Gasprüfung

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Meerblick
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Gasprüfung

#1 Beitrag von Meerblick » 2. Mai 2010, 20:38

Hallo zusammen,

das Thema verrät meine Frage...

wer darf eine Gasprüfung durchführen bzw. eine Gasanlage abnehmen :?:
Selbstverständlich habe ich erst einmal gegurgelt, und die Antworten, respektive der
Durchführung des Procederes, sind teilweise haarsträubend.

Das Arbeitsblatt G 607 ist mir, als gelerntem Gas/Wassermeister bekannt.
Wie man dies, rechtssicher, auf ein z.B. Wohnmobil überträgt, allerdings nicht.

Offensichtlich ist ein X-beliebiger Mitarbeiter nach Ableistung einiger "Lernstunden" in der Lage,
eine hochbrisante Anlage, abzunehmen. Woher bekommt selbiger dann noch die Plakette
und das Prüfbuch :?:


Würde das bedeuten, dass ich mich als GW-Meister von einem (hoffentlich) GW-Meister
noch prüfen lassen müsste...?

-------

nachdenkliche Grüsse, Michael

Meerblick
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#2 Beitrag von Meerblick » 3. Mai 2010, 18:46

Hallo Klaus,

danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:

Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.

Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.

Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.

Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...

- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung

Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.

Was man hat, das hat man, oder :)

-----------

Grüsse, Michael

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oldpitter
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#3 Beitrag von oldpitter » 3. Mai 2010, 19:28

Dann werde ich dein Kunde.... 8)
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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Meerblick
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#4 Beitrag von Meerblick » 3. Mai 2010, 21:22

schön, dass ihr diesem pulvertrockenem Thema, noch eine Wende gebt...

Die DIN-EN 1949 besagt auch, das gasführende Anlagenteile, älter als 30 Jahre, nicht mehr geprüft,
sondern ausgetauscht werden müssen.

Diese Vorraussetzungen, erfüllt ihr ja wohl beide.

Selbstverständlich würde ich diese Änderungen, natürlich kostenlos, an Euch vornehmen ...

Es kann auch sein, dass ich mich DIN-mässig, verlesen habe... :oops:

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#5 Beitrag von oldpitter » 3. Mai 2010, 21:45

Ich möchte nicht, dass meine gasführenden Teile ausgetauscht werden..... :;jwl.ub

will meinen Popo behalten
LG Peter

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alte Vögel fliegen..... :lol:

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freetec598
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#6 Beitrag von freetec598 » 3. Mai 2010, 22:10

oldpitter hat geschrieben:Ich möchte nicht, dass meine gasführenden Teile ausgetauscht werden..... :;jwl.ub

will meinen Popo behalten
Da schließ ich mich aber sofort an :wink:

lg
peter
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Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !

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#7 Beitrag von Bogner » 4. Mai 2010, 10:32

Bei Peter die Gas führenden Teile auszutauschen geeeeht ja gar nie nicht :lol:
Also Prüfung! :shock:
Gruß
Klaus


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#8 Beitrag von Meerblick » 4. Mai 2010, 19:20

...ist schon in Ordnung...dann eben nur Prüfung.
Aber mit den vorgeschriebenen 150 mbar :!:

Ich sehe schon, :lol: dieses Thema hat 'ne Menge Varianten...

Nun aber zurück, falls gewünscht, zum ernsten Leben.
Gas ist eine verdammt gefährliche Sache. In diesem Sinne...

-----------
Grüsse, Michael

Meerblick
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#9 Beitrag von Meerblick » 3. Nov 2010, 10:22

Hallo zusammen,

ich habe den Tröt mal kurz hoch geholt.

Inzwischen bin ich als Sachkundiger zugelassen. Ab 2011 werde ich nach Absprache,
Prüfungen an "Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen" durchführen. Dann gibt es die
Plakette (oder auch nicht) und die erforderlichen Eintragungen.
Wer Teile, wie Regler und Schläuche auswechseln will oder muss, der sollte die Teile
selbst im Fachhandel besorgen. Bei'm Einbau bin ich behilflich.

Ich biete ausserdem noch einen Stellplatz mit kompl. Ver.-Entsorgung, Duschbad
und ab etwa April, einer Grillecke usw. an. Beschreibung/Bilder folgen noch.

