Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bei Mietmobil
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 14. Mär 2010, 10:00
Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bei Mietmobil
Hallo,
wollen an Ostern nach Italien fahren, haben ein WoMo mit 6 Sitzplätzen gemietet. Da bei uns noch tiefster Winter ist und das auch noch eine Weile so bleiben wird (2 Meter Schnee) habe ich den Vermieter nochmal kontaktiert, welche Reifen da drauf sind. Reine Sommerreifen. Und die will er auch drauflassen, sagt er. Nur was sage ich, wenn ich am Brenner stehe oder vorher schon im Graben lande? Angeblich ist in Ö bis 15. April WR-Pflicht (wenigstens MS-Reifen).
Frage: darf mit der Vermieter ein Fahrzeug mit Sommerreifen überhaupt vermieten? (habe da vorher nicht drauf geschaut und schon bezalt)
mfg
K. funparkeck
wollen an Ostern nach Italien fahren, haben ein WoMo mit 6 Sitzplätzen gemietet. Da bei uns noch tiefster Winter ist und das auch noch eine Weile so bleiben wird (2 Meter Schnee) habe ich den Vermieter nochmal kontaktiert, welche Reifen da drauf sind. Reine Sommerreifen. Und die will er auch drauflassen, sagt er. Nur was sage ich, wenn ich am Brenner stehe oder vorher schon im Graben lande? Angeblich ist in Ö bis 15. April WR-Pflicht (wenigstens MS-Reifen).
Frage: darf mit der Vermieter ein Fahrzeug mit Sommerreifen überhaupt vermieten? (habe da vorher nicht drauf geschaut und schon bezalt)
mfg
K. funparkeck
Re: Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bei Mietmobil
Hi funparkeck,funparkeck hat geschrieben: Frage: darf mit der Vermieter ein Fahrzeug mit Sommerreifen überhaupt vermieten?
natürlich darf der Vermieter ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Es gibt bei uns ja keine allgemeingültige Winterreifenpflicht.
Du als Fahrer des Mietwomos bist eben auch in der Pflicht, und darfst das Womo bei widrigen Wetterbedingungen nicht fahren - so einfach ist das.
Ich hatte jahrelang Miet-Pkw um im Januar/Februar vier Wochen nach Ungarn zu fahren. Bei jeder Anmietung war von vornherein Bedingung, dass das Fzg mit Winterreifen und Schneeketten ausgerüstet sein musste. Das kostete zwar einen geringen Zusatzobulus, aber ich war auf der sicheren Seite.
Gruß,
Gwaihir
- nach der Reise ist vor der Reise -
zur Zeit: Rheinhessen
demnächst: Schweiz
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 14. Mär 2010, 10:00
danke für die schnelle Antwort.
Jetzt frage ich mich aber neuerlich, wenn ich mit 6 Personen überladen bin (daran dachte ich schon bei 3,1 to Leergewicht) - wie kann mir dann der Vermieter bei den entsprechenden Kosten ein WoMo für 6 Personen vermieten, und das mit einer riesigen Heckgarage und noch zusätzlich zum Fahrradträger schweres Zubehör anbieten? da stimmt doch was nicht!?
Ich hab einen dementsprechenden Mietvertrag. Wenn wir "nackt" schon überladen sind, wieso verleiht er dann? -und wer haftet dann? Lustig ist das nicht mehr..
Jetzt frage ich mich aber neuerlich, wenn ich mit 6 Personen überladen bin (daran dachte ich schon bei 3,1 to Leergewicht) - wie kann mir dann der Vermieter bei den entsprechenden Kosten ein WoMo für 6 Personen vermieten, und das mit einer riesigen Heckgarage und noch zusätzlich zum Fahrradträger schweres Zubehör anbieten? da stimmt doch was nicht!?
Ich hab einen dementsprechenden Mietvertrag. Wenn wir "nackt" schon überladen sind, wieso verleiht er dann? -und wer haftet dann? Lustig ist das nicht mehr..
Re: Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bei Mietmobil
Hi funparkeck,funparkeck hat geschrieben: Angeblich ist in Ö bis 15. April WR-Pflicht (wenigstens MS-Reifen).
das schreibt der ÖAMTC über Winterreifenpflicht in Österreich:
Aber auch hier gilt:SituativeWinterreifenpflicht:
Von 1. November bis 15. Aprildürfen Pkwund Lkw bis zueinem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 tbei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen montiert oder an mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind.
Strafe: bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
Die Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene Kfz.
Von 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen (Mindestprofiltiefe von 6 mm bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. März.
Der Vermieter darf dir das Womo mit Sommerreifen vermieten.
Wenn es mehr als 3,5t hat, darfst du bis zum 15.April nicht nach Österreich damit einreisen.
Gruß,
Gwaihir
- nach der Reise ist vor der Reise -
zur Zeit: Rheinhessen
demnächst: Schweiz
- donalfredo
- Member
- Beiträge: 144
- Registriert: 30. Jul 2009, 14:13
- Wohnort: Stuttgart
Hallo zusammen,
tut mir leid, wenn ich mich hier kurz einmische.
