Keine Chance für Dunkelmänner
In vielen europäischen Ländern sind Warnwesten und Tagfahrbeleuchtung mittlerweile Pflicht. Der ADAC hat die Bestimmungen für die beliebtesten Urlaubsziele zusammengestellt.
Wer nicht leuchten oder reflektieren will, muss zahlen – auf diese gemeinsame Formel lässt sich die Regelung der Licht- und Warnwestenpflicht für Autofahrer in vielen europäischen Ländern bringen. Im Einzelnen unterscheiden sich die Regelungen erheblich: So kommt der Autofahrer in Frankreich und der Schweiz ohne Bußgeld davon, wenn er tagsüber ohne Licht fährt. In 22 anderen europäischen Ländern muss er allerdings zum Teil tief in die Tasche greifen, sollte er ohne Abblendlicht erwischt werden: In Estland sind dann beispielsweise bis zu 190 Euro Bußgeld fällig, in Norwegen mindestens 185 Euro.
Ähnliches gilt für Verstöße gegen die Pflicht, eine reflektierende Warnweste mitzuführen bzw. zu tragen: So wird es in Kroatien und Norwegen nicht geahndet, wenn bei einer Kontrolle die Weste im Auto fehlt. In Portugal jedoch sind dafür zwischen 120 und 600 Euro fällig. Gesondert kalkuliert wird in manchen Ländern, wenn bei einem Unfall oder einer Panne die Weste nicht getragen wird – das kann in Belgien bis zu 1 375 Euro kosten und in Ungarn immerhin noch bis zu 105 Euro.
Wichtig für Italienreisende: Hier müssen Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang eine Warnweste tragen. Dasselbe gilt in Tunnels. Andernfalls droht eine Geldbuße zwischen 23 und 92 Euro.
Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste tragen, und zwar in Belgien, Ungarn, Kroatien, Luxemburg, Norwegen und der Slowakei. Der ADAC empfiehlt generell im Interesse der eigenen Sicherheit, für alle Insassen Warnwesten mitzuführen und diese möglichst griffbereit zu haben. Die Westen müssen der Euronorm EN 471 entsprechen.
Quelle: www.adac.de
Warnwestenpflicht in Europa: Bußgelder bis zu 600 €
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Warnwestenpflicht in Europa: Bußgelder bis zu 600 €
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Hallo Leute,
weiß jemand ob die "Licht-Länder" eine Unterscheidung zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht machen ?
D.h. bin ich in der Schweit bzw. Frankreich mit Tagfahrlicht auf der "grünen" Seite oder wollen die wirklich die volle Befeuerung ??? (das geht ja auch auf den Spritverbauch - wenn auch wenig)
Viele Grüße
Andreas
weiß jemand ob die "Licht-Länder" eine Unterscheidung zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht machen ?
D.h. bin ich in der Schweit bzw. Frankreich mit Tagfahrlicht auf der "grünen" Seite oder wollen die wirklich die volle Befeuerung ??? (das geht ja auch auf den Spritverbauch - wenn auch wenig)
Viele Grüße
Andreas
Mir Sachsn sin drei mal H.
Helle, Heeflich un Heemdücksch
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