Plakettenfälschung
- Langertriumph
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Plakettenfälschung
Hallo Fories
Ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen, um… Na Ja sagen wir mal andere vor Schaden zu bewahren. Es geht um die Umweltplaketten, den Sinn dieser Plaketten will ich mal nicht in Frage stellen, obwohl man das Sicher könnte.
Man sieht immer öfter auf Stellplätzen Fahrzeuge mit Grüner Umweltplakette die mit Sicherheit auf legalem Wege keine bekommen hätten. Z.B. Ducato Typ 230 Bj 94 2,5 TD mit Grüner Plakette.
Man kann ja von den Ordnungshütern halten was man möchte, aber die sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Die Fz. Besitzer machen sich, meiner Meinung nach, der Urkundenfälschung strafbar.
Zitat STGB: §267 StGB
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Zitatende
Jetzt müsste man mal ein paar Begriffe klären.
Was ist eine Urkunde?
Der BGH sagt:
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist.
Klingt blöd oder ? (Ich musste das auch 3 mal lesen):doof
Tatbestandsüberprüfung:
Verkörperte Gedankenerklärung:
Wir gaukeln durch die Anbringung der falschen Plakette, bei den zur Kontrolle befugten Personen(Polizei, Ordnungsamt), vor dass das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse angehört und somit in Umweltzonen einfahren darf. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Allgemein oder für Eingeweihte verständlich:
Die Plakette ist allgemein verständlich. Zumindest für die zur Kontrolle befugten Personen verständlich. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Erkennbarer Aussteller:
Ausstellung durch die berechtigte Behörde oder sonstige Stelle, Erkennbar durch das aufgestempelte oder aufgedruckte Siegel. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Eignung oder Bestimmung zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache:
Die Plakette ist für das Fz. zugelassenes Beweismittel der Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen. Die rechtlich erhebliche Tatsache ist die Berechtigung zur Einfahrt.
Schon wieder Tatbestandsmerkmal gegeben. Jetzt wird’s eng.
Also haben wir geklärt, die Plakette ist eine Urkunde, somit tritt §267 Abs. 1 StGB in Kraft.
Ich würde es nicht riskieren.
Übrigens Runde Grüne Bierdeckel vorne rechts von innen an die Scheibe gelehnt sehen ähnlich aus wie die Grüne Plakette, zumindest von weitem, und sind definitiv keine Urkunde.
Wir fahren in die Zonen einfach nicht mehr rein, oder Riskieren ein Bußgeld wenn wir da unbedingt hin wollen.
Ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen, um… Na Ja sagen wir mal andere vor Schaden zu bewahren. Es geht um die Umweltplaketten, den Sinn dieser Plaketten will ich mal nicht in Frage stellen, obwohl man das Sicher könnte.
Man sieht immer öfter auf Stellplätzen Fahrzeuge mit Grüner Umweltplakette die mit Sicherheit auf legalem Wege keine bekommen hätten. Z.B. Ducato Typ 230 Bj 94 2,5 TD mit Grüner Plakette.
Man kann ja von den Ordnungshütern halten was man möchte, aber die sind auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Die Fz. Besitzer machen sich, meiner Meinung nach, der Urkundenfälschung strafbar.
Zitat STGB: §267 StGB
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Zitatende
Jetzt müsste man mal ein paar Begriffe klären.
Was ist eine Urkunde?
Der BGH sagt:
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist.
Klingt blöd oder ? (Ich musste das auch 3 mal lesen):doof
Tatbestandsüberprüfung:
Verkörperte Gedankenerklärung:
Wir gaukeln durch die Anbringung der falschen Plakette, bei den zur Kontrolle befugten Personen(Polizei, Ordnungsamt), vor dass das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse angehört und somit in Umweltzonen einfahren darf. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Allgemein oder für Eingeweihte verständlich:
Die Plakette ist allgemein verständlich. Zumindest für die zur Kontrolle befugten Personen verständlich. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Erkennbarer Aussteller:
Ausstellung durch die berechtigte Behörde oder sonstige Stelle, Erkennbar durch das aufgestempelte oder aufgedruckte Siegel. Also Tatbestandsmerkmal gegeben.
