ALU - Gastankflaschen, Festeinbau
- rainerausrhedeems
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Hallo Stephan,
ich habe die Flaschen jetz schon 2 mal bei Minustemperaturen geleert und auch wieder gefüllt.
bis jetzt völlig problemlos
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Gruß
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
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Bernd
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Hallo Volker
Guckst Du hier: http://gasfachfrau.eu/
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Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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P+V hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe irgendwo (weiß nicht mehr wo und finde es nicht wieder) gelesen, dass die Alugasflasche seit 01.01.2011 die Zulassung als Tankflasche in D haben soll.
Könnt ihr das bestätigen?
Gruß
Volker
Genau so ist das. Sie hat eine Zulassung als Tankflasche und ist ortsveränderbar, also kein fest eingebauter Gastank. Die Flasche muss senkrecht stehend befestigt sein und zwar so, dass sie nicht mit einfachem lösen eines Gurtes herausgenommen und beim tanken gelegt werden kann. Die Tankflaschen dürfen nur von "Fachpersonal" gefüllt werden, die kontrollieren, dass die Flasche des Füllstops wegen, senkrecht steht und noch getüvt ist.
Da auch ich sehen kann und des lesens mächtig bin, erhebe ich mich beim tanken in den Stand des "Fachpersonals".
Idiotischere Vorschriften habe ich noch nie erlebt.
Man baut diese Flaschen ein, um nicht ständig Flaschen rein und raus schleppen zu müssen. Warum sollte jemand, der einen Aussenfüllanschluß besitzt, die Flaschen heraus nehmen, füllen und dann wieder einsetzen
Zuletzt geändert von bfb am 6. Apr 2011, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Bernd
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Bernd
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Noch was zur Gasprüfung.
Mir selbst ist es passiert, dass ein Sachkundiger die Dichtheitsprüfung der Gasanlage ablehnte, weil ich Tankgasflaschen habe.
Das darf er nicht, da es sich nicht um einen Gastank handelt. Die Flaschen gehören nicht zur Gasanlagenprüfung dazu. Geprüft wird die Dichtigkeit der im Womo verbauten Regler, Leitungen und Geräte. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Gasflaschen beim Wechsel so verschraubt, dass sie dicht sind. Nichts anderes ist es mit den Gastankflaschen. Nur ist die Gefahr einer Undichtigkeit ist in meinen Augen wesentlich geringer, da ich nicht ständig lösen und wieder festschrauben muss, was den Dichtungen in den Schlauchanschlüssen nur gut tun kann.
Selbstverständlich sollte jeder in gewissen Abständen die Dichtigkeit des Flaschenanschlusses kontrollieren.
Mir selbst ist es passiert, dass ein Sachkundiger die Dichtheitsprüfung der Gasanlage ablehnte, weil ich Tankgasflaschen habe.
Das darf er nicht, da es sich nicht um einen Gastank handelt. Die Flaschen gehören nicht zur Gasanlagenprüfung dazu. Geprüft wird die Dichtigkeit der im Womo verbauten Regler, Leitungen und Geräte. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Gasflaschen beim Wechsel so verschraubt, dass sie dicht sind. Nichts anderes ist es mit den Gastankflaschen. Nur ist die Gefahr einer Undichtigkeit ist in meinen Augen wesentlich geringer, da ich nicht ständig lösen und wieder festschrauben muss, was den Dichtungen in den Schlauchanschlüssen nur gut tun kann.
Selbstverständlich sollte jeder in gewissen Abständen die Dichtigkeit des Flaschenanschlusses kontrollieren.
Gruß
Bernd
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Noch was zur TÜV Prüfung.
Die Flaschen sind im Neuzustand für 10 Jahre TÜV geprüft und müssen nach 10 Jahren neu getüvt werden.
Dazu kann man die Flaschen ins Herstellerwerk senden, wo man sie dann gegen einen Betrag von ca. 30 Euro überprüfen und tüven lassen kann.
