das Thema verrät meine Frage...
wer darf eine Gasprüfung durchführen bzw. eine Gasanlage abnehmen

Selbstverständlich habe ich erst einmal gegurgelt, und die Antworten, respektive der
Durchführung des Procederes, sind teilweise haarsträubend.
Das Arbeitsblatt G 607 ist mir, als gelerntem Gas/Wassermeister bekannt.
Wie man dies, rechtssicher, auf ein z.B. Wohnmobil überträgt, allerdings nicht.
Offensichtlich ist ein X-beliebiger Mitarbeiter nach Ableistung einiger "Lernstunden" in der Lage,
eine hochbrisante Anlage, abzunehmen. Woher bekommt selbiger dann noch die Plakette
und das Prüfbuch

Würde das bedeuten, dass ich mich als GW-Meister von einem (hoffentlich) GW-Meister
noch prüfen lassen müsste...?
-------
nachdenkliche Grüsse, Michael