Eignung oder Bestimmung zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache:
Die Plakette ist für das Fz. zugelassenes Beweismittel der Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen. Die rechtlich erhebliche Tatsache ist die Berechtigung zur Einfahrt.
Schon wieder Tatbestandsmerkmal gegeben. Jetzt wird’s eng.
Also haben wir geklärt, die Plakette ist eine Urkunde, somit tritt §267 Abs. 1 StGB in Kraft.
Ich würde es nicht riskieren.
Übrigens Runde Grüne Bierdeckel vorne rechts von innen an die Scheibe gelehnt sehen ähnlich aus wie die Grüne Plakette, zumindest von weitem, und sind definitiv keine Urkunde.
Wir fahren in die Zonen einfach nicht mehr rein, oder Riskieren ein Bußgeld wenn wir da unbedingt hin wollen.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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Niesmann-Bischoff 8000 I
- menzian
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- Wohnort: wo der Rhein aus dem Bodensee fließt
ja, leider hat er recht.
Über den Sinn dieser Plaketten, habe ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben. Machen wir das Beste draus. Wer uns ohne Plakette nicht sehen will, soll sich andere Besucher suchen. Ich bleibe fern von solchen ungastlichen Städten.
Über den Sinn dieser Plaketten, habe ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben. Machen wir das Beste draus. Wer uns ohne Plakette nicht sehen will, soll sich andere Besucher suchen. Ich bleibe fern von solchen ungastlichen Städten.
Gruß Micha und Gabi aus dem Hegau am Bodensee
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
- Langertriumph
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Urkundenfälschung kann natürlich nicht der Sinn der Sache sein.Bevor jedoch diese unterstellt wird, sollten zunächst die Fahrzeugpapiere eingesehen werden, denn es gibt Fahrzeuge, in die technische Veränderungen eingebaut wurden und per Einzelabnahme durch den TÜV GRÜN bekommen haben.
Gruß
Klaus
the show must go on
Klaus
the show must go on
- Langertriumph
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Hallo Klaus
Sicherlich gibts diese Fz, aber mein Beitrag war auch nur rein Informativ, um klar zu machen welches Risiko man als "Plakettenfälscher" eingeht.
Es gibt definitiv Freizeitfahrzeuge die keine Grüne Plakette bekommen können, aber trotzdem eine Aufgeklebt haben, und somit Urkundenfälschung begehen.
Die Wohnmobilisten die ihr Fz. mir Rußpartikelfilter, Oxikat,oder wie auch immer, nachgerüstet haben tragen die Plakette ja dann zu Recht.
Sicherlich gibts diese Fz, aber mein Beitrag war auch nur rein Informativ, um klar zu machen welches Risiko man als "Plakettenfälscher" eingeht.
Es gibt definitiv Freizeitfahrzeuge die keine Grüne Plakette bekommen können, aber trotzdem eine Aufgeklebt haben, und somit Urkundenfälschung begehen.
Die Wohnmobilisten die ihr Fz. mir Rußpartikelfilter, Oxikat,oder wie auch immer, nachgerüstet haben tragen die Plakette ja dann zu Recht.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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Niesmann-Bischoff 8000 I
Moin Leute,
alles Schnee von gestern.
Hier klicken
Ich hab's ja schon immer gesagt. Aber wer hört schon auf mich.
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Bis die Tage
Arno L.
Arbeitest du noch, oder lebst du schon?
Arno L.
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- andre.bohne
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Hallo
also ich halte diese Lustigen gelmachen auch für Blö...
