Wie lange darf ich mit Womo in Parkbucht stehen ?????
Wie lange darf ich mit Womo in Parkbucht stehen ?????
Hallo zusammen,
hier erst mal der Sachverhalt. Wir haben unser Womo gegenüber unseres Hauses in einer Parkbucht abgestellt. Die Parkbucht ist so angelegt dass die Fahrzeuge paralell zur Straße stehen (also in Fahrtrichtung). Hinter dieser Parkbucht ca. 5 Meter entfernt befindet sich eine Seitenstraße.
Dort hat es einen Tag gestanden, dann haben wir ihn in unsere Einfahrt gesetzt um das eine oder andere daran noch zu arbeiten. Dort stand es dann zwei Tage, danach waren wir zwei Tage in Winterswijk.
Wir haben es dann am Dienstag wieder in diese Parkbucht gestellt und gestern kamen Arbeiter von der Stadt und haben den letzten Platz in der Parkbucht (nämlich den auf dem mein Womo stand) einfach entfernt, indem sie dort weisse Striche gezogen haben.
Ich habe dann mein Womo 2,50 weiter vorgefahren.
Irgendjemand hat sich wohl beschwert, dass wenn er aus dieser Straße nach links abbiegen wolle, nichts sehen könnte. Ich kann mir nicht vorstellen dass der jetzt mehr sieht , aber egal.
Grundsätzlich kann ich schon nachvollziehen dass es einfach nervt wenn da plötzlich so ein Teil steht und einem die Sicht versperrt, aber muss man gleich auf irgendein Amt rennen und dort Palaver machen. Man hätte ja mit mir reden können. Dann hätte der jenige auch erfahren, dass das Womo dort sowieso nicht auf Dauer stehen soll.
Jetzt ist einfach meine Frage, wie lange darf mein Wohnmobil dort stehen. Ein Nachbar behauptet felsenfest nur 24 Stunden. Das kann ich aber nicht glauben. Das Fahrzeug ist angemeldet und wiegt 3,4 t.
Gruß Petra
P.S. Ich hoffe ich konnte es einigemaßen verständlich erklären
hier erst mal der Sachverhalt. Wir haben unser Womo gegenüber unseres Hauses in einer Parkbucht abgestellt. Die Parkbucht ist so angelegt dass die Fahrzeuge paralell zur Straße stehen (also in Fahrtrichtung). Hinter dieser Parkbucht ca. 5 Meter entfernt befindet sich eine Seitenstraße.
Dort hat es einen Tag gestanden, dann haben wir ihn in unsere Einfahrt gesetzt um das eine oder andere daran noch zu arbeiten. Dort stand es dann zwei Tage, danach waren wir zwei Tage in Winterswijk.
Wir haben es dann am Dienstag wieder in diese Parkbucht gestellt und gestern kamen Arbeiter von der Stadt und haben den letzten Platz in der Parkbucht (nämlich den auf dem mein Womo stand) einfach entfernt, indem sie dort weisse Striche gezogen haben.
Ich habe dann mein Womo 2,50 weiter vorgefahren.
Irgendjemand hat sich wohl beschwert, dass wenn er aus dieser Straße nach links abbiegen wolle, nichts sehen könnte. Ich kann mir nicht vorstellen dass der jetzt mehr sieht , aber egal.
Grundsätzlich kann ich schon nachvollziehen dass es einfach nervt wenn da plötzlich so ein Teil steht und einem die Sicht versperrt, aber muss man gleich auf irgendein Amt rennen und dort Palaver machen. Man hätte ja mit mir reden können. Dann hätte der jenige auch erfahren, dass das Womo dort sowieso nicht auf Dauer stehen soll.
Jetzt ist einfach meine Frage, wie lange darf mein Wohnmobil dort stehen. Ein Nachbar behauptet felsenfest nur 24 Stunden. Das kann ich aber nicht glauben. Das Fahrzeug ist angemeldet und wiegt 3,4 t.
Gruß Petra
P.S. Ich hoffe ich konnte es einigemaßen verständlich erklären
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Hallo Petra,
ich möchte es noch ein wenig präzisieren, denn genau genommen kannst Du dort lediglich bis zur nächsten Hauptuntersuchung (TÜV) stehen bleiben.
Ohne gültige TÜV-Prüfung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellt werden.
Ich bin aber davon überzeugt, dass unser Verkehrsexperte, Oldpitter, das noch viel genauer beschreiben kann.
ich möchte es noch ein wenig präzisieren, denn genau genommen kannst Du dort lediglich bis zur nächsten Hauptuntersuchung (TÜV) stehen bleiben.
Ohne gültige TÜV-Prüfung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellt werden.
Ich bin aber davon überzeugt, dass unser Verkehrsexperte, Oldpitter, das noch viel genauer beschreiben kann.
kann er
Aber da gibt es zu viele "Unwägbarkeiten"
Ich werde das gerne präzisieren.....