Die Flaschen sind im Neuzustand für 10 Jahre TÜV geprüft und müssen nach 10 Jahren neu getüvt werden.
Dazu kann man die Flaschen ins Herstellerwerk senden, wo man sie dann gegen einen Betrag von ca. 30 Euro überprüfen und tüven lassen kann.
Gruß
Bernd
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Hallo zusammen,
der Tröt heisst ja FESTEINBAU von Gastankflaschen. Leider geht es hier um das Material ALUMINIUM, und nicht um Stahl oder sonstiges.
Mein Beitrag bezieht sich auf dafür vorgesehene Gaskasten im Wohnmobil und Wohnwagen und dergleichen. Also um Fahrzeuge gem. StvO!
Tankflasche ist, im Zusammenhang, schon ein Widerspruch in sich.
Entweder ist ein Tank ein Tank, oder eine Flasche eine Flasche. Egal wie dieser Gas-Druckbehälter nun aussieht.
Der Unterschied:
- Ein z.B. durch einen Gurt gesicherter zug. Gasdruckbehälter ist offensichtlich ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "FLASCHE".
Hierfür hat die Flasche eine entsprechende Prägung (griech. Pi und eine Nummer) und eine Zulassung. Die gemeinhin "Alugasflasche"
genannte Flasche erfüllt wohl diese Vorraussetzungen und ist als Tauschflasche gedacht. Erklären brauche ich diesen Begriff wohl nicht.
- Ein z.B. durch einen verschraubten Stahlbügel gesicherter Gasdruckbehälter ist offensichtlich nicht ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "TANK".
Die gemeinhin "Alugasflasche" genannte Flasche erfüllt bis zum heutigen Tage, meines gestützten Wissens, diese Vorraussetzungen als "TANK" eben nicht.
Sie wird gewissermassen wieder zur Tauschflasche und darf nur durch Fachpersonal befüllt werden.
Mit Fachpersonal sind nicht die Mitarbeiter einer normalen Tankstelle gemeint, sondern qualifizierte Mitarbeiter einer Füllstation für Flüssiggas.
Solche Füllstationen mit angeschlossener Tankstelle sind noch eher selten. Ein dafür eigens ausgebildeter Mitarbeiter hat den Füllvorgang usw.
vorher-während-nachher zu überprüfen und gewährleistet die rechtliche Seite. Nur ein Detail: Die Flaschen werden während des Füllvorganges
fortlaufend gewogen, um statische Fehlerquellen auszuschliessen.
Ich weiss, alles gähnend langweilig. Wenn man aber die rechtliche Seite nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter" beurteilen möchte, gebe ich
noch folgendes zu bedenken:
- der Konzessionär einer Tankstelle kann in arge Bedrängnis geraten und zwar Europaweit
- wir bewegen uns gewissermassen als Gefahrguttransporter; da versteht die Staatsmacht respektive der Versicherungen keinen Spass.
- für mich als "Sachkundigem" kann eine solche Abnahme bedeuten: Schneller die Zulassung weg, als bekommen...usw.
Letztlich gilt für so manche Geschäftsidee ( und damit meine ich u. a. eine gewisse Verkäuferin/Sachkundige): Den letzten beissen die Hunde,
den Betreiber nämlich...
Hoffe, nicht zu sehr genervt zu haben.
-----------------
Michael
P.S. Ich werde keine Ansichten/Auslegungen beantworten, sondern lediglich den Stand der Dinge, so er mir rechtlich belegbar erscheint.
der Tröt heisst ja FESTEINBAU von Gastankflaschen. Leider geht es hier um das Material ALUMINIUM, und nicht um Stahl oder sonstiges.
Mein Beitrag bezieht sich auf dafür vorgesehene Gaskasten im Wohnmobil und Wohnwagen und dergleichen. Also um Fahrzeuge gem. StvO!
Tankflasche ist, im Zusammenhang, schon ein Widerspruch in sich.