Das Bestebeispiel ist Köln die zufart zum Stelle platz ist möglich ca 15 km umweg der Direkte weg ca 500 meter Geldmachzone sei danke . Achja die 500 meter sind eine Brücke über den Rhein wie die Schiffe natürlich alle eine Grüne Plakette haben.
Wie heist es so schön bei Asterix und Obelix "die Spinnen die Römer äh die Politicker"
Andre
also ich halte diese Lustigen gelmachen auch für Blö...
Das Bestebeispiel ist Köln die zufart zum Stelle platz ist möglich ca 15 km umweg der Direkte weg ca 500 meter Geldmachzone sei danke . Achja die 500 meter sind eine Brücke über den Rhein wie die Schiffe natürlich alle eine Grüne Plakette haben.
Wie heist es so schön bei Asterix und Obelix "die Spinnen die Römer äh die Politicker"
Andre
Einmal Bocklet immer Bocklet
So habe ich Deinen sehr guten Beitrag auch verstanden!Langertriumph hat geschrieben:Hallo Klaus
Sicherlich gibts diese Fz, aber mein Beitrag war auch nur rein Informativ, um klar zu machen welches Risiko man als "Plakettenfälscher" eingeht.
...
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass nicht alle älteren Fahrzeuge unter Generalverdacht geraten dürfen.
Du hast natürlich Recht, denn der Tatbestand der Urkundenfälschung ist mal eben KEIN Kalvaliersdelikt!
Gruß
Klaus
the show must go on
Klaus
the show must go on
Mein Motto
Durchhalten, noch ein zwei Jahre, dann kräht nach diesem Unfug kein Hahn mehr. Ich fahre den Hippie überall hin, schließlich zahle ich genug Steuern, Steuern, Steuern, nein ich stottere nicht
OK, ich habe keinen einzigen Punkt und wenn sie mich erwischen, naja, die 40 Euronen freuen nicht aber bringen mich auch nicht um. Achso, sie müssen einen schon beim Fahren erwischen, rumstehen ist kein Delikt, da Fahrerverstoß und nicht Halter!
Was ich aber auf keinen Fall machen würde, ist eine grüne oder sonstige Umweltplakette an die Scheiben kleben, dann das ist definitv eine Urkundenfälchung und da verstehen manchen Richter, zu Recht, überhaupt keinen Spaß!
Gruß Matthias
Durchhalten, noch ein zwei Jahre, dann kräht nach diesem Unfug kein Hahn mehr. Ich fahre den Hippie überall hin, schließlich zahle ich genug Steuern, Steuern, Steuern, nein ich stottere nicht
OK, ich habe keinen einzigen Punkt und wenn sie mich erwischen, naja, die 40 Euronen freuen nicht aber bringen mich auch nicht um. Achso, sie müssen einen schon beim Fahren erwischen, rumstehen ist kein Delikt, da Fahrerverstoß und nicht Halter!
Was ich aber auf keinen Fall machen würde, ist eine grüne oder sonstige Umweltplakette an die Scheiben kleben, dann das ist definitv eine Urkundenfälchung und da verstehen manchen Richter, zu Recht, überhaupt keinen Spaß!
Gruß Matthias
Glücklich der, welcher dann über eine Quittung/RechnungDakota hat geschrieben:Moin,
Was aber bei denen wo die zur Ausstellung befugte Behörde/ Institution / Werkstatt sich geirrt hat, gerade bei Wohnmobilen mit "genullten" Typisierungen ja keine Seltenheit?
nachweisen kann, bei welcher Institution ihm die Falsche Plakette
"untergejubelt" wurde.
Die reine Behauptung wird hier nicht helfen, da sie als "Schutzbehauptung" abgetan wird.
JEDE Plakette muss über den Datenbestandskatalog ausgegeben werden -
oder über ein vorhandenes Mustergutachten nach Umrüstung.
Irrtümer bei den Überwachungsorganisationen sind so gut wie ausgeschlossen
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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