In einem anderen Forum gabs kürzlich die Diskussion bezüglich Zulassung WoMo mit mehr als 3,5 to.
In Bezug auf die Befahrung der alten Brennerstraße wurde ausdrücklich betont, daß in Österreich ein WoMo kein Lkw ist.
Das hat jetzt mit der Bemautung nichts zu tun.
Daher würde ich einfach mal beim ADAC nachfragen, was Sache ist bezüglich Winterreifenpflicht.
donalfredo
tut mir leid, wenn ich mich hier kurz einmische.
In einem anderen Forum gabs kürzlich die Diskussion bezüglich Zulassung WoMo mit mehr als 3,5 to.
In Bezug auf die Befahrung der alten Brennerstraße wurde ausdrücklich betont, daß in Österreich ein WoMo kein Lkw ist.
Das hat jetzt mit der Bemautung nichts zu tun.
Daher würde ich einfach mal beim ADAC nachfragen, was Sache ist bezüglich Winterreifenpflicht.
donalfredo
- deisterspatzi
- Junior Member
- Beiträge: 44
- Registriert: 28. Aug 2009, 19:57
- Wohnort: Springe-Eldagsen
Hallo funparkeck,
es ist richtig, dass Du die alte Brennerstraße mit dem Wohnmobil befahren darfst. Das Verbot gilt nur für LKW's. Diese Straße befahren auch große Reisebusse.
Was die Überladung eines Womos betrifft, gehe ich davon aus, dass das Sprichwort "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gilt.
Gerade in Österreich würde ich sehr vorsichtig sein. Die dürfen schätzen, auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, und Du bist der Dumme. Die ziehen dich über die Waage und Du bist dran. Es ist allseits bekannt, dass viele Wohnmobile überladen sind.
In der Schweiz gibt es einen Tunnel (hat in der Presse gestanden), wo eine Waage eingebaut ist. Wenn Du durchgefahren bist, ziehen die Dich raus.
es ist richtig, dass Du die alte Brennerstraße mit dem Wohnmobil befahren darfst. Das Verbot gilt nur für LKW's. Diese Straße befahren auch große Reisebusse.
Was die Überladung eines Womos betrifft, gehe ich davon aus, dass das Sprichwort "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gilt.
Gerade in Österreich würde ich sehr vorsichtig sein. Die dürfen schätzen, auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, und Du bist der Dumme. Die ziehen dich über die Waage und Du bist dran. Es ist allseits bekannt, dass viele Wohnmobile überladen sind.
In der Schweiz gibt es einen Tunnel (hat in der Presse gestanden), wo eine Waage eingebaut ist. Wenn Du durchgefahren bist, ziehen die Dich raus.
Liebe Grüße
Gisela
Gisela
- donalfredo
- Member
- Beiträge: 144
- Registriert: 30. Jul 2009, 14:13
- Wohnort: Stuttgart
DAS ist verallgemeinerndonalfredo hat geschrieben:Es ist vor allem bekannt, daß unsere österreichischen "guten Nachbarn" keine Gelegenheit auslassen, um uns eins auszuwischen.
Mit dem Mautsystem (Go Box über 3,5 to) sind wir auch nicht einverstanden
und ziehen daraus unsere Konsequenzen.....
Wer aber die "Statuten" nicht einhält, muss - wie überall auf der Welt - die Sanktionen ertragen.
Zum Mietmobil:
Es gibt offensichtlich Vermieter mit mangelhafter Information/Beratung.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Hi donalfredo,donalfredo hat geschrieben:Daher würde ich einfach mal beim ADAC nachfragen, was Sache ist bezüglich Winterreifenpflicht.
habe ich gerade gemacht und dazu folgendes auf den Seiten vom ADAC gefunden:
Nach meinem Verständnis fällt ein schweres Womo unter die Kategorie "von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge"Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 01.11. bis 15.4. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker gilt diese Verpflichtung vom 01.11. bis 15.3. des Folgejahres.
Gruß,
Gwaihir
- nach der Reise ist vor der Reise -
zur Zeit: Rheinhessen
demnächst: Schweiz
- donalfredo
- Member
- Beiträge: 144
- Registriert: 30. Jul 2009, 14:13
- Wohnort: Stuttgart
Nein, mein lieber oldpitter, das sind Erfahrungen.oldpitter hat geschrieben:DAS ist verallgemeinerndonalfredo hat geschrieben:Es ist vor allem bekannt, daß unsere österreichischen "guten Nachbarn" keine Gelegenheit auslassen, um uns eins auszuwischen.
Mit dem Mautsystem (Go Box über 3,5 to) sind wir auch nicht einverstanden
und ziehen daraus unsere Konsequenzen.....
