Wie vermiete ich am Besten mein Womo?

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bonny

#46 Beitrag von bonny » 19. Mai 2011, 08:27

da ich eifriger Leser der Zeitschrift Reisemobil bin,
bin ich dort über einen Artikel des Chefredakteurs Ingo Wagner auf Seite 3, gestoßen. Juni Ausgabe 2011.
Der ausführliche Bericht ist auf Seite 24.

Hab leider das Problem, die PDF, auf der ich das kopiert habe, ich bekomme sie nicht hier rein. :oops: :cry: :?

lg bonny

in diesem Zusammenhang ist auch evtl. diese Seite interessant.
http://www.erento.com/mieten/info/so-fu ... vermieten/

rolanddo
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#47 Beitrag von rolanddo » 19. Mai 2011, 13:03

hi all,

wir haben unser letztes womo den lmc als wir ihn noch neu hatten meinem vater für wochenende geliehen. er wurde auch von einem angesprungen ;-) bzw. am ast mit der heckleiter hängen geblieben. er hat den schaden gezahlt. natürlich wars keine absicht.

ein 2tes mal hatte mein nachbar und guter freund angefragt. er war am bauen seines hauses. seine schwiegereltern kamen zum helfen. schwiegervater zum bauen und seine frau zum kinderhüten. 3wochen haben sie unserem schneckenhäuschen gewohnt. nichts passiert, aber das auto wurde auch nicht bewegt.
sie waren so dankbar und glücklich. da haben wir das gern gemacht und auch nichts dafür verlangt. jemandem in der not auszuhelfen is für mich pflicht.

aber vor 2 wochen kam ein bekannter und wollte unser womo mieten um nach brün zu fahren. mit hänger und motorrädern. da wollten wir unser neues womo nicht geben. wir haben ihn auch zu erento verwiesen.

fazit ich möchte mein schneckenhäuschen auch nicht vermieten.
grüsse aus der schweiz

roland

bonny

#48 Beitrag von bonny » 19. Mai 2011, 14:00

janoschpaul hat geschrieben:Hallo Bonny,
dass erento Vermieten toll findet liegt auf der Hand, die leben davon. :wink:
Hab die Zeitschrift mit dem Artikel nicht, was war den deren Ergebnis zum Vermieten ?
Ein kleiner Einblick in den Artikel..........
Wer über diese Firma vermieten möchte, muss ein Gewerbe anmelden
Hürden gibt es einige, auf die Erento hinweist:
Versicherung: So reicht die normale Versicherung nicht aus. Es muss eine Vermieter Versicherung abgeschlossen werden. Und das ist nicht so einfach, oft heißt es: Erst ab 3 Fahrzeugen möglich.
Auch sind die Preise für solche Versicherungen recht hoch. Da summieren sich bei einem mittelteuren Fahrzeug schon mal 2000.- Euro im Jahr.
Dazu kommt eine so genannte Unterschlagungs- versicherung. Sie tritt ein, falls der Mieter mit dem gemieteten Womo verschwindet. Rechtlich gilt ein solcher Diebstahl als Unterschlagung und die Diebstahlversicherung greift nicht.
Weitere Versicherungen sind zu bedenken: Für das Gewerbe eine Rechtschutzversicherung, für das Fahrzeug ein Schutzbrief.
Bis Geld verdient wird, muss also erst mal investiert werden. Finanziert die Bank das Womo, so laut Europa Bank, darf nicht ohne weiteres vermietet werden.

Als Vermietfahrzeug muss das Womo 1 x im Jahr zur HU.

Fazit von Redaktion REISEMOBIL lt Artikel:
Wer sein Fahrzeug vermietet, muss das mit allen Konsequenzen machen, .
Gewerbe anmelden, Versicherung bezahlen, Kunden beraten und ertragen. Er muss ein Geschäft aufziehen und das Mobil möglichst oft vermieten. Das ist möglich, aber ein Geschäft.

[size=12](Das ist ein kleiner Auszug aus dem Artikel vom Heft Reisemobil, Ausgabe Juni 2011 Redakt. TG/KH)[/size]

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