Moin moin Forumer,
ich möchte euch vor dem Ordnungsamt Fischland- Darß warnen, die Mitarbeiter verteilen unrechtmäßig Ticket´s wegen Übernachtung im Naturschutzgebiet, sind aber gar nicht zuständig.
Doch nun im einzelnen und sehr detailliert:
Seit mehreren Jahren fahre ich nach Dierhagen/ Neuheus, parke mein Wohnmobil immer entfernt vom kostenpfichtigen Parkplatz Neuhaus auf einem kostenlosen Parkplatz, genannt Böllwiese oder Postwiese.
So auch am 5.6.
Beim Wiedereintreffen fanden wir um 17 Uhr bekanntes Faltblatt am Fzg, fuhren um 18.30 Uhr weg, übernachteten in Ribnitz.
Am 6.6. parkten wir unser Wohnmobil wieder auf dem vorgenannten Parkplatz an gleicher Stelle (der Parkplatz war leer, Kater Felix darf ´raus, kennt die Gegend, deshalb gleicher Platz).
Beim Wiedereintreffen gegen 17 Uhr die Ankündigung des Bußgeldes wegen Verstoß gegen § 45 Naturschutzgesetz Untere Naturschutzbehörde, etc pp....blabla...
Tatsache ist, dass man annimmt, ich hätte zum Zweck der Überachtung dort geparkt. Habe ich aber nicht.
Zum anderen sind die Herrschaften dort gar nicht zuständig, weil diese Wiese zum Stadtforst der Stadt Ribnitz- Damgarten gehört.
Also, Forumer: Beweissicherung, dass ihr Nachts woanders geparkt/ geschlafen habt.
MFG Tom
Vorsicht vor dem Ordnungsamt Fischland- Darß
Hallo,
bist du sicher, das Dierhagen nicht zum Amt Darß-Fischland gehört?
http://www.darss-fischland.de/ris/instanz_1/index.htm
LG Wolfgang
bist du sicher, das Dierhagen nicht zum Amt Darß-Fischland gehört?
http://www.darss-fischland.de/ris/instanz_1/index.htm
LG Wolfgang
- Schneckenhaus
- Junior Member
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- Registriert: 27. Jan 2011, 19:31
Re: Vorsicht vor dem Ordnungsamt Fischland- Darß
Hallo Tom,Tom123 hat geschrieben:
Zum anderen sind die Herrschaften dort gar nicht zuständig, weil diese Wiese zum Stadtforst der Stadt Ribnitz- Damgarten gehört.
Ja, ja die Knöllchen-Geschichten...
Im Einzelnen möchte ich da garnicht drauf eingehen. Gut ist schon mal die Beweissicherung, das ihr dort nicht übernachtet habt.
Nur das mit der Zuständigkeit ist auch so eine Sache. Anzeigen kann jeder Hinz und Kunz, jeden und alles.
Das kannst du auch machen. Wenn du eben siehst, wie ein böser Mensch was verbotenes tut,
dann kannst du ihn bei der entsprechenden Ordnungsbehörde (die zur Ahndung befugt ist) anzeigen.
Und das tun sie dann, auch wenn ihnen die örtliche
Zuständigkeit als Ordnungsamt fehlt. Das Argument entfällt.
Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin.
- Mark Twain -
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Gut ist schon mal die Beweissicherung, das ihr dort nicht übernachtet habt.
Wieso?
Sofern das Parken dort nicht generell für Wohnmobile verboten ist, kann der Fahrzeugführer dort auch "Ruhen, um die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zu erlangen".
Falls diese "Wiederherstellung" nur nachts möglich sein sollte, kann auch das Ordnungsamt oder sonstwer nichts daran mäkeln.
brainless
Drei Pferdebisse können eine Hornisse töten.
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