Rückfahr - Warntonlampe

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fr33rid3r
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Rückfahr - Warntonlampe

#1 Beitrag von fr33rid3r » 16. Mär 2012, 17:54

Hallo zusammen,

in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:

Rückfahr - Warntonlampe (LINK)

Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?

Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???

Grüsse
der addi
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menzian
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#2 Beitrag von menzian » 16. Mär 2012, 18:25

Ja, das würde mich auch mal interessieren. Ich habe bis jetzt auch noch nirgend einen Hinweis gefunden, ob Verbot.

Aber wir haben ja hier im Forum kompetente Fachleute, welche bestimmt eine Antwort haben.
Gruß Micha und Gabi aus dem Hegau am Bodensee

zur Zeit ohne Fahrzeug

Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.

Garfield
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#3 Beitrag von Garfield » 16. Mär 2012, 19:43

Meines Wissens nach sind Rückfahrwarner nicht verboten, sie müssen aber das richtige E-Prüfzeichen besitzen.
Dies wurde mir vom ADAC, KBA, TÜV, DEKRA und KÜS so schriftlich bestätigt.
Und die im ersten Beitrag unter dem Link gemeinte Lampe besitzt nicht dieses Prüfzeichen.
Und meines Wissens nach gibt es auf dem deutschen Markt keine Lampe mit Summer, die so ein Prüfzeichen hat.

Am besten behilft man sich mit einem "externen" Summer, der an den gleichen Stormkreis angeschlossen wird und summt, wenn die Lampe brennt und der so ein Prüzeichen hat.



Garfield

ydna
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#4 Beitrag von ydna » 16. Mär 2012, 21:05

Ganz nett ist so eine Lampe, wenn man auf einen Stellplatz fährt.

Ich stelle mir das dann auch noch Abends vor, oder morgens beim wegfahren.

Dann sind alle Nachbarn bestimmt wach.

Die können wirklich nerven. Eine Rückfahrkamera ist da erheblich besser. :wink:

camperfrank
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#5 Beitrag von camperfrank » 16. Mär 2012, 21:26

Andy10 hat geschrieben:


Dann sind alle Nachbarn bestimmt wach.
Ich würde schnell den Mülleimer raus stellen.... :P

Unsere Müllautos haben so ein Ding.

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fr33rid3r
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#6 Beitrag von fr33rid3r » 17. Mär 2012, 11:39

Na was ist das denn für eine Logik? Die sind in Deutschland nicht verboten, aber es gibt keine mit Prüfzeichen auf dem deutschen Markt? Aber was ist der deutsche Markt?

Ist das nicht auch deutscher Markt??? Der Anbieter ist ein deutscher Laden...

Rückfahr - Warntonlampe (LINK)

Witzige Idee ist aber der Einwand mit der Müllabfuhr :D Ich glaube aber, dass die Müllautos mit Summern / Piepern ausgestattet sind. Die sind nämlich sehr laut und die Lampen sollen angeblich nicht so laut sein. Das wundert mich allerdings auch wieder. Was ist denn mit den Blinklichtern von Motorrollern? Die haben doch auch oft einen, teils sogar sehr lauten, Piepton beim Blinken? Sind das die Lampen oder auch extra Summer / Pieper?

Grüsse
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Ruhrpottrecke
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#7 Beitrag von Ruhrpottrecke » 17. Mär 2012, 12:47

Einbauen und für den TÜV tauschen , so halte ich das
Schöne Grüße , und allzeit gute Fahrt wünscht Stephan , sein Schatz Silvia und Tuf-Tuf 2...
_______________________________________
Bild FRANKIA A610

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fr33rid3r
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#8 Beitrag von fr33rid3r » 17. Mär 2012, 12:54

Und noch ein Hinweis bzw. Gedankengang von mir:

Die Betriebserlaubnis erlischt? Ich bin ein wenig skeptisch, ob das in jedem Falle so ist!

Denn dazu müsste ja gemäß § 19 StVZO eine der dort genannten Varianten erfüllt sein. Variante 1 schliesse ich direkt schonmal aus, weil die Fahrzeugart nicht geändert wird. Alternative 2, also die Gefährdungsvariante wäre meines Erachtens nur dann tangiert, wenn die Lampe tatsächlich schwächer ist und damit unter die vorgeschriebene Lichtstärke kommt. Dann könnte es z.B. in der Dunkelheit dazu kommen, dass ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug nicht gesehen wird und es zum Unfall kommt.

Variante 3, die Umweltvariante, könnte auch zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn Schallemmissionen so laut sind, dass sie andere unzumutbar belästigen. Hier allerdings frage ich mich, was der Unterschied sein soll ggü. LKWs oder z.B. dem Müllauto mit Piepston. Oder gar einem Motorroller, der beim Blinken zusätzlich piepst!

...das Thema ist meiner Meinung nach nicht so leicht...

Grüsse
der addi
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Garfield
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#9 Beitrag von Garfield » 17. Mär 2012, 16:50

Alle mir bekannten Fahrzeuge mit solchen Summern oder Piepern haben den Tongeber extra, auch Motorroller pp. und nicht in der Lampe eingebaut.

Es gibt ja jede Menge Teile, die man in Deutschland umproblematisch für Fahrzeuge kaufen kann, sie aber nicht nach der STVZO zugelassen sind.
Selbst Fritz-Berger bietet die Lampe an, allerdings mit dem Hinweis: "im Bereich der StVZO nicht zugelassen."
Es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung dafür. Die für diese Lampe aber zu bekommen, dürfte absolut unwahrscheinlich sein.

Weshalb diese Lampe nun nicht das notwendige E-Prüfzeichen bekommt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

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oldpitter
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#10 Beitrag von oldpitter » 18. Mär 2012, 18:00

Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Alle "Lichttechnischen Einrichtungen" (also selbst Rückstrahler)
müssen bauartgenehmigt sein.

Die StVZO schreibt im §22a unter anderem vor, dass:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das
Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom
12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."

diese Leuchten dürften auch vom Verkäufer
so nicht angeboten werden.

Oft gibt es daher solche Aussagen, wie "nicht zulässig im Gebiet der
StVZO" oder ähnlich.


Hinweise zu Lichttechnischen Einrichtungen:
Klick
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

Bild

camperfrank
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#11 Beitrag von camperfrank » 18. Mär 2012, 22:17

Moin,

nee mit dem Müllauto war nur ein Späßle.....


Mein Vater ist auch stolzer Besitzer (schon 10 Jahre??) von diesen Pieplampenbirnchen.
:D

Denke auch dass da kein ernstes Problem auch beim Tüv auf einen zukommt.

Man sollte trotzdem nicht rückwärts fahren ohne genau zu wissen was da los ist.

Beim Moped hatte ich früher einen extra Summer im Bereich der Lampenverkleidung.
:wink:

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Reteid
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#12 Beitrag von Reteid » 19. Mär 2012, 10:41

camperfrank hat geschrieben: Beim Moped hatte ich früher einen extra Summer im Bereich der Lampenverkleidung.
:wink:
Ups, zum Rückwärtsfahren mit dem Moped? :roll:

camperfrank
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#13 Beitrag von camperfrank » 19. Mär 2012, 11:59

nee zum blinken...... :P

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