Eine Bitte, Petra: könntest du ein Foto von der "Parkbucht" einstellen?
Manchmal übersieht der Laie eine Kleinigkeit, die aber die "fachmännische Aussage" als falsch entlarvt.
(Das könnte auch schon ein Saisonkennzeichen sein.)
Nach der bisherigen Aussage sind alle Statements richtig.
einige Grundsätze zu den Meinungen:
Gewichtsbezogene Einschränkungen gibt es nur für KFz ÜBER 7,5 to zgM
sowie mit KfzAnhängeranhänger uber 2 to zgM
und eine zeitliche Einschränkung für KFzAnhänger OHNE Zugfahrzeug
auf max. 2 Wochen
Aber da gibt es zu viele "Unwägbarkeiten"
Ich werde das gerne präzisieren.....
Eine Bitte, Petra: könntest du ein Foto von der "Parkbucht" einstellen?
Manchmal übersieht der Laie eine Kleinigkeit, die aber die "fachmännische Aussage" als falsch entlarvt.
(Das könnte auch schon ein Saisonkennzeichen sein.)
Nach der bisherigen Aussage sind alle Statements richtig.
einige Grundsätze zu den Meinungen:
Gewichtsbezogene Einschränkungen gibt es nur für KFz ÜBER 7,5 to zgM
sowie mit KfzAnhängeranhänger uber 2 to zgM
und eine zeitliche Einschränkung für KFzAnhänger OHNE Zugfahrzeug
auf max. 2 Wochen
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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Womotraum hat geschrieben:Hallo Werner,
das dachte ich eigentlich auch. Mal schauen. Ich google die ganze Zeit schon rum und finde nix wirklich brauchbares.
Petra
Lese mal hier
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home
Hallo,
ich habe jetzt schnell ein Foto aus dem Fenster gemacht, aber ich denke da kann man gut sehen was ich meine.
Also das Fahrzeug (rot) möchte nach links abbiegen und kann natürlich die Hauptstraße nicht so gut einsehen.
Mein Womo stand bisher an der Stelle wo jetzt das weiße Kreuz ist (hinter dem blauen Fahrzeug).
Dieser grüne Kasten auf unserer Straßenseite versperrt uns übrigens die Sicht wenn wir aus der Einfahrt wollen, aber das interessiert keine S....
Gruß Petra
ich habe jetzt schnell ein Foto aus dem Fenster gemacht, aber ich denke da kann man gut sehen was ich meine.
Also das Fahrzeug (rot) möchte nach links abbiegen und kann natürlich die Hauptstraße nicht so gut einsehen.
Mein Womo stand bisher an der Stelle wo jetzt das weiße Kreuz ist (hinter dem blauen Fahrzeug).
Dieser grüne Kasten auf unserer Straßenseite versperrt uns übrigens die Sicht wenn wir aus der Einfahrt wollen, aber das interessiert keine S....
Gruß Petra
Prima, so kann ich die Situation gut beurteilen.
Um das vorgeschriebene "Sichtdreieck" -
(der "Rote" muss in einem Bestimmten Mindestwinkel in die Str. schauen können und das ist immer an Einmündungen zu gewährleisten)
zu erhalten, wurde eine Sperrfläche als Grenzmarkierung eingerichtet.
VOR dieser Markierung (etwa da, wo der Blaue seht) darfst du Parken, solange das Fz zum Verkehr zugelassen ist.
und du in die verbleibende Lücke passt, ohne die Sperrfläche zu überragen
In der Seitenstraße (aus der der Rote kommt) darfst du nur INNERHALB
der Parkflächenmarkierung Parken.
Hier sagt die StVO, dass sich der Ausfahrende nötigenfalls Einweisen lassen muss, sollte er keine genügende Sicht haben....
"Sichtdreieck" ist nach der Verwaltungsvorschrift immer dann anzuwenden, wenn ein "Hineintasten" in die Kreuzung/Einmündung nicht zumutbar ist
Um das vorgeschriebene "Sichtdreieck" -
(der "Rote" muss in einem Bestimmten Mindestwinkel in die Str. schauen können und das ist immer an Einmündungen zu gewährleisten)
zu erhalten, wurde eine Sperrfläche als Grenzmarkierung eingerichtet.
VOR dieser Markierung (etwa da, wo der Blaue seht) darfst du Parken, solange das Fz zum Verkehr zugelassen ist.
und du in die verbleibende Lücke passt, ohne die Sperrfläche zu überragen
In der Seitenstraße (aus der der Rote kommt) darfst du nur INNERHALB
der Parkflächenmarkierung Parken.
Für Grundstücksausfahrten gilt nicht die Regel des "Sichtdreiecks".Womotraum hat geschrieben:
Dieser grüne Kasten auf unserer Straßenseite versperrt uns übrigens die Sicht wenn wir aus der Einfahrt wollen, aber das interessiert keine S....
Gruß Petra
Hier sagt die StVO, dass sich der Ausfahrende nötigenfalls Einweisen lassen muss, sollte er keine genügende Sicht haben....
"Sichtdreieck" ist nach der Verwaltungsvorschrift immer dann anzuwenden, wenn ein "Hineintasten" in die Kreuzung/Einmündung nicht zumutbar ist
LG Peter
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Parken
Hallo,
einen Einwand habe ich doch noch, aber vielleicht sehe ich das falsch.
Also der markierte Parkplatz, wo das Womo parkt, ist ein Bürgersteig,
auf einem Bürgersteig dürfen m.E., nur KFZ parken bis max. 2,5to..
Campergruß Fendi.
einen Einwand habe ich doch noch, aber vielleicht sehe ich das falsch.
Also der markierte Parkplatz, wo das Womo parkt, ist ein Bürgersteig,
auf einem Bürgersteig dürfen m.E., nur KFZ parken bis max. 2,5to..
Campergruß Fendi.
Hallo Fendi,
das siehst Du in der Tat falsch. Das ist kein Bürgersteig. Und diese weiße Linien wurden erst gezogen, WEIL mein Womo dort geparkt hat. Vor drei Tagen durfte man dort noch ganz normal parken.
@Peter
Bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Alles was Du gesagt hast ist korrekt, das wußte ich schon. Aber WIE LANGE darf ich denn überhaupt dort stehen bleiben, wenn ich jetzt z.B. an der Stelle des blauen Pkw parken würde????
Gruß Petra
das siehst Du in der Tat falsch. Das ist kein Bürgersteig. Und diese weiße Linien wurden erst gezogen, WEIL mein Womo dort geparkt hat. Vor drei Tagen durfte man dort noch ganz normal parken.
@Peter
Bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Alles was Du gesagt hast ist korrekt, das wußte ich schon. Aber WIE LANGE darf ich denn überhaupt dort stehen bleiben, wenn ich jetzt z.B. an der Stelle des blauen Pkw parken würde????
Gruß Petra
Einige "Arten des Parkens" können u.U. als übermäßige Straßenbenutzungoldpitter hat geschrieben: VOR dieser Markierung (etwa da, wo der Blaue seht) darfst du Parken, solange das Fz zum Verkehr zugelassen ist.
und du in die verbleibende Lücke passt, ohne die Sperrfläche zu überragen
ausgelegt werden.
Das KANN der Anhänger sein, der nur zu Reklamezwecken aufgestellt wurde.
Das kann das WoMo sein, wenn darin "gewohnt" wird
- nicht zu verwechseln mir der Übernachtung zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit....
Wenn du dein WoMo in der Nähe deiner Wohnung parkst, kann es
(unter den von mir genannten Bedingung) Monatelang da parken, wie ein PKW
übrigens auch. Da gibt es in der StVO KEINE Einschränkung.
LG Peter
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- menzian
- Senior Member
- Beiträge: 661
- Registriert: 21. Nov 2010, 18:44
- Wohnort: wo der Rhein aus dem Bodensee fließt
Hallo Petra,
ich sehe das auch so, an der Stelle kannst Du Dein WOMO stehen lassen, bis der TÜV abläuft oder jemand ein Schild mit Park- o. Halteverbot plaziert.
Übrigens, wenn es nicht so sein dürfte, häätest Du ganz bestimmt schon einen Strafzettel am WOMO gehabt. Also in unserer Gemeinde spätestens nach zwei Tagen.
Viele Grüße
Michael
ich sehe das auch so, an der Stelle kannst Du Dein WOMO stehen lassen, bis der TÜV abläuft oder jemand ein Schild mit Park- o. Halteverbot plaziert.
Übrigens, wenn es nicht so sein dürfte, häätest Du ganz bestimmt schon einen Strafzettel am WOMO gehabt. Also in unserer Gemeinde spätestens nach zwei Tagen.
Viele Grüße
Michael
Gruß Micha und Gabi aus dem Hegau am Bodensee
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
- schienbein
- Member
- Beiträge: 300
- Registriert: 29. Nov 2009, 18:28
Supi, vielen Dank.
Das ist genau das was ich hören wollte, weil mein Nachbar behauptet ich dürfe nicht dort stehen bzw. nur 24 Std.
Es war eigentlich eine ganz normale Grundsatzdiskusion in deren Verlauf sowohl mein Nachbar als auch ich dann unsere Stimmen etwas erhöhten weil sich jeder im Recht glaubte.
Aber jetzt kann ich ihm das Gegenteil beweisen, freut mich.
Viele Grüße
Petra
Das ist genau das was ich hören wollte, weil mein Nachbar behauptet ich dürfe nicht dort stehen bzw. nur 24 Std.
Es war eigentlich eine ganz normale Grundsatzdiskusion in deren Verlauf sowohl mein Nachbar als auch ich dann unsere Stimmen etwas erhöhten weil sich jeder im Recht glaubte.
Aber jetzt kann ich ihm das Gegenteil beweisen, freut mich.
Viele Grüße
Petra
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