zum Thema Blitzer, Radarwarner und POI wurde hier schon fleißig diskutiert. Kleiner, nachdenkenswerter Beitrag aus aktuellem Anlaß:
Kürzlich wurde nach der Abfahrt A20/Neubrandenburg Nord unmittelbar vor einem Starenkasten kontrolliert. Von der Polizei. Ich kam noch mit dem blauen Auge davon, weil ich mein GARMIN nüvi 765T nicht dabei hatte, sondern ein Testgerät von Clarion - mit nichtinstallierter Blitzersoftware. Von meinem GARMIN habe ich vor Schreck die Dateien deinstalliert.
Warum?
Jüngste Meldung der www.telecom-handel.de/... an die Händler und Werkstätten von Multimedia, Autoradio, TV usw.:
"Geräte, die von festinstallierten oder stationären Blitzern warnen, können von der Polizei eingezogen und vernichtet werden.
Immer mehr Hersteller bewerben ihre Navigationsgeräte mit dem Feature eines Radarwarners. Der ADAC warnt nun davor, dass der Betrieb eines solchen Geräts illegal ist und die Konfiszierung und Vernichtung des Navis zur Folge haben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Geldbuße für das Mitführen eines Geräts - es kann sich dabei auch um eine Kombination aus Handy oder Laptop mit entsprechender Software handeln - beträgt mindestens 75 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrer 4 Punkte in Flensburg.
Laut ADAC", heißt es in der Händler-Info, "sind die Geldbußen in der Schweiz noch deutlich höher. Das Mitführen solcher Geräte kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden." :undweg:
Also, und diese Schlußfolgerung wurde hier im Forum schon mal geäußert: Wer sich an die vorgeschriebenen Tempi hält, braucht keinen Blitzerwarner.

Gute, unfallfreie und straffreie Fahrt in den Frühling wünscht der artige Manne