unser neues Mobil von Carthago Chic C-line T 4.3 soll ja nun bis Ende August geliefert werden.
Was mir aufgrund schlechter Erfahrung, so ein wenig an den Nerven reisst, ist der Punkt "Neufahrzeug".
Ich habe mir im Kaufvertrag (Carthago) bzw. in der Auftragsbestätigung (Gelderland-Mobile) versichern lassen, dass mein Mobil
nicht zu Ausstellungszwecken, genutzt werden darf.
Man mag denken, ich höre die Flöhe husten, aber mir ist so ein Ding schon mal passiert. Weil ich in's Ausland musste,
es ging nur um ein paar Tage, habe ich das Fahrzeug vorher bezahlt, unter der Bedingung, dass der teure Geländewagen
unverzüglich durch einen Freund in meine Garage verbracht wird. Der Händler erlag aber der Versuchung, und stellte das Auto
auf einer Hausmesse aus. So ein "wenig" getestet wurde wohl auch. Jedenfalls gab es unbemerkte Beschädigungen.
Für den Vertrauensbruch bekam ich damals 2.400,00 EUR, auf die ich gerne verzichtet hätte.

Ich gebe jetzt einfach mal zu bedenken, dass ich es nicht möchte, wenn mir ein wildfremder Mensch in die von mir ausgewählten Polster pfurzt.
Ich bitte um Entschuldigung für die Ausdrucksweise.
Ich könnte noch weitere Beispiele bringen, aber jeder hat ja wohl schon mal erlebt, wie gerade mit "vermeintlichen" Ausstellungsfahrzeugen, so
umgegangen wird. Natürlich wird Carthago so etwas Nicht machen...nun ja...ich werde berichten

Meine Frage: wer hat so was schon mal erlebt, und stimmt es wirklich, dass der rechtliche Übergang (auch wenn der komplette Preis bezahlt ist),
erst nach verlassen des Händlergrundstückes als "übergeben" gilt
