

Mein Vorschlag:
Fahre mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat UND deinem WOMO zur Fiatwerkstatt - Termin vereinbaren - und lasse da dein WoMo Auflasten. TÜV oder Dekra kommen zu best. Zeiten auch in die Werkstatt.
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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Breckman

#3 Beitrag von Breckman » 6. Dez 2008, 21:40

Hallo Oldpitter,

die Goldschmittfeder ist zusätzlich zum Original Doppelfederblatt eingebaut worden.

Die Idee, bei Fiat direkt auflasten zu lassen ist mir noch garnicht gekommen.
Danke für den Tipp.
Wenn ich was neues dazu weiss, werde ich berichten.

Grüße,
Brecki

michecz
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#4 Beitrag von michecz » 8. Dez 2008, 21:31

Hallo Breckman,

ich befasse mich auch seit einiger Zeit damit unser WOMO auflasten zu lassen. Wir haben einen 244er, Typ 15, Baujahr 2004. Eingetragen sind, wie bei Dir 3,5 to. Die Hinterachse ist bereits mittels Goldschmitt-Feder aufgelastet auf 2,2 to.

Momentan bin ich am recherchieren was da als zulässiges Gesamtgewicht geht. An Deinen Ausführungen zur Auflastung auf 3,85 to interessieren mich zwei Dinge:

- Hast Du den Typ 14 oder Typ 18? (Zu erkennen an 15-Zoll oder 16-Zoll Reifen)
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat: Gilt die auch für den 244er?

Liebe Grüße

Micha

Breckman

#5 Beitrag von Breckman » 9. Dez 2008, 16:40

Hallo Michecz,

ich habe 15 Zöller; daraus enhtnehme ich, dass es ein 14er Duc ist.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt nur für den Typ 230.

Ich würde aber mal bei Fiat anrufen. Die waren sehr entgegenkommend und alles kostenlos. Abteilung Homologation in Frankfurt,
Telefon: 069/66988-180.


Was ist denn jetzt `15er Chassis? Bezieht sich das auf den Typ 244?

Grüße an Alle,
Brecki

michecz
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#6 Beitrag von michecz » 9. Dez 2008, 17:44

@Dakota:
Hallo Klaus,

Danke für die mail.
Die 3,75 to ergeben sich aus dem Goldschmitt-Gutachten, das der Zusatz-Luftfeder beigefügt war.
Ich habe aber gehört, dass auch 3,85 to geht. Wenn schon auflasten mit allen Konsequenzen, dann "richtig". An Achslasten sind bereits eingetragen VA 1,75 und HA 2,2 to.

@Breckman:
Hallo Brecki,

ebenfalls danke für die Antwort.
Ich werde mich mal mit Fiat in Verbindung setzen und nachfragen.

Typ 14 bedeutet 1,4 to Zuladung. Beim 244er wurde die Zuladung auf 1,5 to angehoben, deshalb jetzt Typ 15.
Da Du auf 3,85 to auflasten darfst, hoffe ich mal dass dies auch für meinen Typ gilt.

Micha

michecz
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#7 Beitrag von michecz » 11. Dez 2008, 20:36

So, die Antwort von Fiat liegt vor:

Eine Auflastung des angefragten Fiat Ducato ist nicht von uns freigegeben.

Schade, ich hatte gehofft, dass wenn der 230er Typ 14 von Breckman auf 3,85 to aufgelastet werden kann, dann ähnliches auch für den 244er Typ 15 gilt. Dem ist offenbar nicht so.
Bleibt also nur der Weg über das Goldschmitt-Gutachten, aus dem sich 3,75 to ergeben.

Micha

Breckman

#8 Beitrag von Breckman » 14. Jul 2009, 20:26

So, möchte mal einen Zwischenstand geben, der eigentlich total schwachsinnig ist.

2 mehr als renomierte Schraubenwerkstätten haben mir gesagt, was Fiat schreibt ist Quatsch. Einen 14er kann man nicht auflasten. Fiat fragt bei uns nach, was sie in die Gutachten schreiben sollen. Der Hersteller fragt bei einer Werkstatt :?:
Komisch, der TÜV hätte es beinahe getan (siehe oben).
Abgesehen davon kann ich mit meinen Goldschmittfedern um stattliche 50 Kilo auflasten. Fazit: Geht nicht ist um satte 50 Kg ausgehebelt.

Heute war ich aus anderen Gründen in meiner Haus und Hof Schrauberwerkstatt. Ihres Zeichens Meisterwerkststt mit allem drum und dran.
Aus Erfahrung weiss ich, dass man der Fa. trauen kann.
Der sagt: Alles ein entschiedenes Vielleicht.
Jetzt bleibe ich mit dem an der Sache weiter dran. Ich wollte in der Zwischenzeit schon aufgeben.

Ist schon ein wenig frustig...

Trübi
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#9 Beitrag von Trübi » 14. Jul 2009, 21:41

(at ) Breckman
Hallo aus der Nachbarschaft.
Ich wollte letzte Woche auch noch um 150kg auflasten .
Der Onkel vom TÜV hat gesagt solange die im Fahrzeugschein angegebenen Achslasten das gewollte Gesamtgewicht zusammengerechnet nicht ergeben besteht auch mit Zusatzfedern o.Ä. keine Möglichkeit der Auflastung da die Achsen selber die tragfähigkeit nicht hergeben.
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat,bekomme aber meine Auflastung trotzdem nicht!?
Ich versuchs wohl auch mal bei einem anderen TÜV.
Wir haben es allerdings jetzt erstmal so gelöst das wir mehr in den ohnehin mitfahrenden Anhänger packen.
Überprüfe mal deine Achslasten im Fahrzeugschein und rechne die zusammen .
Gruß aus Halver,Andreas
Meine Fahrzeuge verlieren kein Öl,
sie markieren nur ihr Revier.

snoopy
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#10 Beitrag von snoopy » 15. Jul 2009, 17:58

Trübi hat geschrieben:(at ) Breckman
Hallo aus der Nachbarschaft.
Ich wollte letzte Woche auch noch um 150kg auflasten .
Der Onkel vom TÜV hat gesagt solange die im Fahrzeugschein angegebenen Achslasten das gewollte Gesamtgewicht zusammengerechnet nicht ergeben besteht auch mit Zusatzfedern o.Ä. keine Möglichkeit der Auflastung da die Achsen selber die tragfähigkeit nicht hergeben.
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat,bekomme aber meine Auflastung trotzdem nicht!?
Ich versuchs wohl auch mal bei einem anderen TÜV.
Wir haben es allerdings jetzt erstmal so gelöst das wir mehr in den ohnehin mitfahrenden Anhänger packen.
Überprüfe mal deine Achslasten im Fahrzeugschein und rechne die zusammen .
Gruß aus Halver,Andreas
Auch wenn es sich um einen Duc.18, Bj.05 gehandelt hat, kurz meine Erfahrungen hierzu. Die Hinterachslast des Fahrzeuges konnte mittels einer zusätzlichen Blattfeder von Goldschmitt von 2100kg auf 2300kg aufgelastet werden. Als Folge konnte dann auch das zGg von 3850 auf 4000kg erfolgen.

Fazit: Was interessieren die aktuell eingetragenen Achslasten wenn eine Auflastung einer Achslast möglich ist.

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