Entweder ist ein Tank ein Tank, oder eine Flasche eine Flasche. Egal wie dieser Gas-Druckbehälter nun aussieht.
Der Unterschied:
- Ein z.B. durch einen Gurt gesicherter zug. Gasdruckbehälter ist offensichtlich ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "FLASCHE".
Hierfür hat die Flasche eine entsprechende Prägung (griech. Pi und eine Nummer) und eine Zulassung. Die gemeinhin "Alugasflasche"
genannte Flasche erfüllt wohl diese Vorraussetzungen und ist als Tauschflasche gedacht. Erklären brauche ich diesen Begriff wohl nicht.
- Ein z.B. durch einen verschraubten Stahlbügel gesicherter Gasdruckbehälter ist offensichtlich nicht ortsbeweglich und nennt sich dann gemeinhin "TANK".
Die gemeinhin "Alugasflasche" genannte Flasche erfüllt bis zum heutigen Tage, meines gestützten Wissens, diese Vorraussetzungen als "TANK" eben nicht.
Sie wird gewissermassen wieder zur Tauschflasche und darf nur durch Fachpersonal befüllt werden.
Mit Fachpersonal sind nicht die Mitarbeiter einer normalen Tankstelle gemeint, sondern qualifizierte Mitarbeiter einer Füllstation für Flüssiggas.
Solche Füllstationen mit angeschlossener Tankstelle sind noch eher selten. Ein dafür eigens ausgebildeter Mitarbeiter hat den Füllvorgang usw.
vorher-während-nachher zu überprüfen und gewährleistet die rechtliche Seite. Nur ein Detail: Die Flaschen werden während des Füllvorganges
fortlaufend gewogen, um statische Fehlerquellen auszuschliessen.
Ich weiss, alles gähnend langweilig. Wenn man aber die rechtliche Seite nach dem "wo kein Kläger, da kein Richter" beurteilen möchte, gebe ich
noch folgendes zu bedenken:
- der Konzessionär einer Tankstelle kann in arge Bedrängnis geraten und zwar Europaweit
- wir bewegen uns gewissermassen als Gefahrguttransporter; da versteht die Staatsmacht respektive der Versicherungen keinen Spass.
- für mich als "Sachkundigem" kann eine solche Abnahme bedeuten: Schneller die Zulassung weg, als bekommen...usw.
Letztlich gilt für so manche Geschäftsidee ( und damit meine ich u. a. eine gewisse Verkäuferin/Sachkundige): Den letzten beissen die Hunde,
den Betreiber nämlich...
Hoffe, nicht zu sehr genervt zu haben.
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Michael
P.S. Ich werde keine Ansichten/Auslegungen beantworten, sondern lediglich den Stand der Dinge, so er mir rechtlich belegbar erscheint.
Und ab diesem Wochenende sind bei mir auch Gastankflaschen drin.Danke Bernd für den Tipp und hab die Dinger dann auch für 750.- Fr. in der Schweiz bekommen. In der Schweiz werden nur die Geräte und Leitungen geprüft und auch bescheinigt. Die Prüfung ist in der Schweiz noch nicht vorgeschrieben also freiwillig. Ich mache sie regelmässig. Die MFK = TÜV interessiert sich bei uns gar nicht für die Gasanlage und den Aufbau sondern nur für das Fahrgestell und das eigentliche Fahrzeug (Bremsen, Stossdämpfer, Fahrspur, Beleuchtung, Abgase.
- andre.bohne
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Hallo
also ich halte das Ganze für seher Riskant . Da die Rechtliche lage noch völlig unklar ist laut meier Fachfirma also Gasabfüller mit Ganstankprüfing. darf niemand selbst diese Flaschen füllen sondern nur sie zb im Gasabfüllstation.
Und weiter was bringt es mit den Flaschen OK man muß nicht schelppen aber das sogenante Auto gas ist erstens nicht das bestet und noch Teurer also eine Gasfüllung( Füllung bei uns 11 kg ca 19 euro das sind an der Tanke also ca 20 liter bei einem Preis von ca 1,65 Kostet das gleiche dann ca 33 euro) und die ganze Technickt kostet auch eine haufen Geld.
Alternatief gibs es die normal grauen Flaschen Stahl Alu und seid neustem sogenannte leichstahl Flaschen.
Andre
also ich halte das Ganze für seher Riskant . Da die Rechtliche lage noch völlig unklar ist laut meier Fachfirma also Gasabfüller mit Ganstankprüfing. darf niemand selbst diese Flaschen füllen sondern nur sie zb im Gasabfüllstation.
Und weiter was bringt es mit den Flaschen OK man muß nicht schelppen aber das sogenante Auto gas ist erstens nicht das bestet und noch Teurer also eine Gasfüllung( Füllung bei uns 11 kg ca 19 euro das sind an der Tanke also ca 20 liter bei einem Preis von ca 1,65 Kostet das gleiche dann ca 33 euro) und die ganze Technickt kostet auch eine haufen Geld.
Alternatief gibs es die normal grauen Flaschen Stahl Alu und seid neustem sogenannte leichstahl Flaschen.
Andre
Einmal Bocklet immer Bocklet
Also nochmal,
die ganze Sache, so wie sie hier gebaut wurde, ist als Stahlflasche zugelassen, sowohl als Flasche oder als Tank. Europaweit. Schweiz weiss ich nicht.
Aber Schweizer verlassen ja auch hin und wieder ihr schönes Land...
In Aluminium als Festeinbau = Tank ist die Anlage nicht zugelassen. Als ortsbewegliche Flasche zum selbstbetanken ebenfalls nicht. Europaweit.
Ich sehe also wirklich nicht den Vorteil in einem solchen Risiko. Ausser ein paar Kilo's vielleicht. Wenn z.B. aus einer solchen Aluanlage, beim Selbstbetanken,
aus welchen Gründen auch immer, Gas austritt, stehen dem Betreiber die "Tränen in den Augen". Gelinde ausgedrückt. Der Referendar vom DVFG
fand da schon ein deutlicheres Szenario. Jedenfalls reicht einem geschulten Polizeiauge ein Blick, oder? Da geht's dann los mit Ladungssicherung und
Papieren und und und.
Die Gasdruckbehälteranlage gehört nicht zur Druckprüfung. Das ist richtig. Sie ist aber vom Sachkundigen per Sichtprobe zu überprüfen.
Wer das nicht glaubt, nehme bitte das Protokoll des Herstellers, oder besser noch die gelbe Prüfbescheinigung zur Hand. Dort ist ganz explizit
auch die Versorgunganlage aufgeführt
Im Klartext darf ich also einen Festeinbau = Tank ohne Zulassung, gar nicht erst abnehmen. Zugelassene, ortsbewegliche Flaschen aber sehr wohl.
Ich kann und muss ja dann davon ausgehen, dass diese ordungsgemäss befüllt werden.
Bei aller Schönfärberei musste ich hier mal als Spassbremse daher kommen. Und höre jetzt damit auf.
-------------
Grüsse, Michael
die ganze Sache, so wie sie hier gebaut wurde, ist als Stahlflasche zugelassen, sowohl als Flasche oder als Tank. Europaweit. Schweiz weiss ich nicht.
Aber Schweizer verlassen ja auch hin und wieder ihr schönes Land...
In Aluminium als Festeinbau = Tank ist die Anlage nicht zugelassen. Als ortsbewegliche Flasche zum selbstbetanken ebenfalls nicht. Europaweit.
Ich sehe also wirklich nicht den Vorteil in einem solchen Risiko. Ausser ein paar Kilo's vielleicht. Wenn z.B. aus einer solchen Aluanlage, beim Selbstbetanken,
aus welchen Gründen auch immer, Gas austritt, stehen dem Betreiber die "Tränen in den Augen". Gelinde ausgedrückt. Der Referendar vom DVFG
fand da schon ein deutlicheres Szenario. Jedenfalls reicht einem geschulten Polizeiauge ein Blick, oder? Da geht's dann los mit Ladungssicherung und
Papieren und und und.
Die Gasdruckbehälteranlage gehört nicht zur Druckprüfung. Das ist richtig. Sie ist aber vom Sachkundigen per Sichtprobe zu überprüfen.
Wer das nicht glaubt, nehme bitte das Protokoll des Herstellers, oder besser noch die gelbe Prüfbescheinigung zur Hand. Dort ist ganz explizit
auch die Versorgunganlage aufgeführt
Im Klartext darf ich also einen Festeinbau = Tank ohne Zulassung, gar nicht erst abnehmen. Zugelassene, ortsbewegliche Flaschen aber sehr wohl.
Ich kann und muss ja dann davon ausgehen, dass diese ordungsgemäss befüllt werden.
Bei aller Schönfärberei musste ich hier mal als Spassbremse daher kommen. Und höre jetzt damit auf.
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Grüsse, Michael
- andre.bohne
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Hallo Michael
genau so sehe ich es auch und ich habe grade auch noch mal von andere seite deine Aussagen bestätigen lassen.
ES IST VERBOTEN.
Wie immer alles was Spaßmacht und geht darf man nicht . Sonnst könnten die Auto tuner ja auch machen was sie wollen.
Und ich möchte nicht die Veranwortung für so eine Anlage über nehmen.
André
genau so sehe ich es auch und ich habe grade auch noch mal von andere seite deine Aussagen bestätigen lassen.
ES IST VERBOTEN.
Wie immer alles was Spaßmacht und geht darf man nicht . Sonnst könnten die Auto tuner ja auch machen was sie wollen.
Und ich möchte nicht die Veranwortung für so eine Anlage über nehmen.
André
Einmal Bocklet immer Bocklet
Hier habe ich die Flaschen gekauft hier steht einiges bezüglich Bestimmungen und TüV etc. http://www.gastankflasche.ch/shop/richt199936eg.php
In der Schweiz verwenden diese Alutankflaschen (komemn übrigens aus Deutschland mit schweizer Adapter) schon etliche Wohnmobilkollegen, alle ohne Probleme sowohl beim Tanken auch als durch den Betrieb. Das Problem mit den Schweizer Tauschflaschen ist die sind nur in der Schweiz tauschbar also in einem extrem kleine Teil der Welt Nachtanken kann ich aber wohl an 1000 von LPG Tankstellen in Europa. Ich bleibe dabei und habe ein gutes Gewissen. Die 5 Minuten "illegalität" beim Tanken nehme ich in Kauf. Interessiert hier in der Schweiz offensichtlich kein Betreiber einer LPG Tankstelle und laut x Kollegen auch im Ausland (ist für uns sehr schnell erreicht ) auch kaum ernsthaft jemanden. ich bin also froh nachtanken zu können.
In der Schweiz verwenden diese Alutankflaschen (komemn übrigens aus Deutschland mit schweizer Adapter) schon etliche Wohnmobilkollegen, alle ohne Probleme sowohl beim Tanken auch als durch den Betrieb. Das Problem mit den Schweizer Tauschflaschen ist die sind nur in der Schweiz tauschbar also in einem extrem kleine Teil der Welt Nachtanken kann ich aber wohl an 1000 von LPG Tankstellen in Europa. Ich bleibe dabei und habe ein gutes Gewissen. Die 5 Minuten "illegalität" beim Tanken nehme ich in Kauf. Interessiert hier in der Schweiz offensichtlich kein Betreiber einer LPG Tankstelle und laut x Kollegen auch im Ausland (ist für uns sehr schnell erreicht ) auch kaum ernsthaft jemanden. ich bin also froh nachtanken zu können.
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