Wenn man aus einer langen Kolonne als einziger (Deutscher) herausgewunken wird, und dann die Behauptung vorgesetzt bekommt, man sei viel zu schnell gefahren, ist das schon abenteuerlich, vor allem, wenn man mit dem erwähnten "Amtsauge" konfrontiert wird.
Ich bemühe mich schon zuhause stets, korrekt zu fahren, und mich an die Regeln zu halten - das gilt für mich im Ausland im besonderen Maße, denn da bin ich Gast und benehme mich auch so.
Ich wußte stets, wenn ich Mist gebaut habe, und rede mich im Gegensatz zu vielen anderen nicht schön.
Wenn aber in verschiedenen Urlauben ähnliche Dinge passieren, komme ich zur Erkenntnis, daß man mich dort nicht haben will, und ziehe die Konsequenzen.
Bestes Beispiel ist doch der Mauterlass der österreichischen Bundesregierung bis zur ersten Ausfahrt nach der Grenze, ich denke das ist Kufstein, dort Mautfreiheit zu gewähren.
Wo stehen dann die Mitarbeiter der ASFINAG?
Richtig - genau an dieser Abfahrt, und bitten jeden Urlauber, der kein Bickerl hat, zur Kasse.
Schikanös sowas, und das in einem zusammenwachsenden Europa unter Nachbarn.
Den Verfall des Go-Box Guthabens nach einem Jahr Nichtbenutzen der Ö-Autobahn kommentiere ich lieber nicht - immerhin ist das ein zinsloses Darlehen.
donalfredo
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 14. Mär 2010, 10:00
also, die riesige Heckgarage in dem WoMo, für was die ist weiß ich noch nicht, aber sicher nicht zum beladen.
Unser gemietetes Mietmobil hat 6 Plätze mit 6 Sicherheitsgurten (eingetragen) - wenn alle besetzt sind ist es überladen, und das ohne Wasser etc. - dem Vermieter braucht das nicht zu interessieren.. irgendwie wie im falschen Film. bleibt nur die Lösung, um nicht doch gehörig zur Kasse gebeten zu werden, die Insassen mit dem Privat PKW nachreisen zu lassen.
Ich habe da plötzlich so eine Ahnung. Die Heckgarage könnte so groß dimensioniert sein um sie mit HELIUM zu füllen, das ist doch eine Idee =D> , dann wäre ich die Probleme schlagartig los.
Unser gemietetes Mietmobil hat 6 Plätze mit 6 Sicherheitsgurten (eingetragen) - wenn alle besetzt sind ist es überladen, und das ohne Wasser etc. - dem Vermieter braucht das nicht zu interessieren.. irgendwie wie im falschen Film. bleibt nur die Lösung, um nicht doch gehörig zur Kasse gebeten zu werden, die Insassen mit dem Privat PKW nachreisen zu lassen.
Ich habe da plötzlich so eine Ahnung. Die Heckgarage könnte so groß dimensioniert sein um sie mit HELIUM zu füllen, das ist doch eine Idee =D> , dann wäre ich die Probleme schlagartig los.
- donalfredo
- Member
- Beiträge: 144
- Registriert: 30. Jul 2009, 14:13
- Wohnort: Stuttgart
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 14. Mär 2010, 10:00
ich wohne nicht da, wer dort wohnt kennt bestimmt Radfeld (Wörgl). Dort bin ich 2 mal das Jahr bei einer Firma, die Schnee macht. Diese raten mir immer, blos nicht bei Wörgl runterzufahren (Ausfahrt nach Kufstein Süd) da auf deutsche Nummernschilder besonders eifrig geachtet wird (selbst auch schon erlebt). Deshalb muß ich donalfredo Recht geben.
- nasenbaer
- Senior Member
- Beiträge: 1034
- Registriert: 29. Jul 2007, 21:54
- Wohnort: Fürstentum Büdingen/Hessen
- Kontaktdaten:
moin,
wer lesen kann ist hier klar im Vorteil!
Die erste Abfahrt nach der Grenze ist Kufstein-Nord.
Diese darf ohne "Pickerl" befahren werden.
Wer weiter fährt, und seien es 100 m, riskiert ein Knöllchen.
Das ist in Deutschland auch nicht anders, nur sind hier die Polizisten weniger eifrig sondern frönen lieber anderem Unfug.
wer lesen kann ist hier klar im Vorteil!
Die erste Abfahrt nach der Grenze ist Kufstein-Nord.
Diese darf ohne "Pickerl" befahren werden.
Wer weiter fährt, und seien es 100 m, riskiert ein Knöllchen.
Das ist in Deutschland auch nicht anders, nur sind hier die Polizisten weniger eifrig sondern frönen lieber anderem Unfug.
Grüße von Reinhard und Maria
------------------------------------------------------------
Jetzt ohne Turbo, satte 71 PS,
schafft bergab die Höchstgeschwindigkeit (fast)
alt, laut, bezahlt
------------------------------------------------------------
Jetzt ohne Turbo, satte 71 PS,
schafft bergab die Höchstgeschwindigkeit (fast)
alt, laut, bezahlt
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste