Auflastung

Fragen & Antworten rund ums Wohnmobil
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Nexxofan
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Auflastung

#1 Beitrag von Nexxofan » 5. Jan 2011, 12:30

Hallo!
Nun ist es soweit, wir müssen uns mit dem Thema Auflastung beschäftigen...
Wir haben einen Nexxo T728G, 3500 KG. Wir haben das Womo letztes Jahr vor der ersten Ausfahrt wiegen lassen, das Ergebniss war natürlich dementsprechend ernüchternd. Nur teilweise beladen, kein Fahrer, kein Beifahrer und kein Wauzzi, waren wir schon bei 3.379, also absolut zu wenig.
Jetzt haben wir wegen einer Auflastung nachgefragt, Problem: Ist nur bis 3.850 möglich...
Nun sind wir also alle auf Diät :mrgreen:
Ne, Spaß beiseite, ganz blöde Sache. Ist ja eigentlich auch nicht genug, oder? Also ein Roller fällt schon mal weg, den wir eigentlich mitnehmen wollten.
Was ändert sich dann alles für uns? Glaube man darf nur noch 100 fahren, Strassen über 3.5 T sind gesperrt und eine GoBox wird benötigt, oder? Machen müssen wir es, sonst sind wir wirklich hoffnungslos überladen, und das ganze kostet dann noch 1.200 Euronen...kein billiger Spaß.
Unser Nachfolger Modell darf auf 4 Tonnen aufgelastet werden, wahrscheinlich gabs zu viele Beschwerden... :evil3:
Wie ist das bei euch? Habt ihr auch diese Probleme? Wer hat "nur" 3.850 T - reicht das??
Danke euch!
Liebe Grüße
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet"

ydna
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#2 Beitrag von ydna » 5. Jan 2011, 12:54

Überholverbot für LKWs muss auch beachtet werden. :wink:

Mitführen einer Warnblinklampe bei Fahrzeugen >3,5t.

Wohnmobile über 3,5 t dürfen auch auf den Parkplätzen parken, die durch das Zusatzschild 1048-12 StVO (Lkw-Piktogramm) ausgewiesen sind. Das Zusatzschild bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t, also nicht nur auf Lkw.

Hier ist mal eine Übersicht: http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/ ... e_7_09.pdf



Ich kann von meinem Standpunkt nur sagen: Ich kann mit den Einschränkungen gut leben. :wink:

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w.w.w
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#3 Beitrag von w.w.w » 5. Jan 2011, 13:01

Moin, moin,

die letzte Frage kannst Du Dir nur selber beantworten. Für uns, wir waren in einer ähnlichen Situation -es gab aber auch weitere Gründe-, wäre eine Auflastung in diesem Umfang eben auch nur eine Hilfskonstruktion gewesen, die letztlich doch Nutzungseinschränkungen für uns und unsere Reisen bedeutet hätte. Obwohl wir ansonsten mit unserem WoMo sehr zufrieden waren, haben wir Nägel mit Köpfe gemacht, und uns eine "Basis" geschaffen, die Zuladungsbetrachtungen obsolet gemacht hat. Fahrbereit gewogen können wir jetzt 1,2 Tonnen draufpacken, was bedeutet, dass wir keine sonderlichen Rücksichten mehr nehmen müssen. Gottseidank.

Aber, das ist auch klar, das Wohnmobilreisen ist für uns zwar bequemer, aber auch teurer geworden. Ein Beispiel nur, sicher ein extremes, der Unterschied bei den Kosten einer Fährpassage von Tallinn nach Helsinki beträgt für ein WoMo unter 7 m zu einem über 7 m etwas mehr als 100 Euro, verdreifacht sich also beinahe, und so gute zwei Liter Diesel laufen beim neuen auf 100 km auch mehr durch. However, mögliche Einschränkungen (100 km/h max., Gewicht, Überholverbot etc.) treffen uns nicht wirklich, weil wir immer sehr defensiv gefahren sind. Und, wir haben das während der letzten Baltikumreise genau beobachtet, wir hätten bislang keine gravierenden Einschränkungen (Routenführung, Parken etc.) durch das größere Fahrzeug gehabt. Einzig einen Campingplatz in Lettland hätten wir nicht auf Anhieb anfahren können, aber das Problem eines abgebrochenen Astes in der Zufahrt hätte ich leicht mit meiner Bord-Säge lösen können.

Ich weiß, das hilft alles nicht wirklich, aber Euch einen passenden Rat zu geben ist kaum möglich. Wer mit Zuladungseinschränkungen und damit letztlich mit Verzicht auf den Reisen leben kann, der sollte das tun. Wen es echt stört auf Motorroller, Fahrräder, zusätzliche Gasflaschen, kistenweise Bücher, richtiges Geschirr etc. verzichten zu müssen, und so ist es bei uns, der sollte sich wohl eher für ein größeres Fahrzeug entscheiden.

Mit fröhlichen Grüßen


Wolf

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Nexxofan
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#4 Beitrag von Nexxofan » 5. Jan 2011, 13:16

Hallo Andreas, Hallo Wolf,
danke schon mal für euere Antworten.
Das Problem ist ja eigentlich, das unser Womo mit 7.40 Metern schon sehr lange ist, also das mit den Fähren wußten wir schon vorher, da wir solche großen Reisen aber eigentlich nicht planen, hatten wir das so in Kauf genommen.
Leider haben wir die Sache mit der Zuladung völlig außer acht gelassen drxu0
Also um die Auflastung werden wir nicht herum kommen.
Uns gefällt das Womo, es ist von der Aufteilung her genau unser Traummobil, deswegen wollen wir es eigentlich nicht verkaufen.
Nur das mit der Auflastung ist wirklich schade, wenn dann hätten wir es gleich auf 4 Tonnen gewollt, ist ja dann auch schon egal...
LG
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet"

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#5 Beitrag von oldpitter » 5. Jan 2011, 14:12

Eine Auflastung auf oder über 4 to ist nur mit Maxi- Version möglich.
(Hätte beim Neukauf ca 1.500 € Mehrkosten und ca 40 kg Mehrgewicht bedeutet.)
3,85 to sind schon besser als nichts b.z.w. 3,5 to
Maxi hat unter vielem Anderen auch größere Bremsanlage.....
Daher ist mit der "kleinen" Bremsanlage ein Auflasten auf 4 to NICHT möglich. :evil:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

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ydna
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#6 Beitrag von ydna » 5. Jan 2011, 14:19

wolfworldwide hat geschrieben:... und so gute zwei Liter Diesel laufen beim neuen auf 100 km auch mehr durch.
Bei meinem 5t-Fahrzeug fließen auch nur 11-12l auf 100km durch. Bei dem "alten" 3,5t waren es genau so viel. Allerdings war ich etwas schneller unterwegs. :lol:

Ansonsten empfinde ich es genau so wie Du schreibst. Ich habe jetzt auch 1,1t Zuladung und muss nicht auf jedes Kg achten - ist für uns ein Segen.

Scania144v8

#7 Beitrag von Scania144v8 » 6. Jan 2011, 09:59

Hallo ich denke die 3,85 t reichen schon um nicht immer so am limet zusein
wir haben auch 3,8 und kommen klar,und mit dem Überholverbot von LKW das fält ja auch nicht so auf ob 3,5 oder 3,8 das sieht man ja nicht.ich fahre selber LKW und überhole wenn ich das für angebracht halte am Berg.
Ja der TUV muß mann jedes Jahr machen sind mehr kosten.

Lg Peter

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Mobil als LKW ?

#8 Beitrag von aldie » 6. Jan 2011, 11:08

Ein Mobil über 3,5 T fällt nur in Deutschland unter die LKW Regelungen, im Ausland ist es ein Sonderfahrzeug (in der BRD nur auf dem Fahrzeugschein ) und hat mit LKW nichts am Hut.

Die Gewichtsbeschränkungen haben jedoch überall Gültigkeit, wenn jedoch in vielen Städten (im Ausland ) ein LKW Verbot besteht, so kann man mit einem Mobil über 3.5 T trotzdem einfahren , ob es allerdings immer ratsam ist merkt man übrigens an der ersten Engstelle.

Wir fahren jetzt rd. 16 Jahre überwiegend im Ausland (ca. 4 Monate pro Jahr), lieber als in Deutschland und haben noch keine Probleme mit den dortigen Regelungen gehabt.

Länder die wegen der hohen Mautgebühren oder handgemachten Sonderregelungen in der Verkehrsführung aufgefallen sind, berühren wir nicht mehr und das klappt prima, denn wir sind als Mobilfahrer sehr beweglich und fahren dann lieber einen Umweg als uns zu ärgern.
Gruß //- aldie -//

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#9 Beitrag von bfb » 6. Jan 2011, 13:40

Ich habe auch auf 3,85 to. aufgelastet.
Gekostet hat das nur die Eintragung beim TÜV, da die Fahrgestelle des X250 sowohl als 3,5 als auch mit 3,85 to. eingetragen werden können.
Uns habe die 350 Kg. mehr bisher tadellos ausgereicht.
Ich habe jedoch den Vorteil, dass ich eine Anhängerkupplung angebaut habe und bei Fahrten mit dem Bootstrailer auch noch was im Boot verstauen kann. Das Leergewicht lag bei uns mit Fahrer, vollen Tanks und urlaubsfertig beladenem Womo bei 3470 kg. Durch die Auflastung auf 3,85 to. reicht es allemal. :wink:
Gruß
Bernd


Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht, :nixversteh:
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht. :cry:

http://www.womotech.de

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Re: Auflastung

#10 Beitrag von snoopy » 6. Jan 2011, 17:30

Nexxofan hat geschrieben:...
Was ändert sich dann alles für uns? Glaube man darf nur noch 100 fahren, Strassen über 3.5 T sind gesperrt und eine GoBox wird benötigt, oder? ...
Einige Punkte hast du ja bereits selbst benannt und einige weitere finden sich in den vorstehenden Postings.

Adhoc fällt mir noch folgendes ein:
- In CH musst du für alle Straßen die Schwerlastabgabe bezahlen. Es gibt ein "Ticket" für 10 Tage innerhalb eines Jahres ab dem ersten Tag für irgendwas bei 25,-- EUR. Allerdings zählen auch Tage an denen man z.B. in der CH auf einem CP steht. Insgesamt jedoch eine günstige Transitalternative nach I.
- In SLO muss auf Autobahnen eine streckenabhängige Maut bezahlt werden. Auf kurzen Strecken (z.B. via Triest nach HR) günstiger als die sonst erforderliche Vignette.
- Die Kfz Steuer erhöht sich um 20,-- EUR/Jahr.

Wir selbst fahren seit 2005 mit >3,5 to. Die "Einschränkungen" stören uns insgesamt wenig. Nur manchmal ist das sogenannte LKW-Überholverbot etwas nervend. Aber hier kann schon die Wahl einer anderen Route (z.B. aus Richtung Norden nach HR nicht über die A7 sondern über Berlin / Leipzig) die "Lösung" sein. :wink:

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aldie
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Re: Auflastung

#11 Beitrag von aldie » 6. Jan 2011, 17:44

snoopy hat geschrieben:
Nexxofan hat geschrieben:...
Was ändert sich dann alles für uns? Glaube man darf nur noch 100 fahren, Strassen über 3.5 T sind gesperrt und eine GoBox wird benötigt, oder? ...
Einige Punkte hast du ja bereits selbst benannt und einige weitere finden sich in den vorstehenden Postings.

Adhoc fällt mir noch folgendes ein:
- In CH musst du für alle Straßen die Schwerlastabgabe bezahlen. Es gibt ein "Ticket" für 10 Tage innerhalb eines Jahres ab dem ersten Tag für irgendwas bei 25,-- EUR. Allerdings zählen auch Tage an denen man z.B. in der CH auf einem CP steht. Insgesamt jedoch eine günstige Transitalternative nach I.
- In SLO muss auf Autobahnen eine streckenabhängige Maut bezahlt werden. Auf kurzen Strecken (z.B. via Triest nach HR) günstiger als die sonst erforderliche Vignette.
- Die Kfz Steuer erhöht sich um 20,-- EUR/Jahr.

Wir selbst fahren seit 2005 mit >3,5 to. Die "Einschränkungen" stören uns insgesamt wenig. Nur manchmal ist das sogenannte LKW-Überholverbot etwas nervend. Aber hier kann schon die Wahl einer anderen Route (z.B. aus Richtung Norden nach HR nicht über die A7 sondern über Berlin / Leipzig) die "Lösung" sein. :wink:
Das ist nicht ganz richtig: Es zählen nur die Tage wo gefahren wird und das Kalenderjahr ist nicht maßgebend sondern es wird gerechnet 12 Monate vom ersten Fahrtag an, es muß vor Fahrbeginn ausgefüllt werden.
Gruß //- aldie -//

erlenzeisig
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#12 Beitrag von erlenzeisig » 6. Jan 2011, 18:02

Hallo Peter,

das Gewicht sieht man Deinem Fahrzeug nicht an, da hast Du recht.
Aber die Eingabe Deines KFZ-Kennzeichens ins System eröffnet der Polizei blitzschnell alle Daten.
Noch besser ist das inzwischen automatische abscannen der Kennzeichen.
So einfach wie Du glaubst ist es leider nicht mehr.

Gruß Günter

Scania144v8

#13 Beitrag von Scania144v8 » 6. Jan 2011, 21:04

Ja das ist richtig Günter aber die haben andere Sorgen als die, Wenn du

überholst dich anzuhalten,oder du hast das Handy am Ohr dann ja
Ich habe es schon erlebt so genau schaun die nicht.

Wenn du mit 8-9 m Womo drei Achen oder der gleichen da könnte das sein.

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Elleonore
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#14 Beitrag von Elleonore » 7. Jan 2011, 12:09

Hallo Aldie,
das stimmt so nicht wie Du schreibst dass nur die Tage an denen gefahren wird zu bezahlen sind- es ist richtig wie im Beitrag weiter oben, dass Du auch für die Tage die Du auf dem Camping oder einfach in der Schweiz weilst bezahlen musst,
das heißt Du musst Jeden Tag selber im Formular eintragen !

Ich hatte auch einen 4 T, wohne in der Schweiz muss im Jahr 650.- Fr.
Schwerverkehrs Steuer berappen, kann aber mit einem bestimmten Formular jeden Tag den ich im Ausland verbringe wieder zurück fordern,
ein Tankbeleg oder Campingplatz Quittungen beilegen und Ende Jahr an die Eidgenössische Zollverwaltung senden.

Also auch wir müssen jeden Tag im Ländli bezahlen! :twisted:
LG Elleonore
Ausdauer wird früher oder später belohnt- meistens aber später!

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aldie
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#15 Beitrag von aldie » 7. Jan 2011, 16:38

[quote="Elleonore"]Hallo Aldie,
das stimmt so nicht wie Du schreibst dass nur die Tage an denen gefahren wird zu bezahlen sind- es ist richtig wie im Beitrag weiter oben, dass Du auch für die Tage die Du auf dem Camping oder einfach in der Schweiz weilst bezahlen musst,
das heißt Du musst Jeden Tag selber im Formular eintragen !

Ich hatte auch einen 4 T, wohne in der Schweiz muss im Jahr 650.- Fr.
Schwerverkehrs Steuer berappen, kann aber mit einem bestimmten Formular jeden Tag den ich im Ausland verbringe wieder zurück fordern,
ein Tankbeleg oder Campingplatz Quittungen beilegen und Ende Jahr an die Eidgenössische Zollverwaltung senden.

Also auch wir müssen jeden Tag im Ländli bezahlen! :twisted:
LG Elleonore[/quot

Hallo Eleonore !


Wir fahren jedes Jahr ca. 6 Mal durch die schöne Schweiz und den Gotthard nach Calabrien und zurück, seit etwa 10 Jahren und immer mit einer 10 Tage Genehmigung die nur die Fahrtage zählt , wenn wir in der Schweiz einige Tage stehn und nicht fahren, so brauchen wir die auch nicht eintragen.(wir Ausländer bekommen diese Bescheinigung an jedem Grenzübergang). Gruß -- aldie--
Gruß //- aldie -//

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