In eigener Sache möchte ich noch bemerken, dass ich keinerlei spezifische Fragen
beantworten werde, ohne die Anlage gesehen zu haben. Ich habe in einem anderen Forum
mitbekommen, wie ein Kollege, der wirklich Ahnung hatte, von Besserwissern noch
angegriffen wurde. Nix für ungut.

Ich hoffe, dass diese "Eigenwerbung" erlaubt ist. Ansonsten hat unser Chef ja ein Radiergummi :?

-------------

Grüsse, Michael

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#10 Beitrag von marie » 3. Nov 2010, 10:57

Hallo Michael, dann müssen wir ja auf dem Weg zu meinem Bruder nicht mehr den Stellplatz am Hallenbad nutzen :wink: :)
Mit freundlichem Campergruß
Helene



Die größte Sehenswürdigkeit, die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an!
Kurt Tucholsky

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#11 Beitrag von oldpitter » 3. Nov 2010, 12:36

Ohne mich mit dem Chef "kurzgeschlossen" zu haben - ich denke, dass diese "Eigenwerbung"
erlaubt wird, u.U. sogar noch ausgebaut werden könnte, da ja für
Forenmitglieder ein besonderer Service (Stellplatz und so) angeboten wird. :wink:

Cheffe wird sich sicherlich melden....
LG Peter

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Ducatobaumi
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#12 Beitrag von Ducatobaumi » 3. Nov 2010, 18:25

Hallo das ist mir aber neu das nach 30 Jahren Gasführende Teile erneuert werden müßen, habe im Februar noch unseren Eriba Bj.1959 !! mit einen Original Atlas Kocher über die Gasprüfung beim Tüv bekommen, der Prüfer sagte solange die Geräte in Ordnung sind gäbe es Bestandsschutz ,muß aber sagen das die Leitung bei der Restauration vor 8 jahren erneuert wurde, ebenso hatte ich bei meinem 68 er Tabbert auch keine Probleme ,der wurde im Juli noch geprüft

Gruß
Thomas :roll:

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#13 Beitrag von Meerblick » 3. Nov 2010, 19:09

Hallo zusammen,

es bleibt dabei, ich werde keine Ferndiagnosen usw. abgeben.
Ein Beispiel "Bestandschutz" gibt es ja schon von Ducatobaumi.

Ich habe im Mai diesen Beitrag eingestellt, und heute als abschliessende Info beendet.
Sollte ich über's Ziel hinaus geschossen sein, so wird unser beinharter Chef es schon richten.

Weitere Informationen wird es auf meiner Webseite, in kürzerer Zeit, geben.

In diesem Sinne, Ende.

----------

Grüsse, Michael

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#14 Beitrag von aldie » 14. Nov 2010, 07:39

almare hat geschrieben:Hallo Klaus,

danke erstmal. Ich habe heute den DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) angemailt.
Nachdem ich im Internet einen unklaren Haufen Mist gelesen habe, erhielt ich prompt ein Fax
mit den Modalitäten:

Der Lehrgang (Teilnahmezertifikat!) in z.B Bad Vibel ist für u.a. KFZ-Leute obligatorisch.

Einzige Ausnahme: Für Gas-Wasser-Meister entfällt das Teilnahmezertifikat vom ZKF.

Hätte mich auch gewundert. Immerhin habe ich für meine Meisterprüfung die TRGI und die TRF
quasi auswendig lernen müssen. In der neuen DIN-EN 1949 stehen ein paar zusätzliche
Dinge (Schlauchbruchsicherung usw.), die ich aber bereits eingelesen habe.

Des weiteren für die Anerkennung zum "Sachkundigen für Gasprüfungen":
Es wird überprüft...

- formloser Antrag
- vorhandene Werkstatt und Ausrüstung
- Gewerbeanmeldung

Mir fehlt also noch die Gewerbeanmeldung, die ich aber in den nächsten Tagen beabsichtige.
Ob ich mich zusätzlich noch in die Handwerksrolle eintragen lasse, weiss ich noch nicht.

Was man hat, das hat man, oder :)

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Grüsse, Michael
Bitte gebe eine Nachricht wenn die Gasprüfung in Olpe möglich ist ( oder woanders) dann bin ich auch Kunde, denn bis Olpe sind es nur 70 Km von uns aus Bad Berleburg
Gruß //- aldie -//

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#15 Beitrag von Meerblick » 14. Nov 2010, 19:09

Hallo aldie,

ab Mitte Januar 2011 steht mein Service zur Verfügung.
Einfach PN schicken. Gruss Michael.

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