Warntaflel am Fahrradträger

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TT Taucher
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Warntaflel am Fahrradträger

#1 Beitrag von TT Taucher » 19. Aug 2009, 08:38

Hi Gemeinde,

hab grad gehört das man in Italien eine Warntafel für den Fahrradträger braucht. Stimmt das???
Braucht man die nur wenn der Träger beladen ist, oder immer???
Das es eine Bestimmte sein muss ist wohl auch wahr. Kann man diese auch für Spanien benutzen, oder ist das wieder eine Andere???

Merci für die wertvollen Tips

Ehemaliges Mitglied

#2 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 19. Aug 2009, 09:29

hallo,

guckst du

http:// forum.womoverlag.de/viewtopic.php?f=21&t=9897

oder gibst du im google


Warntafeln für Fahrradträger ein

und da klickst du " Autozubehör " an, ist eine Seite vom ADAC, und schon weißt du bescheid.


Wir haben eine italienische Warntafel die an den Ecken Rückstrahler hat und haben in keinem Land bisher ärger gehabt.

Grüße Hubi

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JSW261
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#3 Beitrag von JSW261 » 19. Aug 2009, 12:31

Hierzu habe ich schon viele unterschiedlichen Meinungen und auch angebliche Erfahrungen bis hin zu Bußgeldern gelesen, wenn es nicht die besondere für Italien vorgeschriebene Metalltafel, auch am unbeladenen Träger, war. Ich hatte mich davon nicht beeindrucken lassen und war bei unserer 3 Wochen Italientour 2008 mit der normalen rotgestreiften Papptafel mit vier Rückstrahlern an den Ecken unterwegs und das wurde trotz der zahlreichen Polizeipräsens nie moniert. Auch viele andere, einschließlich der Italiener selbst, waren mit allen möglichen Varianten dieser Tafel anzutreffen. So jedenfalls meine Erfahrung!

Viele Grüße
Jürgen

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oldpitter
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#4 Beitrag von oldpitter » 19. Aug 2009, 20:32

Für Italien:
Die Warntafel ist immer vorgeschrieben, wenn ein Anbauteil hinten über das Fz hinausragt (Fz ist die Stoßstange).
Es muss die für Italien "genehmigte" Warntafel sein.
(Für Spanien ist wieder eine andere vorgeschrieben).

Gaaanz sicher ist man beim Kauf über ADAC.

Sanktionen sind schlicht und ergreifend möglich

Wahrscheinlichkeit einer Sanktion ist so groß/klein wie bei Geschwindigkeitsverstoß - dabei kann ich aber zu jeder Zeit wieder konform fahren - die Warntafel fehlt aber die ges. Reise über :evil:
LG Peter

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Ehemaliges Mitglied

#5 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 19. Aug 2009, 21:58

moin,

ein EU zugelassener Fahrrad oder Motorradträger, mit Nummernschild und Fahrzeugbeleuchtung beidseitig, verlängert das Fahrzeug auf die EU zugelassene Länge und benötigt weder besondere Tafeln in Italien oder Spanien noch sonstwie in der EU, Amerika, NZ, Australien oder Südostasien.
Das Fahrzeugende ist dann der Leuchtenträger des Anbauteils.

ami

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oldpitter
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#6 Beitrag von oldpitter » 19. Aug 2009, 23:05

schön, wenn "Tipps" an User mit dem nötigen Sachverstand gegeben werden, damit Schaden/Sanktionen ausbleiben

In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Den Ausführungsbestimmungen entsprechend ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 X 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch erklärt, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein, dabei wird dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Auch in Auszügen bei der Produktbeschreibung ADAC zu lesen

Klick
LG Peter

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#7 Beitrag von oldpitter » 19. Aug 2009, 23:11

(at ) Ami 800

Von einem Fahrrad oder Motorradträger, mit Nummernschild und Fahrzeugbeleuchtung beidseitig war in der Frage keine Rede.
Aber auch da wird für Italien verlangt:
Wenn der Lenker/Pedale des Fahrrads über die Leuchten eines solchen Trägers hinausragen - Warntafel

Ich habe z.Z. keine genauen Kenntnisse darüber, ob so ein Träger (Leuchten und Kennzeichen) dann nicht in den Fz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss, wenn ohne Warntafel (bei leerem Träger) gefahren werden soll.

edit(h) :lol:

Nach weiterer "Recherche" sollen Träger mit kompl. Beleuchtung und Kennzeichen als Fz-Ende angesehen werden.
Ragen Teile der Ladung darüber hinaus - Warntafel Pflicht.
LG Peter

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#8 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 20. Aug 2009, 08:48

Hallo Leute,

macht einfach die richtige Warntafel pro Einreiseland ans Fahrzeug und es passiert Euch nichts. Es kann auch nicht schaden, wenn man Warnwesten dabei hat, da diese auch in einigen Ländern verlangt werden (z.B. Österreich). Die Warntafeln und auch die Warnwesten kosten ja keine Umsummen.... ;-)

tschaui haui

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#9 Beitrag von Braunbaer » 20. Aug 2009, 16:32

Hallo erstmal,

da wir öfter mal in den Niederlande sind, lautet nun meine Frage:
Brauch ich dort auch so eine Warntafel??
Die WoMo aus dem Lande haben ja alle eine. Bin bis jetzt immer ohne gefahren. War oder bin auch nur zum Einkaufen rüber gefahren. Aber das Ganze Thema macht mich doch jetzt stutzig. Beim ADAC und beim G...ln konnte ich über das nette Holland nichts finden. Bedanke mich im voraus für Eure Antworten
Gruß Braunbaer :wallb:

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#10 Beitrag von oldpitter » 20. Aug 2009, 18:21

Hallo Bärchen :razz:
Entwarnung :cool:
In den Niederlanden keine Warntafel

Die wichtigsten Abweichungen gegenüber D
Auf mit „B“ beschilderten Straßen dürfen nur Fahrzeuge
bis max. 2,20 m Breite fahren.
● Die Straßenbahn hat Vorfahrt an Kreuzungen von gleichberechtigten Straßen.
● Parken an gelben Bordsteinkanten ist verboten.
● Für Parkverstöße (Parkkralle!) oder Geschwindigkeitsüberschreitungen
werden wesentlich höhere Bußgelder erhoben als in Deutschland.
Zuletzt geändert von oldpitter am 20. Aug 2009, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
LG Peter

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#11 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 20. Aug 2009, 20:17

da reicht ein oranje trikot.......griiins ;-)

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#12 Beitrag von TT Taucher » 20. Aug 2009, 20:30

Belgien !!! Oranje???

Äh, und die Holländer??? Jetzt grün, oder wie?? :razz:

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#13 Beitrag von Ehemaliges Mitglied » 20. Aug 2009, 20:40

Ich meinte die niederlande :D

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Klaudia
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#14 Beitrag von Klaudia » 20. Aug 2009, 22:39

Prauers hat geschrieben:da reicht ein oranje trikot.......griiins ;-)
aber nicht am Fahrradträger, oder :?: :lol:
Liebe Grüße aus dem schönen Münsterland
von Klaudia und Martin

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